Sohn nicht krankenversichert

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Sunshine44

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Hallo

mein Sohn (u. 25j) war bis vor einem Jahr über mich (Mutter) krankenversichert. Seitdem aber ist er nicht mehr krankenversichert, weil er sich das nicht leisten kann. Ich habe bei der AOK damals angerufen und ihnen gesagt, dass er sich das nicht leisten kann, da er arbeitslos ist. Weil ihm wurde vorgeschlagen, die ca. 150 Euro monatlich selbst zu bezahlen. Ihm blieb keine andere Wahl und somit war er letztes Jahr nicht krankenversichert. Nach einem Jahr dann fragt die AOK plötzlich wieder nach, ob er bereits krankenversichert ist, was er verneinen musste.

Daraufhin hat die AOK ihm geraten sich bei der Jobcenter zu melden, damit die das bezahlen, was er dann auch gemacht hat bzw. ich musste mich dort für ihn melden, weil er noch keine 25j. alt ist und zuhause wohnt. Wir sind jetzt noch dabei die Unterlagen bei der Jobcenter einzureichen. Weiß jemand, wie das nun gehandhabt wird? Wird die Krankenkasse noch Beiträge vom letzten Jahr einfordern? Er war kein mal beim Arzt, weil er davon ausgegangen ist, das er keine krankenversicherung mehr hat. Von der AOK hat man auch nichts gehört. Und per Telefon vor ca. einem Jahr hat man ihm auch nur vorgeschlagen, dass ganze selbst zu bezahlen, was nicht möglich war. Etwas anderes hat die Krankenkasse nicht gesagt. Das "Angebot" (ca 150 Euro monatlich) von der Krankenkasse mussten wir ablehnen, da ihm das Geld fehlte und dann wurde aufgelegt. Wie wird das Jahr 2008 nun gehandhabt, wo er nicht versichert war? Bzw wie wird das ganze nun von der Jobcenter geregelt? Ich nehme an, das sie von nun an die Krankenversicherung für ihn bezahlen. Aber was passiert mit dem Jahr 2008 bzw. wo er nicht versichert war?

Bedanke mich im voraus für jeden rat oder tip.
 
Eine Versicherungspflicht besteht ab dem 1.1.2009. Wenn dein Sohn 2008 nicht versichert war und keine medizinischen Leistungen in Anspruch genommen hat, wird die Krankenkasse nichts zurück verlangen, wofür auch ?
Bei Jobcenter oder Agentur für Arbeit ist er ja nun automatisch versichert.
Was ich nicht verstehe, er war doch schon 2008 arbeitslos, da müsste er doch bereits da schon durch die Jobcenter versichert gewesen sein.
 
nicht ganz. Die beiträge bleiben dennoch offen und werden spätestens eingefordert. Spätestsn wenn ein Einkommen vorhanden ist, das über der Prändungsfreigrenze ist meldet sich die Krankenkasse schon.
Eine Versicherungspflicht besteht ab dem 1.1.2009. Wenn dein Sohn 2008 nicht versichert war und keine medizinischen Leistungen in Anspruch genommen hat, wird die Krankenkasse nichts zurück verlangen, wofür auch ?
Bei Jobcenter oder Agentur für Arbeit ist er ja nun automatisch versichert.
Was ich nicht verstehe, er war doch schon 2008 arbeitslos, da müsste er doch bereits da schon durch die Jobcenter versichert gewesen sein.
 
Eine Versicherungspflicht besteht ab dem 1.1.2009. Wenn dein Sohn 2008 nicht versichert war und keine medizinischen Leistungen in Anspruch genommen hat, wird die Krankenkasse nichts zurück verlangen, wofür auch ?
Bei Jobcenter oder Agentur für Arbeit ist er ja nun automatisch versichert.
Was ich nicht verstehe, er war doch schon 2008 arbeitslos, da müsste er doch bereits da schon durch die Jobcenter versichert gewesen sein.


Wenn er keinen Antrag bei der Jobcenter gestellt hatte, war er auch nicht versichert, der Antrag wurde doch erst jetzt gestellt
 
Er muss dann tausende Euros nachzahlen obwohl er nie irgendwelche Leistungen in Anspruch genommen hat? Verstehe ich nicht so ganz.

Wie sieht es denn mit den Beiträgen aus? Wie viel wären das monatlich bei einem arbeitslosen? Und wenn das Gesetz erst 2009 eingetreten ist, wie kann man da Beiträge von 2008 noch einfordern? Damals gab es das Gesetz doch nicht. :confused:
 
Da er zuletzt gesetzlich krankenversicht war, ist er der gestzlichen Krankenversicherung zuzuordnen.
Hier besteht bereits seit 01.04.2007 eine Versicherungspflicht.

Das bedeutet er ist immer noch bei der AOK und war nie unversichert.
Trotzdem berechnet sich sein Beitrag wie bei freiwilligen Mitgleidern, also etwa 130€ monatlich, ab 01.01.09 etwas mehr (so ca. 145€).
Die Beiträge für die "nicht versichterten" Monate wird die AOK nachfordern!

Das entspricht dem geltenden Recht!

Warum wurde ncht sofort was unternommen als die AOK ihn aus der Familienversicherung abgemeldet hat?
Jetzt im Nachhinein wird es wohl schwer der Jobcenter die Beiträge aufzuerlegen.

Gruß
 
Weil das Gesetz quasi zeitgleich entstanden ist. Ich glaube nicht, dass die Dame am Telefon damals überhaupt irgendwas davon wusste. Wir haben damals bei der AOK angerufen und die haben ihn vor die Wahl gestellt 1) selbst bezahlen 2) oder nicht. Da er sich das nicht leisten konnte musste er ablehnen. Von der AOK wurde uns nie auch nur irgendetwas von nachzahlungen erwähnt bzw. das er immernoch pflichtversichert ist.

Wieso wird er dann überhaupt gefragt, ob er das selbst bezahlen möchte, wenn ihm keine Wahl bleibt und er so oder so selbst bezahlen muss? Ich verstehe das nicht so ganz. Nach einem Jahr, ohne das er auch nur ein mal beim Arzt war und sich praktisch zuhause selbst gesundpflegen musste, selbst bei Grippe etc., kommt ein Brief von der AOK wo sie sich nach seinem Status erkundigen und ggf. Beiträge zurückfordern. Das ist das allerletzte. Gibt es eigentlich keinen max Betrag den man bei rückforderungen bezahlen muss? Weil sowas einen ganz schnell in den Ruin treiben kann.
 
Er muss dann tausende Euros nachzahlen obwohl er nie irgendwelche Leistungen in Anspruch genommen hat? Verstehe ich nicht so ganz.

Na klar, Pflicht zur Versicherung eben. Schön zahlen, damit Geld ins System kommt.

Und das Lustigste: Wenn ihm unangemeldet etwas passiert, zahlt er das auch noch selber :eek:
 
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