Sitzungsprotokoll beim Sozialgericht

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Passant

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Hallo,

durch Recherchen im Zusammenhang mit meinem demnächst anstehenden Sozialgerichtstermin habe ich erfahren, dass bei einem Sozialgericht Sitzungsprotokolle erstellt werden.

Wozu dienen diese Sitzungsprotokolle eigentlich?

Ist es sinnvoll, bei einem Erörterungstermin oder Verhandlungstermin am Sozialgericht um die Aushändigung eines solchen Sitzungsprotokolls zu bitten? Wenn ja: Welchen Vorteil hat das eigentlich?

Hat man überhaupt einen Anspruch auf die Aushändigung eines Sitzungsprotokolls? Wenn ja: Auf welcher gesetzlichen Grundlage?

Freue mich über jeden guten Tipp (auch über Teilantworten).

Passant
 

TazD

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Das Sitzungsprotokoll protokolliert den Verlauf der Sitzung und auch teilweise wortwörtlich, was die Beteiligten gesagt haben.
Normalerweise bekommt jede Partei nach der Sitzung ein Sitzungsprotokoll zugesandt. Kann aber auch mal ein paar Tage dauern.
 
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