Hallo ihr Lieben,
ich hatte vor zwei Wochen bereits ein Post eröffnet und sehr viel Hilfe erhalten. Nun hatte ich in den letzten zwei Wochen Zeit, um mich hier im Forum einzulesen. Herzlichen Dank für all eure Mühe, die ihr euch macht. Die Infos haben mich quasi erschlagen. ;-)
Für mich haben sich jetzt noch einige Fragen ergeben, auf die ich im Forum keine genaue Antwort fand. Deswegen werde ich diese hier nun stellen:
1. Ich bin zwei ca. 2 Monaten arbeitslos ALG1 gemeldet. Habe keine EGV unterschrieben, bzw überhaupt keine vorgelegt bekommen. Kann man mich trotzdem in eine Maßnahme stecken?
2. Ich bin für 25 Std gemeldet, bekomme auch nur ALG für 25 Std., hier habe ich schon rausgefunden, dass ich auch nur an Maßnahmen teilnehmen muss, die diese Anzahl von Stunden nicht überschreiten. Wie gehe ich vor, falls ich einer Maßnahme zugewiesen wird, die die 25 Std. überschreiten?
3. Bei meine Terminen online habe ich gesehen, dass ich am 9.4. einer Maßnahme bei einem Träger zugewiesen wurde. Ich wurde bereits zwei mal zu einer Infoveranstaltung zum AA geladen, dort nahm ich teil. Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Bewerbungstraining, mit Passbilder und Stilberatung und einer Orientierung für einen anderen Job.
Ich brauche weder ein Bewerbungstraining (meine Bewerbung sticht von sehr sehr vielen schon alleine grafisch heraus, inhaltlich ist diese auch top, Passbilder brauche ich auch keine und wenn, gehe ich zu dem Fotograf meines Vertrauens, eine Stilberatung brauche ich erst recht keine). Vor allem glaube ich, dass mein SB nicht mal eine Kopie meiner Bewerbung hat, er lass sie sich mal 1 min durch und sagte, dass ich mein eines Praktikum nicht auszählen müsse, aber es meine Entscheidung wäre, sonst nichts). Ausserdem habe ich schon für viele Freunde Bewerbungen geschrieben, bzw ihnen geholfen. Alle haben in kurzer Zeit damit einen Job gefunden. Während diesen 2 Monaten hatte ich 3 Vorstellungsgespräch und 1 Probearbeiten. Warte derzeit noch auf die Entscheidung vom Probearbeiten und von einem Vorstellungsgespräch. Also finde ich, dass die Quote doch dafür spricht, dass meine Bewerbung sehr gut ist.
Diese ist Vollzeit, aber Zitat vom Vortragenden "Teilzeit wäre auch möglich, man könne einfach später kommen oder früher gehen". Irre ich mich, oder spricht dass, dafür, dass die Massnahme nicht sehr qualifiziert sein kann, wenn man einfach die Hälfte davon verpassen kann und es nichts macht?
4. Gibt es eine Frist, bis wann eine schriftliche Zuweisung der Maßnahme bei mir per Post eingehen muss? Ich möchte ja, falls es eine Vollzeitmaßnahme ist, sofort Widerspruch einlegen, dies sollte ja vor Maßnahmenbeginn beim AA vorlegen, oder?
5. Gibt es gewisse Daten, die eine Zuweisung enthalten muss, ansonsten ist diese sowieso rechtswidrig?
6. Wie lege ich Widerspruch ein? Schriftlich ist klar. Ich würde mir auf einer Kopie von der Empfangsdame per Stempel darauf bestätigen lassen, den Widerspruch abgegeben zu haben?
7. Muss ich trotz, dass ich Widerspruch einlegte, zu der Maßnahme gehen? Also wenn noch kein Bescheid erfolgte, ob ich dort wirklich hin muss oder nicht? Wird ja wahrscheinlich alles bissl knapp, da ich die Zuweisung ja noch nicht habe...
8. Trotzallem überlege ich, meine Stundenanzahl auf 15 Stunden zu reduzieren. Sollte ich dies jetzt machen? Bevor die Zuweisung bei mir ist oder sollte ich es nach dem Widerspruch machen? Wann wäre der beste Zeitpunkt dafür?
9. Ausserdem würde ich gerne dem AA meine Datenweitergabe untersagen. Hier habe ich auch viel davon gefunden, allerdings war es ziemlich komplex. Gibt es ein Musterschreiben und lasse ich mir dies auch von der Empfangskraft per Stempel bestätigen?
Ich habe hier solche Merkblätter gefunden, die man sich ausdrucken kann, dafür wollte ich mich nochmal ganz herzlich bedanken. Habe sie mir bereits ausgedruckt.
So,
es tut mir leid, dass es jetzt doch mehr Text wurde, ich möchte gerne gut vorbereitet sein und sofort Widerspruch einlegen, sobald die Zuweisung bei mir eintrudelt.
Ich danke euch vielmals!!
ich hatte vor zwei Wochen bereits ein Post eröffnet und sehr viel Hilfe erhalten. Nun hatte ich in den letzten zwei Wochen Zeit, um mich hier im Forum einzulesen. Herzlichen Dank für all eure Mühe, die ihr euch macht. Die Infos haben mich quasi erschlagen. ;-)
Für mich haben sich jetzt noch einige Fragen ergeben, auf die ich im Forum keine genaue Antwort fand. Deswegen werde ich diese hier nun stellen:
1. Ich bin zwei ca. 2 Monaten arbeitslos ALG1 gemeldet. Habe keine EGV unterschrieben, bzw überhaupt keine vorgelegt bekommen. Kann man mich trotzdem in eine Maßnahme stecken?
2. Ich bin für 25 Std gemeldet, bekomme auch nur ALG für 25 Std., hier habe ich schon rausgefunden, dass ich auch nur an Maßnahmen teilnehmen muss, die diese Anzahl von Stunden nicht überschreiten. Wie gehe ich vor, falls ich einer Maßnahme zugewiesen wird, die die 25 Std. überschreiten?
3. Bei meine Terminen online habe ich gesehen, dass ich am 9.4. einer Maßnahme bei einem Träger zugewiesen wurde. Ich wurde bereits zwei mal zu einer Infoveranstaltung zum AA geladen, dort nahm ich teil. Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Bewerbungstraining, mit Passbilder und Stilberatung und einer Orientierung für einen anderen Job.
Ich brauche weder ein Bewerbungstraining (meine Bewerbung sticht von sehr sehr vielen schon alleine grafisch heraus, inhaltlich ist diese auch top, Passbilder brauche ich auch keine und wenn, gehe ich zu dem Fotograf meines Vertrauens, eine Stilberatung brauche ich erst recht keine). Vor allem glaube ich, dass mein SB nicht mal eine Kopie meiner Bewerbung hat, er lass sie sich mal 1 min durch und sagte, dass ich mein eines Praktikum nicht auszählen müsse, aber es meine Entscheidung wäre, sonst nichts). Ausserdem habe ich schon für viele Freunde Bewerbungen geschrieben, bzw ihnen geholfen. Alle haben in kurzer Zeit damit einen Job gefunden. Während diesen 2 Monaten hatte ich 3 Vorstellungsgespräch und 1 Probearbeiten. Warte derzeit noch auf die Entscheidung vom Probearbeiten und von einem Vorstellungsgespräch. Also finde ich, dass die Quote doch dafür spricht, dass meine Bewerbung sehr gut ist.
Diese ist Vollzeit, aber Zitat vom Vortragenden "Teilzeit wäre auch möglich, man könne einfach später kommen oder früher gehen". Irre ich mich, oder spricht dass, dafür, dass die Massnahme nicht sehr qualifiziert sein kann, wenn man einfach die Hälfte davon verpassen kann und es nichts macht?
4. Gibt es eine Frist, bis wann eine schriftliche Zuweisung der Maßnahme bei mir per Post eingehen muss? Ich möchte ja, falls es eine Vollzeitmaßnahme ist, sofort Widerspruch einlegen, dies sollte ja vor Maßnahmenbeginn beim AA vorlegen, oder?
5. Gibt es gewisse Daten, die eine Zuweisung enthalten muss, ansonsten ist diese sowieso rechtswidrig?
6. Wie lege ich Widerspruch ein? Schriftlich ist klar. Ich würde mir auf einer Kopie von der Empfangsdame per Stempel darauf bestätigen lassen, den Widerspruch abgegeben zu haben?
7. Muss ich trotz, dass ich Widerspruch einlegte, zu der Maßnahme gehen? Also wenn noch kein Bescheid erfolgte, ob ich dort wirklich hin muss oder nicht? Wird ja wahrscheinlich alles bissl knapp, da ich die Zuweisung ja noch nicht habe...
8. Trotzallem überlege ich, meine Stundenanzahl auf 15 Stunden zu reduzieren. Sollte ich dies jetzt machen? Bevor die Zuweisung bei mir ist oder sollte ich es nach dem Widerspruch machen? Wann wäre der beste Zeitpunkt dafür?
9. Ausserdem würde ich gerne dem AA meine Datenweitergabe untersagen. Hier habe ich auch viel davon gefunden, allerdings war es ziemlich komplex. Gibt es ein Musterschreiben und lasse ich mir dies auch von der Empfangskraft per Stempel bestätigen?
Ich habe hier solche Merkblätter gefunden, die man sich ausdrucken kann, dafür wollte ich mich nochmal ganz herzlich bedanken. Habe sie mir bereits ausgedruckt.
So,
es tut mir leid, dass es jetzt doch mehr Text wurde, ich möchte gerne gut vorbereitet sein und sofort Widerspruch einlegen, sobald die Zuweisung bei mir eintrudelt.
Ich danke euch vielmals!!