Sinnloser Maßnahme zugewiesen, wie verhalte ich mich?

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Angel386

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Hallo ihr Lieben,

ich hatte vor zwei Wochen bereits ein Post eröffnet und sehr viel Hilfe erhalten. Nun hatte ich in den letzten zwei Wochen Zeit, um mich hier im Forum einzulesen. Herzlichen Dank für all eure Mühe, die ihr euch macht. Die Infos haben mich quasi erschlagen. ;-)

Für mich haben sich jetzt noch einige Fragen ergeben, auf die ich im Forum keine genaue Antwort fand. Deswegen werde ich diese hier nun stellen:

1. Ich bin zwei ca. 2 Monaten arbeitslos ALG1 gemeldet. Habe keine EGV unterschrieben, bzw überhaupt keine vorgelegt bekommen. Kann man mich trotzdem in eine Maßnahme stecken?

2. Ich bin für 25 Std gemeldet, bekomme auch nur ALG für 25 Std., hier habe ich schon rausgefunden, dass ich auch nur an Maßnahmen teilnehmen muss, die diese Anzahl von Stunden nicht überschreiten. Wie gehe ich vor, falls ich einer Maßnahme zugewiesen wird, die die 25 Std. überschreiten?

3. Bei meine Terminen online habe ich gesehen, dass ich am 9.4. einer Maßnahme bei einem Träger zugewiesen wurde. Ich wurde bereits zwei mal zu einer Infoveranstaltung zum AA geladen, dort nahm ich teil. Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Bewerbungstraining, mit Passbilder und Stilberatung und einer Orientierung für einen anderen Job.
Ich brauche weder ein Bewerbungstraining (meine Bewerbung sticht von sehr sehr vielen schon alleine grafisch heraus, inhaltlich ist diese auch top, Passbilder brauche ich auch keine und wenn, gehe ich zu dem Fotograf meines Vertrauens, eine Stilberatung brauche ich erst recht keine). Vor allem glaube ich, dass mein SB nicht mal eine Kopie meiner Bewerbung hat, er lass sie sich mal 1 min durch und sagte, dass ich mein eines Praktikum nicht auszählen müsse, aber es meine Entscheidung wäre, sonst nichts). Ausserdem habe ich schon für viele Freunde Bewerbungen geschrieben, bzw ihnen geholfen. Alle haben in kurzer Zeit damit einen Job gefunden. Während diesen 2 Monaten hatte ich 3 Vorstellungsgespräch und 1 Probearbeiten. Warte derzeit noch auf die Entscheidung vom Probearbeiten und von einem Vorstellungsgespräch. Also finde ich, dass die Quote doch dafür spricht, dass meine Bewerbung sehr gut ist.
Diese ist Vollzeit, aber Zitat vom Vortragenden "Teilzeit wäre auch möglich, man könne einfach später kommen oder früher gehen". Irre ich mich, oder spricht dass, dafür, dass die Massnahme nicht sehr qualifiziert sein kann, wenn man einfach die Hälfte davon verpassen kann und es nichts macht?

4. Gibt es eine Frist, bis wann eine schriftliche Zuweisung der Maßnahme bei mir per Post eingehen muss? Ich möchte ja, falls es eine Vollzeitmaßnahme ist, sofort Widerspruch einlegen, dies sollte ja vor Maßnahmenbeginn beim AA vorlegen, oder?

5. Gibt es gewisse Daten, die eine Zuweisung enthalten muss, ansonsten ist diese sowieso rechtswidrig?

6. Wie lege ich Widerspruch ein? Schriftlich ist klar. Ich würde mir auf einer Kopie von der Empfangsdame per Stempel darauf bestätigen lassen, den Widerspruch abgegeben zu haben?

7. Muss ich trotz, dass ich Widerspruch einlegte, zu der Maßnahme gehen? Also wenn noch kein Bescheid erfolgte, ob ich dort wirklich hin muss oder nicht? Wird ja wahrscheinlich alles bissl knapp, da ich die Zuweisung ja noch nicht habe...

8. Trotzallem überlege ich, meine Stundenanzahl auf 15 Stunden zu reduzieren. Sollte ich dies jetzt machen? Bevor die Zuweisung bei mir ist oder sollte ich es nach dem Widerspruch machen? Wann wäre der beste Zeitpunkt dafür?

9. Ausserdem würde ich gerne dem AA meine Datenweitergabe untersagen. Hier habe ich auch viel davon gefunden, allerdings war es ziemlich komplex. Gibt es ein Musterschreiben und lasse ich mir dies auch von der Empfangskraft per Stempel bestätigen?

Ich habe hier solche Merkblätter gefunden, die man sich ausdrucken kann, dafür wollte ich mich nochmal ganz herzlich bedanken. Habe sie mir bereits ausgedruckt.


So,
es tut mir leid, dass es jetzt doch mehr Text wurde, ich möchte gerne gut vorbereitet sein und sofort Widerspruch einlegen, sobald die Zuweisung bei mir eintrudelt.

Ich danke euch vielmals!!
 
Schönen guten Morgen.

Streitet euch doch nicht wegen meinem Kram.

Ich werde es für das AfA kürzen, aber trotzdem mit entsprechenden Paragraphen belegen (finde ich einfach professioneller). Ich ändere es wohl im Laufe des Tages ab und setze es hier rein.
Dass schreiben wegen dem Datenschutz ist ja glaub gut, oder? Da hab ich ja hier eine Vorlage gefunden. Wünsche euch einen schönen Tag und frohe Ostern. :)
 
Wenn es sich bei dem neuen Unternehmen um den Rechtsnachfolger handelt, dann dann hat das neue Unternehmen die Verträge des alten übernommen und tritt gleichwertig in die "alten" Rechtsbeziehungen mit dem Vertragspartner ein.
Im Übrigen wird eine aktuelle und bestehende Adresse als Erscheinungsort angegeben.
Das mit der Rechtsnachfolge weiss ich, aber ich schrieb bereits, dass mich die von der AfA geschlossenen Verträge nicht interessieren.

Eine Anschrift ist ja ganz nett, aber soll man da jetzt reinmarschieren und fragen, ob die der Rechtsnachfolge von Firma X sind? Und was ist, wenn es sich um einen der immer beliebter werdenden Bürotuerme handelt, wo sich dutzendweise Firmen eingenistet haben? Gerade fuer Schulungen sind die sehr beliebt. Ich bin aber kein Vertreter, der sich da mal durchklingelt.
 
Das mit der Rechtsnachfolge weiss ich, aber ich schrieb bereits, dass mich die von der AfA geschlossenen Verträge nicht interessieren.
Ist schon klar. Ich möchte damit nur darauf hinweisen, dass das Argument mit der "falschen" Firma bei der Vielzahl von zur Verfügung stehenden Argumenten aller Voraussicht nach das schwächste sein wird.
Daher kann man das natürlich mit ins Feld führen, aber es wäre angeraten, sich argumentativ eher auf die Punkte zu konzentrieren, die besser und stärker durchgreifen. :wink:
 
Schönen guten Morgen, :cheer2:

ich habe den Widerspruch und die den Widerspruch bzgl Daten an Dritte noch einmal bearbeitet.

Diese habe ich geschwärzt hochgeladen.

Über eure Kritik freue ich mich.

Danke. :love:
 

Anhänge

  • Widerspruch.pdf
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  • Datenwiderspruch.pdf
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ich find es gut so. Im Datenwiderspruch würde ich noch im letzten Satz "melden" durch "wenden" ersetzen.

Danke.
Ja, danke. Ändere ich ab.

Muss ich noch etwas tun, ausser den Widerspruch vor Massnahmebeginn dort hin faxen?

Also muss ich dem SB klipp und klar sagen, dass ich nicht hingehe mit Hinweis auf den Widerspruch ? Aber wenn die ihre Arbeit machen, bekommt der SB ja früher oder später mit, dass ich einen WS geschickt hab und wohl deswegen dort nicht aufgetaucht bin?
Bei dem ganzen hin und her... eins hab uch jetzt nicht so verstanden. Hat es jetzt aW oder nicht? Oder weiss man es nicht so genau? Weil manche haben ja gesagt und andere wiederum nein.
 
Der weitere Verfahrensgang hängt davon ab, ob die AfA den Widerspruch anerkennt oder nicht. Dies erfährt man regelmäßig erst durch Erlass eines Abhilfebescheides (positiv) oder Widerspruchsbescheid (negativ).

Laut der BA in Nürnberg, also der obersten Instutition, müsste der Widerspruch als unzulässig verworfen werden. Demzufolge kann es sein, dass nicht eigenständig geprüft wird, ob die Zuweisung ein rechtsmittelfähiger Bescheid darstellt. Das ist der Regelfall, jedoch ga es wie bereits schon erwähnt Ausnahmen. Das ist quasi wie ein Glücksspiel. Meiner Auffassung nach ist es ein Verwaltungsakt. Daher ist der Widerspruch zulässig und dieser suspendiert die angeordneten Verpflichtungen vorläufig. Die Verhängung einer Sperrzeit wäre demnach vorerst auch nicht möglich.

Der Regelfall ist, dass trotz eingelegten Widerspruchs - ob zulässig oder nicht - zwischenzeitlich eine Anhörung zum Eintritt einer Sperrzeit erfolgt und nach Ablauf der Anhörungsfrist ein Sperrzeitbescheid mit 3 Wochen Sperrzeit (1. Stufe) erlassen wird. Es kann auch anders laufen, also das die Anhörung erst nach Erlass des voraussichtlichen Widerspruchsbescheides erfolgt. Mit dem zukünftigen Erlass eines Sperrzeitbescheid solltest du rechnen und dich schon mal (finanziell) darauf einstellen. Die Frage ist also nicht ob er kommt, sondern wann. Das kann in 2 - 3 Monaten sein, aber auch schon diesen Monat.

Ein Sperrzeitbescheid eröffnet dann offiziell eine Anfechtung mittels Widerspruch . Daneben müsste dann ggf. einstweiliger Rechtsschutz beim Sozialgericht gesucht werden, da dieser Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hätte.
 
Der weitere Verfahrensgang hängt davon ab, (....................................................)

Vielen Dank für die verständliche und aussagekräftige Antwort.

Ja, finanziell ist es verkraftbar. Allerdings ist die Zuweisung doch schon allein wegen Vollzeit/ Teilzeit rechtwidrig. Vor Gericht möchte ich ungern. Sind gerade mit unserem ehemaligen Vermieter vor Gericht und das geht mir tierisch auf die Nerven...

Ich warte einfach mal ab, was passiert. Jedoch werde ich in Zukunft auch nur noch mit Begleitung zum AfA gehen. Freue mich ja schon darauf, wenn er mir zu dem WS und dem Datenverbot irgendwelche Fragen stellt. Darf da dann bestimmt die nächste Woche antanzen...

Gute Nacht und tausend Dank für eure Hilfe !
 
Da der Themenstarter, sowie einige andere Nutzer hier, die Hinweise der Moderatoren und mir bezüglich des Zitierens konsequent ignorieren, weise ich ein weiteres Mal auf diesen Faden hin ...

Anleitung: Richtiges Zitieren von Beiträgen... und Mehr ;)

... und fordere die angesprochenen Nutzer dringend auf, sich eingehend mit dem Thema zu befassen ...!

In diesem Sinne ...


:icon_wink:
 
Ich warte einfach mal ab, was passiert. Jedoch werde ich in Zukunft auch nur noch mit Begleitung zum AfA gehen. Freue mich ja schon darauf, wenn er mir zu dem WS und dem Datenverbot irgendwelche Fragen stellt. Darf da dann bestimmt die nächste Woche antanzen...
Dann kannst du aber sagen, dass Du Dich dazu nur schriftlich aeussern willst.
 
Schönen guten Morgen.

ich hab gestern Abend meinen WS und den Datenwiderspruch per Fax ans AfA gesendet. Heute morgen schaue ich aufs Handy und hatte bereits zwei Anrufe in Abwesenheit von denen.

Nun meine Frage : Muss ich telefonisch erreichbar sein ? Die müssen mir doch eh alles wichtige für mich mir schriftlich zu kommen lassen? Kann ich die Nummer ohne Bedenken auf meine Blockliste setzen?
Ausserdem frag ich mich, woher die meine Handynummer haben und zweitens, was so dringend ist, dass man mich jetzt schon telefonisch nervt...danke euch

PS. Habe eben online gesehen, dass mir für Donnerstag ein Folgegespräch bei meinem SB eingetragen wurde. Bin mal gespannt, ob die Einladung noch rechtzeitig schriftlich kommt. Werde eine Freundin, meinen Mann oder meinen Vater mitnehmen und nur das nötigste sagen und bei Fragen zu dem Widerspruch werde ich sagen "dazu möchte ich mich nur schriftlich äussern". Gibt's da ein Gesetz, wo steht, dass man sich dazu nur schriftlich äussern darf ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Muss ich telefonisch erreichbar sein ?
Nein, denn das Gesetz schreibt ausschliesslich die Sicherstellung der Erreichbarkeit auf dem Postweg vor.

Kann ich die Nummer ohne Bedenken auf meine Blockliste setzen?
Ja, weil eben nur die postalische Erreichbarkeit gesetzlich vorgegeben ist.

Ausserdem frag ich mich, woher die meine Handynummer haben
Das wirst mit Sicherheit nur du selber dir auch beantworten können und niemand hier im Forum, denn ich glaube kaum, dass jemand aus dem Forum deine Nummer weitergab oder überhaupt weitergeben konnte. Also schau mal in deinen Unterlagen nach, ob du irgendwo bei dort eingereichten Unterlagen deine Nummer draufstehen hattest.

und zweitens, was so dringend ist, dass man mich jetzt schon telefonisch nervt
Das kann dir logischerweise nur der beantworten, der versuchte dich auf dem Handy zu erreichen.
 
[...] Freue mich ja schon darauf, wenn er mir zu dem WS und dem Datenverbot irgendwelche Fragen stellt. [...]
Schreib sie dir ALLE mit gespitztem Bleistift und Zungenspitze zwischen den Lippen auf und murmel dabei vor dich hin:
"Das ist eine äußerst interessante Frage."
Kritzel, kritzel...
"Hmmm, darüber muß ich in Ruhe nachdenken..."
Kritzel, kritzel...
Gewiß reicht es, wenn ich nächste Woche mitteile, zu welchem Schluß ich gekommen bin.
Möglicherweise muß ich mir dazu erst Rat einholen.
Kritzel, kritzel...
Zwischendurch arglos in die Augen des SB gucken.

Vielen Dank für Ihre Einschätzung...
Kritzel, kritzel...
ich meinte jedoch den Rat von einer Person, die ich selbst bestimmt habe und die mein Vertrauen genießt.
Wie bei Ärzten, die bei jedem Aua sofort eine kostspielige OP vorschlagen.
Deren zwiegespaltene Kunden holen sich doch auch eine zweite Meinung ein.
Kritzel, kritzel...


Mit vertagender Gesprächstechnik wird nichts verweigert.
Ein Manipulator hingegen wird - für den Moment - von 100 auf Null entschleunigt. :wink:
Darf ich mich grundsätzlich zu allem schriftlich äußern oder nur zu dem WS?
Eine klassische Untertanen-Frage.
Wie Kindergartenkinder, die gelernt haben, erst Erlaubnis einholen zu müssen, um aufs Töpfchen zu dürfen - sollten sie mal außerhalb der dafür vorgeschriebenen Zeit müssen.

Beim Herunterdrücken der Türklinke mache ich mir deutlich, wer der Herr, wer Gscherr ist.
Gegenfrage:
WER will dir das denn verbieten?
Auf welcher Rechtsgrundlage?

Laß' dir stets das Gesetz nennen, das dich vorgeblich zwingt, dies oder das zu tun.
"Mitwirkungspflicht" ist in dem Zusammenhang zu pauschal und deshalb zu dünne.
"Das war schon immer so" oder "das ist Vorschrift" lasse ich auch nicht mehr gelten.
Ich will die Rechtsgrundlage wissen, die mich benachteiligt.
[...] Gibt's da ein Gesetz, wo steht, dass man sich dazu nur schriftlich äussern darf ?
Beobachte dich selbst.
Derzeit machst du dir ständig Gedanken zum "Bedienen der Bedürfnisse fremder Leute".

Deine Bringschuld ist in den vom Gesetzgeber auferlegten Mitwirkungspflichten definiert.
Lassen die sich nicht zweifelsfrei mit den teilweise übergriffigen Forderungen eines SB in Einklang bringen, ist's bis zur Klärung nicht dein Problem, daß du (noch) nicht weißt, was zu tun oder zu lassen ist

Spieße sofort umzudrehen hat sich - bei einer selbst in die Hand genommenen Gesprächsführung - als wirkungsvoll erwiesen.
Wer in DER Arena passiv auf "Erlaubnisse" spekuliert, dem wird der Nasenring angelegt.

Übe dich in Gegenfragen dieser Art:
Gibt es ETWA ein Gesetz, daß mich zwingt, Antworten mit unübersehbarer Tragweite hopplahopp aus dem Ärmel zu schütteln?!
Weshalb sollte ich mündlich - SOFORT zu bekunden haben, was mir nach reiflicher Überlegung und Konsultation eines Ratgebers als grundfalsch erscheinen könnte?

Von den Mächtigen lernen:
Vergessen, etwas nicht zu wissen - erst in Erfahrung bringen zu müssen - ist nicht strafbewehrt.
Keiner ist Doktor Allwissend.
Die Häufung juveniler Demenz vor Gericht ist besorgniserregend.
Siehe Amigo-Affäre und andere kostspielige Skandale.
 
Vielen Dank. Ich werde es genauso wie du, pixelschieberin, mir geraten hast, versuchen zu verhalten. Ich habe mich sehr gut vorbereitet.

Morgen habe ich bereits ein Gespräch mit meinem SB . Ging sehr flott.

Ich werde meinen Mann zu dem morgigen Gespräch erstmalig mitnehmen. Ein Bekannter von mir meinte jetzt, dass es dort verboten sei, einen Beistand mit zum Termin zu nehmen.
Dass dies mein Recht ist, weiss ich inzwischen.
Wie verhalte ich mich richtig, wenn mein SB es verbietet, dass mein Mann an dem Termin teilnimmt? Von meiner Art her würde ich sagen, dass es mein gutes Recht wäre und wenn mein Mann nicht an dem Termin teilnehmen darf, dieser somit beendet ist und er sehr gerne alles schriftlich mit mir besprechen darf.

Viell habt ihr einen besseren Tipp? Mein Gefühl sagt mir, dass dies wohl ein Problem darstellen wird.

Ich hasse mich dafür, dass ich irgendwie ein wenig Respekt/Angst vor dem Termin habe. Mich hatten die letzten Termine schon ein wenig verletzt, wie unfreundlich mit mir umgegangen ist. Obwohl ich wirklich nicht auf den Mund gefallen oder arg sensibel bin.

Ich danke euch.
 
Dein Mann kann zwar mitgehen aaaaber....
Zahn zieh:
Wer Mitglied ein und derselben BG ist, fällt als Beistand aus.
Grund:
Er ist Beteiligter.
Ich finde, das macht Sinn.
 
Sollte SB versuchen, Deinen Beistand wegzuschicken, beziehst du dich auf § 13 SGB X - darin ist das mit den Beiständen geregelt. Sage nie, dass du einen Zeugen dabei hast. Sollte der SB nicht auf deine Einwände eingehen, bestehst du darauf, dass der Teamleiter zum Gespräch hinzugezogen wird. In dessen Gegenwart wiederholst du deine Forderung.

Dein Ehemann ist wirklich nicht so gut als Beistand geeignet. Hast du keine Freund(e)innen? Ansonsten gehe zeitig zum JC und frage die dort Wartenden, ob dich einer begleitet.

Ein flaues Gefühl im Magen habe ich in der Regel auch, wenn ich dort erscheinen muss. Das legt sich aber in der Regel, wenn SB einen formalen Fehler nach dem anderen raushaut oder sich wie bei meinem letzten Termin wie der Elefant im Porzellanladen benimmt. Vor allem solltest du dich nicht selber dafür hassen, denn genau das verfolgt dein Gegner mit der Anwendung seiner manipulativen Methoden.

Viel Erfolg.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer Mitglied ein und derselben BG ist, fällt als Beistand aus.
Grund:
Er ist Beteiligter.
Ansonsten gehe zeitig zum JC
Es geht hier aber nicht ums JC , sondern um die Agentur für Arbeit und ALG1 - somit gibt es auch keine BG (Bedarfsgemeinschaft), an der der Ehemann beteiligt ist.

Ich denke, der Mann kann sehr wohl als Beistand dabeisein. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass gerade Angehörige nicht an dem Termin teilnehmen dürfen. Habe das noch nie erlebt und auch noch nie gehört oder mitbekommen.
 
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