aber sie muss auf jeden fall hin??
obwohl sie nichts dort versteht??
Ja, sie muss hin - am besten mit einem Beistand (§ 13 SGB X).
Wichtig:
I.d.R: sammelt der Träger, oder Mitarbeiter (MA) des Jobcenters (JC) dort vor Ort die Einladungen ein!
Das inakzebtabel.
Die Einladung ist ausschließlich an deine Mutter gerichtet, von daher braucht sie diese nicht gegen ihren Willen abgeben!
Im Gegenteil:
Sie sollte sich umgehend ihre Anwesenheit bestätigen lassen, damit sie einen Nachweis ihres Erscheinens hat.
Kann bei Meinungsverschiedenheiten mit dem JC sehr wichtig werden!!!
Meist werden bei diesen Infoveranstaltungen sog. "Anwesenheitslisten" herumgereicht, die unterschrieben werden sollen.
Braucht man nicht, denn die Anwesenheit wird bei der Meldung kontrolliert.
Ein Haken hinter dem eigenen Namen reicht.
Genausowenig muss deine Mutter Datenschutzerklärungen, Hausverträge, andere Verträge,
Eingliederungsvereinbarungen (EGV), usw. unterschreiben.
Sie sollte diese Unterlagen kommentarlos in einen Ordner packen - und gut.
Nachfragen warum man sie mitnehmen möchte, mit "zur Prüfung" beantworten.
Nicht diskutieren. Nicht lamentieren.
NIEMAND ist verpflichtet Verträge mit einem Träger abzuschließen.
Das kann auch nicht per Sanktion erzwungen werden.
Das einzige was deine Mutter muss, ist dort anwesend zu sein.
Ich bin mir nicht sicher, ob deine Mutter angesichts ihrer schlechten Deutschkenntnisse einen Anspruch auf einen Dolmetscher hat.
Möglicherweise kann ein anderer User mehr dazu sagen..
Sollte deine Mutter am Termin krank sein, reicht eine AU - das Urteil, auf welches sich das JC bezieht ist eine Einzelfallentscheidung, die sich ausschließlich auf diejenigen bezieht, die jeden Meldetermin mit einer AU entschuldigten.
Um in so einem Fall eine "Wegeunfähigkeitsbescheinigung" (WUB) zu verlangen muss ein begründeter Verdacht der missbräuchlichen AU-schreibung vorliegen.
Außerdem muss das JC die Kosten für eine WUB übernehmen. I.d.R. 5,36 €.