Hallo Zusammen!
ich befinde mich in einer meiner Meinung nach sinnlosen Maßnahme nach §16 SGB II und §45 SBG III, dem "Integrationsbetrieb Neukölln" bei TRIAS. Mein "Angebot" des JC enthielt ein konkretes Anfangsdatum: 9.10.2012 das Maßnahmeende wurde mit "individuell" angegeben. Ein Teil der Teilnehmer/innen hatte hier ein konkretes Datum, der 8.1.2013 zu stehen.
Einen sog. Vertrag, der z.B. bei MAEs abgeschlossen wird und Rechte und Pflichten regelt gibt es hier nicht.
Ich gehe hier nicht auf die vielfältigen bisherigen Verstösse des Trägers ein. Will zunächst nur eine Frage geklärt haben.
Wir erhielten zu Beginn mündlich mitgeteilt, dass es pro Monat Teilnahme 2 "unterweisungsfreie" Tage geben soll. Als wir diese zwischen den Feiertagen 2012 nehmen wollten, wurden sie mit der Begründung verweigert: "noch keine Anwartschaft von 4 Monaten durchgehender Teilnahme erfüllt". Nun will ich diese nochmals in Anspruch nehmen und erhalte wieder ausweichende Antwort: "Die Teilnahme sei im Januar unterbrochen worden, das sei zwar nicht uns anzulasten, da hat das JC geschlampt. Dennoch müsse man nun die Genehmigung des JC einholen, da rechtlich wiederum die Anwartschaft nicht erfüllt sei." Hintergrund: Das Jobcenter hat wohl nur bis zum 8.1.2013 zugewiesen und dann auf Drängen des Trägers verlängert, da die Maßnahme eigentlich auf 6 Monate ausgelegt war.
Ich hoffe, hier kann mir jemand was dazu raten.
ich befinde mich in einer meiner Meinung nach sinnlosen Maßnahme nach §16 SGB II und §45 SBG III, dem "Integrationsbetrieb Neukölln" bei TRIAS. Mein "Angebot" des JC enthielt ein konkretes Anfangsdatum: 9.10.2012 das Maßnahmeende wurde mit "individuell" angegeben. Ein Teil der Teilnehmer/innen hatte hier ein konkretes Datum, der 8.1.2013 zu stehen.
Einen sog. Vertrag, der z.B. bei MAEs abgeschlossen wird und Rechte und Pflichten regelt gibt es hier nicht.
Ich gehe hier nicht auf die vielfältigen bisherigen Verstösse des Trägers ein. Will zunächst nur eine Frage geklärt haben.
Wir erhielten zu Beginn mündlich mitgeteilt, dass es pro Monat Teilnahme 2 "unterweisungsfreie" Tage geben soll. Als wir diese zwischen den Feiertagen 2012 nehmen wollten, wurden sie mit der Begründung verweigert: "noch keine Anwartschaft von 4 Monaten durchgehender Teilnahme erfüllt". Nun will ich diese nochmals in Anspruch nehmen und erhalte wieder ausweichende Antwort: "Die Teilnahme sei im Januar unterbrochen worden, das sei zwar nicht uns anzulasten, da hat das JC geschlampt. Dennoch müsse man nun die Genehmigung des JC einholen, da rechtlich wiederum die Anwartschaft nicht erfüllt sei." Hintergrund: Das Jobcenter hat wohl nur bis zum 8.1.2013 zugewiesen und dann auf Drängen des Trägers verlängert, da die Maßnahme eigentlich auf 6 Monate ausgelegt war.
Ich hoffe, hier kann mir jemand was dazu raten.