Sinnloser Maßnahme zugewiesen, wie verhalte ich mich?

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Angel386

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Hallo ihr Lieben,

ich hatte vor zwei Wochen bereits ein Post eröffnet und sehr viel Hilfe erhalten. Nun hatte ich in den letzten zwei Wochen Zeit, um mich hier im Forum einzulesen. Herzlichen Dank für all eure Mühe, die ihr euch macht. Die Infos haben mich quasi erschlagen. ;-)

Für mich haben sich jetzt noch einige Fragen ergeben, auf die ich im Forum keine genaue Antwort fand. Deswegen werde ich diese hier nun stellen:

1. Ich bin zwei ca. 2 Monaten arbeitslos ALG1 gemeldet. Habe keine EGV unterschrieben, bzw überhaupt keine vorgelegt bekommen. Kann man mich trotzdem in eine Maßnahme stecken?

2. Ich bin für 25 Std gemeldet, bekomme auch nur ALG für 25 Std., hier habe ich schon rausgefunden, dass ich auch nur an Maßnahmen teilnehmen muss, die diese Anzahl von Stunden nicht überschreiten. Wie gehe ich vor, falls ich einer Maßnahme zugewiesen wird, die die 25 Std. überschreiten?

3. Bei meine Terminen online habe ich gesehen, dass ich am 9.4. einer Maßnahme bei einem Träger zugewiesen wurde. Ich wurde bereits zwei mal zu einer Infoveranstaltung zum AA geladen, dort nahm ich teil. Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Bewerbungstraining, mit Passbilder und Stilberatung und einer Orientierung für einen anderen Job.
Ich brauche weder ein Bewerbungstraining (meine Bewerbung sticht von sehr sehr vielen schon alleine grafisch heraus, inhaltlich ist diese auch top, Passbilder brauche ich auch keine und wenn, gehe ich zu dem Fotograf meines Vertrauens, eine Stilberatung brauche ich erst recht keine). Vor allem glaube ich, dass mein SB nicht mal eine Kopie meiner Bewerbung hat, er lass sie sich mal 1 min durch und sagte, dass ich mein eines Praktikum nicht auszählen müsse, aber es meine Entscheidung wäre, sonst nichts). Ausserdem habe ich schon für viele Freunde Bewerbungen geschrieben, bzw ihnen geholfen. Alle haben in kurzer Zeit damit einen Job gefunden. Während diesen 2 Monaten hatte ich 3 Vorstellungsgespräch und 1 Probearbeiten. Warte derzeit noch auf die Entscheidung vom Probearbeiten und von einem Vorstellungsgespräch. Also finde ich, dass die Quote doch dafür spricht, dass meine Bewerbung sehr gut ist.
Diese ist Vollzeit, aber Zitat vom Vortragenden "Teilzeit wäre auch möglich, man könne einfach später kommen oder früher gehen". Irre ich mich, oder spricht dass, dafür, dass die Massnahme nicht sehr qualifiziert sein kann, wenn man einfach die Hälfte davon verpassen kann und es nichts macht?

4. Gibt es eine Frist, bis wann eine schriftliche Zuweisung der Maßnahme bei mir per Post eingehen muss? Ich möchte ja, falls es eine Vollzeitmaßnahme ist, sofort Widerspruch einlegen, dies sollte ja vor Maßnahmenbeginn beim AA vorlegen, oder?

5. Gibt es gewisse Daten, die eine Zuweisung enthalten muss, ansonsten ist diese sowieso rechtswidrig?

6. Wie lege ich Widerspruch ein? Schriftlich ist klar. Ich würde mir auf einer Kopie von der Empfangsdame per Stempel darauf bestätigen lassen, den Widerspruch abgegeben zu haben?

7. Muss ich trotz, dass ich Widerspruch einlegte, zu der Maßnahme gehen? Also wenn noch kein Bescheid erfolgte, ob ich dort wirklich hin muss oder nicht? Wird ja wahrscheinlich alles bissl knapp, da ich die Zuweisung ja noch nicht habe...

8. Trotzallem überlege ich, meine Stundenanzahl auf 15 Stunden zu reduzieren. Sollte ich dies jetzt machen? Bevor die Zuweisung bei mir ist oder sollte ich es nach dem Widerspruch machen? Wann wäre der beste Zeitpunkt dafür?

9. Ausserdem würde ich gerne dem AA meine Datenweitergabe untersagen. Hier habe ich auch viel davon gefunden, allerdings war es ziemlich komplex. Gibt es ein Musterschreiben und lasse ich mir dies auch von der Empfangskraft per Stempel bestätigen?

Ich habe hier solche Merkblätter gefunden, die man sich ausdrucken kann, dafür wollte ich mich nochmal ganz herzlich bedanken. Habe sie mir bereits ausgedruckt.


So,
es tut mir leid, dass es jetzt doch mehr Text wurde, ich möchte gerne gut vorbereitet sein und sofort Widerspruch einlegen, sobald die Zuweisung bei mir eintrudelt.

Ich danke euch vielmals!!
 
Hallihalo,

so eben hab ich freudestrahlend (Ironie) zwei Briefumschläge aus der Post gefischt.

In einem befand sich die Einladung zur Maßnahme, in dem anderen die Zuweisung zur Maßnahme.

Ich lade diese geschwärzt mal hoch. Vielleicht könnt ihr mir mit den Fakten besser helfen, ich wäre euch wirklich sehr dankbar.

Vor allem steht dort "Vollzeit", in dem Anschreiben steht dann mind 2 Anwesenheitstage. Ich stehe nur für 25 Stunden zur Verfügung, bekomme auch nur AlG für 25 Stunden. Woher weiss ich, von wann bis wann (Uhrzeit) die Maßnahme statt findet? Und an welchen Tagen sollte ich dahin?
Also es hat ja schon einen Grund wieso ich nur für 25 Stunden zur Verfügung stehe und nicht Vollzeit. :)
 

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ok danke. Habe die zwei Dokumente nochmal neu abfotografiert. Hoffe diesmal ist es besser lesbar.
 

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Sehe in der Zuweisung keine Widerspruchsbelehrung. Dann ist es auch kein VA . Du bist also nicht wirklich zugewiesen.

Zu deiner Einladung: Soweit mir bekannt ist Massnahmebeginn kein zulässiger Meldegrund.
 
Sehe in der Zuweisung keine Widerspruchsbelehrung. Dann ist es auch kein VA . Du bist also nicht wirklich zugewiesen.

Diese Rechtsfolgenbelehrung hab ich auf der Rückseite der Einladung gefunden.

Bei der Zuweisung steht es auf der 2. Seite dass der kleine Text meine Rechtsfolgebelehrung ist. Dort steht aber nicht, wie ich Widerspruch einlegen kann.

Und was mach ich jetzt ? Kein Widerspruch einlegen sondern nur schriftlich begründen, wieso ich dort nicht auftauchen werde ? AU kommt für mich nicht in Frage, da ich der festen Überzeugung bin, dass ich diese Massnahme wirklich nicht benötige und es einfach nur Schikane ist. Danke
 
Und was mach ich jetzt ?

Erst einmal tief durchatmen.

Welche Belehrungen hinten in einer Zuweisung stehen sind irrelevant sobald der Widerspruchsverweis fehlt.
Die wollen einen nämlich gerne all zu oft in Massnahmen schicken die man eigentlich nur freiwillig antreten kann. Das wird einem nur nicht gesagt und kaum hat man dummerweise irgendwo eine Unterschrift gesetzt ist man in die Falle getappt. Die meisten SBs sind nix anderes als hinterhältige kleine Mistkäfer! (meine persönliche Erfahrung)

Du kannst die "Pseudozuweisung" ignorieren oder du kannst kurz und knapp Widerspruch einlegen, obwohl du weisst was kommen wird.
Ich habe es immer bevorzugt es schriftlich zu haben das es kein VA ist. Daher habe ich bei jeder "Zuweisung" Widerspruch eingelegt - aber wirklich nur kurzen - damit ich meine Zettelchen "kann keinen einlegen da kein VA ist" bekommen habe. Ausserdem macht es den "netten" Leuten Arbeit weil sie jedes Mal einen Roman schreiben dürfen (war zumindest bei mir so) und das ist gut so. :icon_mrgreen:

Wenn ich eine Einladung bekommen habe bei der der Meldegrund nicht zulässig war, habe ich dies meinem SB schriftlich auf meine "nette Art" mitgeteilt.
Natürlich nicht ohne zu erwähnen wie stümperhaft sie offensichtlich arbeiten das so eine unrechtmässige Einladung überhaupt rausgeht. Der Part ist optional. Ich habe gerne meinen SB geärgert :cheer2:

Du kannst natürlich auch hingehen und schauen ob jemand vom Amt da ist und dir von demjenigen die Anwesenheit bestätigen lassen und dir den Schwachfug anhören und danach wieder verschwinden. Ich habe das nie gemacht weil mir meine Zeit dafür einfach zu schade war. :sorry:
 
Hallo. Vielen Dank erstmal für die ausführliche Antwort. :)

Ich werde definitiv nicht dort hin gehen. Dafür ist auch mir keine Zeit zu schade. :)

Gerne würde ich meinen SB ärgern. Ich halte ihn für nicht seht kompetent und unfreundlich ist er obendrein.

Welche Gründe kann ich nennen? In der Zuweisung steht zb auch "Vollzeit". Jedoch bin ich nur Teilzeit vormittags gemeldet.

Also schriftlich möchte ich dies auch gerne machen. Im Amt eine Kopie von der Empfangsdame bestätigen lassen?

Also passiert dann quasi nichts? Keine Sperre?

Vielen Dank.
 

Dein Widerspruch wird eh abgelehnt da es kein VA ist. Mach dir also nicht zu viele Gedanken. Ein Grund reicht - nimm meinetwegen das mit Voll - und Teilzeit. Es geht ja nur darum das die dir schwarz auf weiss bestätigen: Du hast keinen VA bekommen.

Das mit beim Empfang abgeben habe ich auch immer so gemacht. Auf die Kopie muss Datum Stempel Unterschrift damit es gerichtsfest ist.

Ob du eine Sperre bekommst kann dir keiner sagen. Die können dir auch eine geben weil ihnen deine Nase nicht gefällt. Es wäre zwar rechtlich nicht in Ordnung aber das juckt die nicht.

100 % keine bekommst du nur wenn du brav alles tust und machst was die wollen. Aber ob du dabei glücklich wirst ...muss jeder selber wissen.

Bei mir kamen erst einmal x Einladungen bei denen man mich zur Unterschrift nötigen wollte. EGV , Datenweitergabe...
Irgendwann kam die Sperre. Aber so lange du keine unterschriebene EGV oder einen echten VA hast gibt es keine Sanktionsgrundlage. Das hat ihnen bei mir dann der Richter schon beigebracht :icon_evil:

Wie ich sehe ist die Einladung erst am 9. April. Du hast also Zeit. Ich würde da nicht gleich morgen am Empfang aufschlagen. Es reicht doch Ende nächster Woche auch noch. Wenn du nämlich morgen deinen Widerspruch etc abgibst hast du evtl. nächste Woche schon eine neue Einladung. So hast du bis 9. April zumindest erst mal Ruhe von denen. Würde zumindest ich so machen.
 
Die Zuweisung ist ein Verwaltungsakt. Wegen der fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung verlängert sich die Widerspruchsfrist nur von einem Monat auf ein Jahr.
 
Die Zuweisung ist ein Verwaltungsakt. Wegen der fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung verlängert sich die Widerspruchsfrist nur von einem Monat auf ein Jahr.

Ist es eben nicht. Habe ich mehrfach schwarz auf weiss vom Amt selbst bekommen.

Dachte eigentlich, dass sich das mittlerweile herumgesprochen hat. Ich hatte damals vor vielen Jahren mehrere solcher Zuweisung und viele dachten da noch das es sich um einen VA handelt bis das Amt mir selbst mehrfach bestätigte (und auch das Gericht später) das es ist definitiv kein VA ist wenn keine Widerspruchsbelehrung vorhanden ist.

Und nebenbei darf in einem VA auch nicht so etwas freiwilliges wie die Datenweitergabe stehen. Das Ding wäre sowieso hinfällig.
 
Zuletzt bearbeitet:


Keine Sanktion bei Arbeitsangeboten eines Maßnahmeträgers

SG Berlin, Beschluss vom 29.11.2016 - S 171 AS 16066/16 ER

Dazu RA Kay Füßlein aus Berlin


Der Sanktionsmechanismus des § 31 Aba. 1 Nr. 2 SGB 2 setzt voraus, dass dem Hilfebedürftigen eine hinreichend bestimmt bezeichnete Arbeit angeboten wird.

Es ist unzulässig, den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen einer Einrichtung oder einem Arbeitgeber zuweisen und die Auswahl der konkreten Tätigkeit der Leitung der Einrichtung oder dem Arbeitgeber zu überlassen.

Eine Beauftragung durch den Antragsgegners an die private GmbH (Maßnahmenträger) sanktionsbewehrte Arbeitsangebote zu unterbreiten, ist unzulässig.
Quelle und Volltext: https://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=835 und https://www.ra-fuesslein.de/wordpress/wp-content/uploads/2016/12/S171AS16066_16ER.pdf

Rechtstipp: vgl. dazu LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2010 - L 9 AS 685/07 ER
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2112/

Maßnahmeträger erschleicht Unterschrift arglistige Täuschung keine Sanktion bei Abbruch der Maßnahme



Wer zum Maßnahmeträger geht muss diese nicht mit machen dazu gehört ein Einverständnis und weil jemand sich beim Maßnahmeträge meldet muss er schon lange keine Maßnahme mit machen nur weil er sich Informieren möchte was dort bei der Maßnahme geschieht.


Dazu ist eine Unterschrift nötig beim Maßnahmeträger das man die Maßnahme freiwillig mit machen möchte.


Hat der Maßnahmeträger den Leistungsberechtigten getäuscht sie müssen Unterschreiben sonst werden Sie Sanktioniert und es gehört zu Ihren Mitwirkungspflicht zu Unterschreiben um durch arglistige Täuschung nach § 123 BGB eine Unterschrift für die Maßnahmebeteiligung zu erschleichen ist diese Unterschrift ungültig.

Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB liegt vor, wenn jemand bei einem anderen vorsätzlich einen Irrtum hervorruft, um ihn zur Abgabe einer Willenserklärung zu veranlassen.

https://dejure.org/gesetze/BGB/123.html



Die Anfechtungserklärung ist in nach § 143 BGB geregelt.

Eine Anfechtungserklärung ist danach jede Willenserklärung, die unzweideutig erkennen lässt, dass ein Rechtsgeschäft rückwirkend beseitigt werden soll.

https://dejure.org/gesetze/BGB/143.html



Widerspruch gegen die Zuweisung Feststellung Zweck der Tätigkeiten in der Maßnahme ist nicht möglich da keine Unterschrift im eigentlichen Sinne Freiwillig zur Teilnahme an der Maßnahme Einwilligung Ihrerseits vom xxxxxxx 0.15 beim Maßnahmeträger erfolgte.

Die Dauer der Maßnahme darf höchstens 12 Wochen betragen Förderbarkeit (§ 45 Abs. 2 Satz 2 SGB III sie erstreckt sich aber auf 6 Monate.

Das heißt also wenn ich die Inhalte der Maßnahme nicht kenne kann ich die Zumutbarkeit nicht beurteilen; deshalb kann dann auch keine Sperrzeit möglich sein (wichtiger Grund für die Ablehnung).

Die Zuweisung zur Maßnahme hat hier verpflichtenden Charakter weil er bestraft werden kann.

Das bedingt aber auch dass ich schon jetzt feststellen können müsste welche Tätigkeiten bei der Maßnahme zu welchem Zweck ausgeführt werden soll; damit kann ich meine gesundheitliche Eignung oder den beruflichen Zusammenhang feststellen und auf seine Person hin überprüfen.

Das ist aber mit dieser Zuweisung nicht möglich und damit nicht rechtens!!!!

BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 29.1.2003, B 11 AL 33/02 R: Zitat "Ob eine Sperrzeit eingetreten ist, hängt damit maßgeblich davon ab, ob die angebotene Trainingsmaßnahme für den Kläger zumutbar war. Abzustellen ist insoweit auf die Umstände des Einzelfalles, wobei es auf die Inhalte und die konkrete Ausgestaltung der angebotenen Maßnahme ankommt (vgl BSG SozR 3-4465 § 3 Nr 1 S 3; Niesel, SGB III, 2. Aufl, § 144 RdNr 88; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, § 144 RdNr 40 ff). Dabei ist zu beachten, dass das Gesetz in § 45 SGB III (in der hier anzuwendenden Fassung des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes vom 24. März 1997, BGBl I 594) nähere Bestimmungen zur Förderbarkeit von Trainingsmaßnahmen trifft.

Es differenziert diese nach drei unterschiedlichen Inhalten, legt für jede der so bezeichneten Maßnahmen eine in der Regel einzuhaltende Höchstdauer der Förderfähigkeit (§ 45 Abs. 2 Satz 2 SGB III) und eine Höchstdauer der Förderbarkeit von Trainingsmaßnahmen von insgesamt zwölf Wochen (§ 45 Abs. 2 Satz 4 SGB III) fest.

Nähere tatsächliche Feststellungen zur konkreten Ausgestaltung der dem Kläger angebotenen Trainingsmaßnahme und zur zeitlichen Dauer einzelner Inhalte lassen sich jedoch weder dem angefochtenen Beschluss des LSG noch dem erstinstanzlichen Urteil, auf dessen Gründe das LSG Bezug genommen hat, entnehmen. Damit ist es dem Senat nicht möglich, die Frage des Eintritts der Sperrzeit abschließend zu beurteilen." Hätte Sie beim Maßnahmeträger unterschrieben dürfte Sie die Maßnahme trotzdem abbrechen wegen der zu langen Dauer der Maßnahme und nicht Sanktioniert werden. Sozialgericht Oldenburg, Beschluss vom 03.04.2013, S 42 AS 82/13 ER )Rechtswidriger Arbeitsvertrag des Maßnahmenträgers schützt vor Sanktion

Maßnahmeträger: Nicht unterschreiben Vertragsfreiheit keine Sanktion für Leistungsbezieher nach dem SGB II
SG Ulm Urteil Az S 11 AS 3464 09 ER

Seite 7 im Urteil wichtig

Maßnahmeträger hat keinen Anspruch auf einen Lebenslauf keine Sanktion für Hartz IV Leistungsbezieher

SG Leipzig ,Beschluss vom 29.05.2012,- S 25 AS 1470/12 ER -
 

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  • Keine Unterschrift beim Maßnahmeträger keine Sanktion wegen Vertragsfreiheit Az S 11 AS 3464.pdf
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Ist es eben nicht. Habe ich mehrfach schwarz auf weiss vom Amt selbst bekommen.

Ich lege einfach Widerspruch ein. Nur hab ich keine Ahnung wie ich es formulieren soll. Bei Google findet man auch überhaupt kein Muster. Gibt es Leute, die das Internet durchforsten und Inhalte löschen lassen, wo zb Muster von Widersprüchen gelöscht werden?


Ich schreib dann mal was und schreib es nochmal hier rein. :)

Danke euch



Also ich war zweimal auf einer Gruppenveranstaltung. Da ging es um diese Massnahme. Aber ich bin wirklich nicht auf den Kopf gefallen, jedoch habe ich erst bei dem zweiten Gruppentermin gecheckt, dass es um eine Massnahme geht, die "Pflicht" für mich ist. Beim ersten Termin hörte es sich freiwillig an. Nach dem zweiten Termin wurde ich zu einer anderen SB gerufen und die meinte ohne Hallo etc. "So der Beginn der Massnahme ist nächste Woche, ich trage Sie ein.". Darauf hin habe ich gesagt, dass ich nur für 25 Stunden gemeldet bin und Vollzeit schon mal garnicht geht. Dies würde keine Rolle spielen. Auch wäre es ihr egal wie meine 2 jährige Tochter dann betreut wird.

Naja, was mich extrem stört. Auf der Zuweisung steht ja: Vollzeit. Aber auf dem Begleitschreiben steht, dass ich mind. 2 Tage in der Woche dort teilnehmen muss. Aber wäre dann nicht ein Argument, dass ich erstens nur 25 Std alg bekomme und dass die Massnahme nicht sonderlich qualifiziert sein kann, wenn es nichts macht, dass ich die Hälfte verpasse?

Ist doch völlig Banane:/
 

Wie ich schon sagte kurz und knapp:

Sehr geehrte Lügner und Betrüger!

Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Zuweisung vom ... ein.
Begründung: "Massnahme nicht hinreichend bestimmt" oder "Massnahme ist Vollzeit" oder "irgend etwas anderes was dir einfällt".


Mit unfreundlichen Grüssen,

Euer künftiger Alptraum


Verschwende deine kostbare Zeit nicht mit grossen Romanen. Die sind es nicht wert. Kommt sowieso was ich gesagt habe :)
 


Vielen Dank. ❤
Dachte ich muss noch Paragraphen oder irgendwas dazu schreiben.

Genauso werde ich's schreiben 🤣🤣

Soll und kann ich auch meine Datenweitergabe an so Träger/Dritte untersagen?

Ich wollte ja vielleicht meine Stunden auf 16 Stunden reduzieren. Soll ich das jetzt besser erstmal lassen? Der einzige Grund wäre, damit sie mich wegen so Massnahmen in Ruhe lassen. Eine Massnahme mit weniger als 16 Stunden wird es ja bestimmt nicht so oft geben...
 
Danke. Du hast mir sehr weitergeholfen. Herzlichen Dank.

Datenweitergabe untersagen ist nie verkehrt.

Ich würde niemals wegen irgendeiner Schikane von diesen Affen auch nur auf einen Cent verzichten. (Meine Einstellung)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Zuweisung vom 23.03.2018 ein.
Begründung: Die Maßnahme wurde nicht hinreichend bestimmt, ausserdem handelt es sich hierbei um eine Vollzeit Maßnahme.


Mit freundlichen Grüssen,

So würde ich es schreiben.
 
[...] und viele dachten da noch das es sich um einen VA handelt bis das Amt mir selbst mehrfach bestätigte (und auch das Gericht später) das es ist definitiv kein VA ist wenn keine Widerspruchsbelehrung vorhanden ist. [...]
Das ist ja mal eine interessante Erbse.
Bisher ging ich davon aus, daß sich lediglich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr verlängert wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt.

Daß eine Widerspruchsbelehrung unabdingbar ist, ist mir neu.
Ich mutmaßte bisher, das fällt ebenso unter vergessene Rechtsbehelfsbelehrung - und dann könne sich der HE halt ein Jahr Zeit lassen.

Wie auch immer - daß es sich NICHT um einen VA handelt, würde ich mir lieber vorab schriftlich bestätigen lassen.
Nicht, daß ich in eine Sanktionsfalle tappe.
Deshalb bevorzuge ich ebenso die Methode "Widerspruch ins Blaue hinein".
Mir doch egal, ob der "zulässig" ist oder nicht.
Bin ich etwa die bestens gehartzte Integrationsfachkraft und muß das alles wissen?
Die dürfen ruhig erfahren, daß ich gegen sinnlose Maßnahmen bin.
[...] darf in einem VA auch nicht so etwas freiwilliges wie die Datenweitergabe stehen. Das Ding wäre sowieso hinfällig.
Kommt auf die Art der Daten an.
DIE Erbse muß auch gezählt werden:
Hinfällig wird's erst wenn der Umfang über den vom Gesetzgeber gesteckten Rahmen hinaus geht.

Link zur Foren-Vorlagensammlung - Sonstige Mustertexte / Vorlagen / Informationen

Wenn du keinen Schlaf finden solltest, nachfolgend noch etwas Lektüre zur passiven Maßnahmeabwehr.
Manche der zusammengetragenen Strategien sind bei AlG 1 nicht so gut zu gebrauchen - könnten bis zur Klärung jedoch die Prozedur "entschleunigen".

Z. B. meine ich mich zu erinnern, daß dem Alg1 -HE noch Kosten aufgehalst werden dürfen, die dem Alg2-HE nicht mehr aufgebürdet werden dürfen.
Womöglich ist auch zu überlegen, ob eine Maßnahme besser doch auf der linken A*'**backe abzusitzen sein könnte, wenn sie deutlich über den Anspruchsszeitraum für Alg 1 hinaus geht und sozusagen in ALG2-Zeit rein ragt.
DANN verlängerte sich nämlich der Zeitraum des höheren Bezuges für die Dauer der Maßnahme - über den "Stichtag" hinaus.
Solche Details sollten vor Ablehnung unbedingt geklärt und mit sich selbst ausdiskutiert werden.

Hier die versprochene Lektüre:
Damit nicht so viele Fragen gestellt werden, die in der Vergangenheit unzählige Male gestellt und bereits X-fach beantwortet wurden, werfe ich die Gebetsmühle zur "passiven" Sinnlos-Maßnahmeabwehr an:
In deinem eigenen Interesse arbeitest du die Beiträge, die sich hinter den unterstrichenen Links verbergen, gut durch - und ziehst deine eigenen Schlüsse daraus.

Da im Zusammenhang mit sinnbefreiten=unerwünschten Maßnahmen stets die selben Fragen hochgewühlt werden, kopiere ich aus einem Post mit passenden Querverweisen.

Es gibt zu tun.
Sobald die Schularbeiten gemacht sind, können eigene Strippen gezogen und kluge Fragen an JC -SBs gestellt werden.

Such dir die für dich passenden Highlights aus dem Pfeilköcher:
Verfasser AnonNemo:
- Verhalten beim Träger - Maßnahmeabwehr
- Erklärung, warum kein Vertrag beim Träger unterschrieben wurde - es sei bereits alles geregelt - :icon_wink:
- Vermittlungsgutschein und das Bewerben bei privaten Dienstleister - ZAF
- Bewerbungsbemühungen, Jobbörse, anonymes Profil, Referenznr, ZAF abwehren
Falls vorheriger Verweis nach der Foren-SW-Umstellung noch auf den Holzweg führt, dann ersatzweise hier klicken

Verfasser Ozymandias:
- Keine Sanktion bei Arbeitsangeboten eines Maßnahmeträgers
- VA mit AGH-Zwang - Antwortschreiben
- VA, Datenfreigabezwang an MT macht VA rechtswidrig
- Maßnahmenverweigerung lt SG Berlin nicht sanktionierbar
- Maßnahme länger als EGVA - nicht zulässig
- Argumente gegen Maßnahme in VA

Verfasser Schikanierter:
- Wie bestimmt muss ein Angebot einer Massnahme sein, um unanfechtbar zu sein?
- Angebot einer Maßnahme ist i.d.R. ein VA und nicht vorbereitendes Verwaltungshandeln
- Maßnahmezuweisung wird gekonnt auseinandergenommen

***
Falls der Anwurf "maßnahmewidriges Verhalten" kommt, empfehle ich, den Schriftsatz von veritasdd auf den eigenen Sachverhalt anzupassen
Dem ist das offenbar vorgeworfen worden.
Mit seinen smarten Anschreiben hat er obsiegt.
Er hatte sich an das "Drehbuch" gehalten und ist nirgends ausgeschert.
Lies den ganzen Faden und ziehe deinen Nutzen daraus.

Ab #18 sollten einige Passagen dabei sein, die 1:1 übernommen werden könnten.

Wobei ich das vorherige Fahrkostengedöns auch nicht unwichtig finde.
****
Hier ein Faden des Users "Simor", der sich dem Thema sehr gewitzt stellte.
Einer seiner smart-ass-Schachzüge:
SOFORT sämtliche FREIWILLIG erteilten "Einverständniserklärungen" bezüglich seiner Datenverwurstung zurückzunehmen. (Widerruf)

Wer (noch) nichts zurückzunehmen=zu widerrufen hat, VERBIETET vorsorglich.
Konkrete Verbote hinsichtlich Datenverwurstung durch Dritte können ebenfalls vorsorglich gegenüber JC UND Trägern ausgesprochen werden.
Wem die Datenverwurstung via VA aufs Auge gedrückt wurde, widerspricht zeitnah.

Alles stets schriftlich und nachweisbar auf den Weg bringen.
Versteht sich.
 
Zuletzt bearbeitet:


Wow. Danke. Da hast du dir ja Mühe gemacht. Ich kanb wirklich wegen dem schei*s nicht schlafen. Zum Glück kam heute der Brief und nicht an meinem morgigen Ehrentag. :)

Also ich beziehe erst seit 2 Monaten ALG1 . Die Massnahme würde 12 Wochen dauern. Alg2 würde mir höchstwahrscheinlich eh nicht zustehen, da es dort ja soweit ich weiss auch auf das Einkommen von meinem Mann ankommt. Das absitzen der Massnahme kommt für mich auf keinen Fall in Betracht. :)

Also ums zusammenzufassen (Stand jetzt) ich lege Widerspruch ein, gehe nicht zur Massnahme (obwohl ich dies müsste, solange keine Aufhebung kommt), entweder bekomme ich eine Sanktion oder eben nicht.

Ich lese mich mal durch die Links. Vielleicht ergibt sich ja noch etwas anderes.

Danke.
 
@Pixelschieberin
Ich bedanke mich gleichfalls für deine vielen Links und habe jetzt auch ne Menge zu lesen in den Nächten, wo man vor Ärger nicht einschlafen kann. Ich hoffe, mir bleibt der ganze Maßnahmescheiss erspart und bin Angels386 Meinung, DAS mache ich auf keinen Fall mit.
 
Das hat schon etwas von einer Farce. @Angel386 mit als erstes schreibst du dich hier und da eingelesen zu haben. Wenn dem so wäre, dann wüsstest du, dass die unabdingbare Grundvoraussetzung einer Maßnahmezuweisung ein individuelles Eingliederungskonzept ist. Im Rahmen dessen müssen (vermeintliche) Defizite oder Einschränkungen persönlicher oder beruflicher Natur (zB fehlende Kinderbetreuung, mangelnde Ausdrucksfähigkeit, mangelnde Berufserfahrung etc.) festgestellt worden sein, die einer zukünftigen Arbeitsaufnahme im Wege stehen. Eine Zuweisung ins Blaue hinein ist grundsätzlich unzulässig.

Vor Zuweisung muss sich individuell mit dem Arbeitslosen befasst werden. Ohne dem kann eine Zuweisung nicht rechtmäßig sein. Wir leben hier nicht im diktatorischen Nordkorea.

Schreibe daher einen ordentlichen Widerspruch . Mit deinen bisherigen Zeilen sind dir 3 Wochen Sperrzeit sicher.
 
Der Träger ist insolvent. Hab über die Gründe noch Folgendes gefunden:
[...]Gemeinnützige GmbH
Schwere Vorwürfe gegen Integis[...]Ein ehemaliger Mitarbeiter erhebt Vorwürfe gegen die Integis gGmbH, die Langzeitarbeitslose und Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Gehälter würden nicht ausbezahlt, es gebe Arbeitsgerichtsverhandlungen. Er hat Anzeige wegen Insolvenzverschleppung erstattet.[...]
https://www.fr.de/rhein-main/alle-g...gmbh-schwere-vorwuerfe-gegen-integis-a-797775

Zudem: bist du gehandicapped oder schwerbehindert? Denn die Zielgruppe scheinen Behinderte zu sein:
Mit unseren Gesellschaften AWO Integra, AWO Integis und AWO miteinander bieten wir Hilfeleistungen für Menschen mit körperlicher, geistiger sowie seelischer Behinderung und psychischer Erkrankung in drei Bereichen an.
https://www.awo-hs.org/inklusion/

und
GEGENSTAND
Ist [anm.: WAR] das Wohlfahrtswesen i. S. d. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 der Abgabenordnung insbesondere die Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Personen.
https://www.northdata.de/AWO+Integi...kfurt/Amtsgericht+Frankfurt+am+Main+HRB+95741
und laut dem Link ist die
AWO INTEGIS GEMEINNÜTZIGE GMBH am 15.09.2016 erloschen
, insolvent und existiert nicht mehr:biggrin:

Also zwielichtiger Verein und dein PAP scheint ein "eigenartiges Ermessen" auszuüben. Ob er Verwandte/Bekannte dort hat, die sich an der Staatsknete bereichern oder hat der selber seine Finger da drin? Hat er dir erklärt, was du da sollst?

anke52 meinte:
[...]Ich lege einfach Widerspruch ein. Nur hab ich keine Ahnung wie ich es formulieren soll.[...]
Ja, das würde ich machen und zu den Punkten, die die Vorschreiber hier schon benannt haben noch: Fehlende Ermessensausübung und fehlende Begründung. Zudem Nicht-Existenz des beauftragten Trägers

Wo die Gelder dann wohl so hinfließen, wenns die Fa. garnicht gibt? Das würde ich glatt ausdrücklich mit Fristsetzung als Auskunftsersuchen zur schriftlichen Stellungnahme nach §§ 13-15 SGB I hinterfragen, so "böse" wär ich in diesem Fall:icon_pause:)
 
Zuletzt bearbeitet:
@Beretta:
Nur weil die Firma insolvent ist, heißt das nicht, dass sie nicht mehr existiert.
Des Weiteren kann auch eine insolvente Firma weiterhin Kurse und Maßnahmen durchführen.

Im Übrigen steht überhaupt nirgendwo etwas davon, dass die Firma auch tatsächlich insolvent ist. Es liegt lediglich eine Anzeige wegen Insolvenzverschleppung vor.
Wenn ich dich wegen Diebstahls anzeige, bist du dann auch gleich ein Dieb?
 
@TazD

die Firma wurde 2016 "gelöscht". Lies den Link nochmal:

https://www.northdata.de/AWO+Integi...kfurt/Amtsgericht+Frankfurt+am+Main+HRB+95741

die sind anscheinend pleite gegangen und nun irgendwie unter dem Dach der AWO mit "Integra" "verschmolzen". Guck dir auch mal die Bilanz, die Historie und das Netzwerk an. Also nach dieser Seite existiert der ausdrücklich genannte Träger Integis gGmbH nicht mehr, oder was bedeutet "gelöscht" - und das Kreuz dahinter?

Wenn das Amt "Integra" meint, muss es das auch wissen und klar so sagen. Schließlich muss da ja irgendwie Geld abgerechnet werden und wer weiss, wo da seit 2 Jahren die Gelder hinfließen:icon_pause:
 
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