Hallo Antwortsuchend,
Sohn 22, nicht erwerbsfähig da phsychisch krank. Antrag nach SGB XII 3. Kapitel.
Zunächst mal wäre zu klären wer das so festgestellt hat, dass er Leistungen nach SGB XII / Kapitel 3 beantragen soll, auch das Sozial-
AMT verlangt in der Regel Nachweise darüber, dass er nicht Erwerbsfähig ist.
Das klingt noch nicht nach einer Prüfung seiner Erwerbsfähigkeit durch die Rentenkasse und
NUR das wäre wirklich rechtmäßig, die JobCenter "schieben" gerne kranke Menschen in die Sozial-
HILFE ab, weil sie sich nicht weiter mit ihnen befassen wollen, U 25 hat er dort aber auch noch keinen eigenen Anspruch.
Es wäre schon nett wenn du uns da ein paar weitere Informationen geben möchtest, unter bestimmten Bedingungen kann dein Sohn auch noch Kindergeld bekommen, wenn er nachweislich (durch die zugelassenen Behörden) als voll Erwerbsgemindert anerkannt wurde.
Die Frage ist, wieviel Unterhalt muss ich zahlen ?!? Mein Netto beträgt 1750 € und ein Sparbuch.
Das sind eindeutig zu wenige Angaben, um dir eine ernsthafte Antwort zu geben, es geht um deutlich mehr als nur um dein Netto und dass es ein Sparbuch gibt, sagt ja noch nichts dazu aus, wie viel Geld auf diesem Sparbuch ist.
Habe hier zwar einen Link mit Berechnung gefunden, komme leider damit aber nicht klar.
Dazu wirst du auch nur nach Einreichung
ALLER vom Sozial-
AMT geforderten Unterlagen eine zutreffende Antwort bekommen können.
Besonders U 25 sind die Unterhaltsrichtlinien noch deutlich strenger, als für "Kinder"
ÜBER 25, da sieht man die Eltern noch als voll Unterhaltspflichtig an und es dürfte schwierig werden, dass dein Sohn überhaupt was vom Sozial-
AMT bekommen wird.
https://www.bundesregierung.de/Cont...-06-neue-regelsaetze-grundsicherung-2018.html
Rein Theoretisch hätte er einen Anspruch auf 332 € (für den Lebensunterhalt) im Haushalt der Eltern, wenn man das nur erst mal von deinem Netto abzieht, bleiben dir noch 1418 € übrig ...
So "einfach" ist die Rechnung sicher auch nicht, aber das wird dir hier auch Niemand vollständig berechnen können ... das hängt ja von deinen gesamten Einkommens-und Vermögensverhältnissen ab.
Auch die Mutter (sofern am Leben) deines Sohnes ist Unterhaltspflichtig, das Sozial-Amt wird sie dazu auch anschreiben ... da gilt dann das Gleiche ... sie muss ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen.
MfG Doppeloma