So läuft das oder Ich hab die Schnauze voll

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KiSSFan

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Soo

ich war heute bei meinem Sklavenverwalter. schlecht

Ich fang einfach mal an zu erzählen.

Einladung lt. auf beschrechung einer Arbeitsgelegenheit (1€JOB) auf die ich mich
angeblich nicht beworben habe.

Ich also rein ....

SAlachenistgesund ie Firma XY hat mit mitgeteilt das sie sich nicht beworben haben !
Ich: Ähhh Worauf ?
SA: Das was ich Ihnen zugeschickt habe...der 1€Job !
I: Wie zugeschickt? Ich weiss von nix.
SA:AHA....Ausnahmsweise sehe ich nochmal von einer Massnahme ab.
so geht das nämlich nicht. Wenn ich Ihnen was zuschicke dann ist das auch angekommen.
I: Bei mir ist nix angekommen. Ich hab im Dez. meine Bewerbungsnachweise an der Infotheke abegeben mitdem Antrag auf Kostenübernahme und seitdem nix mehr von Euch gehört.
SA:Wenn sie hier was abgeben kommt das auch bei mir an, und wenn ich Ihnen was zuschcike dann kommt das auch bei Ihnen an. Das steht so im Gesetz.
I: Aha war ein Einschrfeiben mit Rückantwort ?
SA: (Sauer) Wenn eine öfftl. rechtl. Behörde etwas per post verschickt haben sie das bekommen. Das steht so im Gesetz. Soll ich Ihnen das zeigen oder gar Ausdrucken?
IKopfvorwand Auch Sauer) Aha....ich lüge also ..
SA:Wolen sie mir unterstellen ich hätte sie beleidigt....
Ich gebe ihnen jetzt noch einmal eine Gelegnheit für einen 1€Job wenn sie diesen nicht wahrnehmen ......(brummel brummel)
I:Und um was handelt es sich da?
SA:Erziehungshelfer
I:Aha und das qualifiziert mich in meinem Beruf und bietet mir nen wiedereinstieg?
(gelern. Elektriker mit Weiterbildung auf Regeltechnik und techn. Zeichnen)
SA:NÖ
I:Und warum soll ich dann sowas machen.
SA:Weil ich sehen will ob sie Pünktlich sind zuverlässig und so.Ausserdem haben sie eine Eingliederungsvereinbahrung Unterschrieben..lesen sie sich die mal genau durch (grinst)

[Das passiert mir nicht nochmal,der hat mir im Nov06 den wisch unter die Nase gehalten und gesagt :Unterschreiben Sie das bitte)

I:Geben Sie mir das schriftlich ?
SA: Was
I:Ihre Begründung ?
SA: Nö warum solte ich ?
I:AHA
SAlachenistgesund er Träger schreibt Ihnen ja ein Zeugnis aus...daran sehe ich dann obs klapt und dann weiss ich wsie ich weiter mit Ihnen Verfahren kann.
IKopfvorwand Sehr sauer) Und richtige Arbeit gibts nicht bei Ihnen ?
SA: (Lacht) Nöööö
IKopfvorwand Megasauer) Jau
Das nächstemal komme ich mit einem Zeugen.
SA:Was wollen sie mir eigentlich Unterstellen.... Wir können das ja vor Gericht klären.
I: Schnapp mir den Wisch und geh.



Sooooo

Ich hab nen Hals das glaubt keiner.
Dem werd ich helfen.
Der Begründet mir seine Massnahme schriftlich.

Jemand ne Idee ?

Achja,,,, .. also der Job ist Vollzeit 38,5Std. Erziehungshelfer,Mithilfe beim Schülercafe, Pausenaufsicht....Vorbereitung der Arbeitsmittel..etc

Wie bitte schön soll ich 10Bewerbungen schreiben und wo soll ich die hernehmen (ausser zeitung) bei nem Vollzeitjob ??
 

Dann bist Du heute etwas sehr neben Dir.

38,5 Stunden sind rechtswidrig und schon garnicht mehr "gemeinnützig" erst recht nicht eine "Gelegenheit". Das haben auch schon mehrere (Landes-) Gerichte entschieden, genauso das man nach eine "vollschichtigen" Arbeitsgelegenheit sich nicht noch zusätzlich um Arbeit zu bemühen kann.

Also Widerspruch einlegen, Aufschiebende Wirkung beim SG beantragen und später dann Klagen.
 
Ja, habe ich etwas anderes geschrieben? Ich habe dabei gemeint, das man den Job machen kann, und natürlich klagen kann, aber man sollte sich auch darüber im klaren sein, was dann alles auf einen zukommt;)

Dazu gibt es nämlich soviel ich weiss noch immer kein höchstinstanzliches Urteil
 
Man Man, da kann ich ja zufrieden sein, dass ich in meinem Profil gleich habe eintragen lassen, Keine 1 €- Jobs, keine Zeitarbeit.:icon_twisted:
 
Die Dame weiss wohl nicht, dass sie meint, dass sie beweisen muss, dass das Schreiben versandt wurde...:icon_pfeiff:halte ihr doch mals diese Entscheidung unter die Nase. S 35 AS 55/06 SG Düss. - Beweislast abgesandter Schreiben.

Und da wäre dann noch folgendes Urteil
LSG Niedersachsen-Bremen - L 8 AS 478/05 ER (keine vollschichtige Beschäftigung im EEJ ). Beide hier unter Entscheidungen zu finden...
38,5 Stunden sind Vollzeit und daher nicht zulässig. Schließlich sollst Du ja vorrangig deine Kraft darauf verwenden, wieder Arbeit zu finden und dazu gehört nun mal Bewerbungen u.dgl. schreiben.


Und dann sollte sie Dir auch nachweisen, weshalb Du in den ersten Arbeitsmarkt nicht vermittelbar bist und erst wieder an die Arbeit (wie sie ja selbst sagt - pünktlich etc.) herangeführt werden musst - das ist nämlich Sinn und Zweck des EEJ . (Steht wahrscheinlich unter Erfolgsdruck, die Gute.)
 
Die Dame weiss wohl nicht, dass sie meint, dass sie beweisen muss, dass das Schreiben versandt wurde...:icon_pfeiff:halte ihr doch mals diese Entscheidung unter die Nase. S 35 AS 55/06 SG Düss. - Beweislast abgesandter Schreiben.

Naja, mir ist es letzendlich egal, er hats dann ja so gefressen.
Was soll ich mich mit Ihm über nichttichkeiten Streiten.
Er meinte nur dieses würde auch nur für eine öfftl. Anstalt gelten.
Wundern würde es mich nicht wenn es tatsächlich so wäre.

Und da wäre dann noch folgendes Urteil
LSG Niedersachsen-Bremen - L 8 AS 478/05 ER (keine vollschichtige Beschäftigung im EEJ ). Beide hier unter Entscheidungen zu finden...
38,5 Stunden sind Vollzeit und daher nicht zulässig. Schließlich sollst Du ja vorrangig deine Kraft darauf verwenden, wieder Arbeit zu finden und dazu gehört nun mal Bewerbungen u.dgl. schreiben.


Ich hatte Ihn ja gefragt weshalbt (38,5)..und er meinte das stünde so in der EGV ...ich solte mir doch mal die Mühe machen diese auch zu lesen ...
Sowas hab ich mir schon gedacht, nur leider bin ich da nicht so bewandert drin, das ich jetzt jemanden irgendwelche § um die Ohren hauen kann.
Ich könnt Ihm das wohl so sagen nur dann heist es wieder :

Wir sind hier in NRW und nicht in Bremen ....

Und schon stehe ich wieder Dumm da ....



Und dann sollte sie Dir auch nachweisen, weshalb Du in den ersten Arbeitsmarkt nicht vermittelbar bist und erst wieder an die Arbeit (wie sie ja selbst sagt - pünktlich etc.) herangeführt werden musst - das ist nämlich Sinn und Zweck des EEJ . (Steht wahrscheinlich unter Erfolgsdruck, die Gute.)

Auf meine Frage ob ich die Begründung schriftl. bekomme war die Antwort :
"(Grinst) Nö warum solte ich ... ich bin Ihnen doch keine Rechenschaft schuldig. Ich sagte doch, Ich muss gucken ob sie pünktlich sind und zuverlässig, ich bekomme dann ja ein Zeugniss vom Träger und dann kann ich mir überlegen wie ich weiter mit Ihnen verfahre.

Auf meine Frage nach richtiger Arbeit ...kam ein Lachen und ein Nöö

Ich war natürlich alleine dort und habe natürlich auch nichts schriftl.

Die Schlussbemerkung war so in etwa " Wir können uns ja vor Gericht wiedersehen."



So, ich hab auch schon Gegoogelt und hier gesucht so wie in div. anderen Foren...nur leider nirgends was passendes gefunden bzgl. der 38,5Std.

Was in Bremen gilt brauch für NRW ja noch lange nicht gelten ....ist so die einhellige Meinung.

Ich glaube ich habe schlechte Karten und werd mich wohl fügen müssen.

Wir sind ein 5 Personen Haushalt und können uns keine 30% kürzung leisten.

Shit sowas.....
 
zumindest geht man hier durchaus davon aus, das es zu einer 40 Stunden Woche kommen könnte

Es besteht entsprechend. dem Sozialgesetzbuch II (SGB II)eine Renten- und Krankenversicherung.
Es besteht entsprechend § 2 Nr. 14 SGB VII eine Unfallversicherung.
Es besteht eintsprechend den Arbeitsschutzgesetzen ein Arbeitsschutz.

Aber, folgendes ist im Gegensatz zu einem Arbeitsverhältnis nicht gegeben:
Vergütung
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Kündigungsschutz

Das Entgelt, der 1 Euro pro Stunde, wird durch Verwaltungsakt festgelegt. Bei einer 40 Stunden Woche wären das 173,- Euro pro Monat. Daneben wird das Arbeitslosengeld II gezahlt.
https://www.sozialhilfe24.de/euro-jobs.php
 
:icon_redface: Öhm, da habe ich wohl bei deinem SB eine Geschlechtsumwandlung vorgenommen. - Ja, ich weiss, wissen, was einem zusteht und es auch durchsetzen sind zwei Paar Schuhe... und ich weiss auch, wie schwierig sowas sein kann, wenn man kein finanzielles Polster hat.
 
Achja,,,, .. also der Job ist Vollzeit 38,5Std. Erziehungshelfer,Mithilfe beim Schülercafe, Pausenaufsicht....Vorbereitung der Arbeitsmittel..etc

Wie bitte schön soll ich 10Bewerbungen schreiben und wo soll ich die hernehmen (ausser zeitung) bei nem Vollzeitjob ??

Ich dachte genau aus dem Grund sind Ein Euro Jobs in der Arbeitszeit auf 30 Stunden die Woche begrenzt? Oder irre ich mich da? Ich hab das so in Erinnerung daß 30 Stunden die Höchstgrenze dabei sind.

Ausserdem ist der Job zusätzlich und bemeinnützig? Wenn nein wäre es nämlich Schwarzarbeit...
 
zumindest geht man hier durchaus davon aus, das es zu einer 40 Stunden Woche kommen könnte

Zitat:
Es besteht entsprechend. dem Sozialgesetzbuch II (SGB II)eine Renten- und Krankenversicherung.
Es besteht entsprechend § 2 Nr. 14 SGB VII eine Unfallversicherung.
Es besteht eintsprechend den Arbeitsschutzgesetzen ein Arbeitsschutz.

Aber, folgendes ist im Gegensatz zu einem Arbeitsverhältnis nicht gegeben:
Vergütung
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Kündigungsschutz

Das Entgelt, der 1 Euro pro Stunde, wird durch Verwaltungsakt festgelegt. Bei einer 40 Stunden Woche wären das 173,- Euro pro Monat. Daneben wird das Arbeitslosengeld II gezahlt.
https://www.sozialhilfe24.de/euro-jobs.php
 
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