Finde ich klasse, den so hast du schon gleich eine warme Mahlzeit am Tag und diese scheint in deiner Maßnahme mit enthalten zu sein... und ich denke, der Träger hat sich dabei etwas gedacht.
Wahrscheinlich hat hier das Jobcenter zu allererst an die Bereinigung seiner Statistik gedacht. Denn bei einer Maßnahme ab 6 Monaten wird man in der Statistik der BA für dieses Zeit als unterberschäftigter Arbeitnehmer geführt.
Der Träger denkt nur daran, seine Verträge einzuhalten -auf Teufel komm raus. Denn die Vorgaben der Eingliederung liegen bei den meisten Maßnahmen nur bei 10 bis höchstens 30 Prozent.
Ob der Träger wirklich an alles gedacht hat? Zum Bespiel daran, ob jeder der Beteiligten an der Zubereitung des Mittagessens auch einen gültigen Gesundheitspass nebst Infektionsschutzbelehrung besitzt?
Ich würde mich zu Tode ekeln -solange das nicht geklärt ist. Und keinen Bissen anrühren. Und auf eine sofortige Klärung bzw. den Nachweis dessen vom Träger fordern. Sollte er das nicht können oder wollen -so würde ich sofort das Gesundheitsamt informieren. Würde aber vorher noch Fotos der Teilnehmer bei der Zubereitung des Essens machen -vielleicht unter einem Vorwand.
Möchte sehen -ob der Träger das dann noch so klasse findet. Als Teilnehmer solch einer ungeklärten Gefahr ausgesetzt zu sein -das ist überhaupt nicht klasse. Manchem mag das ja auch egal sein, sollte es aber nicht. Denn auch in der Arbeitswelt müsste man sich auch daran halten. Und die Teilnehmer sollten sich an deren Bedingungen und Gesetzen orientieren. Sollte sich der Träger darum bisher noch keine Gedanken gemacht haben -so fände ich das glattweg unverantwortlich.
Ob man sich nun selbst gleich darum kümmert oder dies dem Träger überlässt -das muss jeder selbst wissen. Ich könnte mir jedoch vorstellen, das man denjenigen aus der Maßnahme nimmt oder vielleicht gleich die ganzer Maßnahme für beendet erklärt ,sofern das Gesundheitsamt da noch eingeschältet würde.
Eine Möglichkeit -sich hier auf legale Weise zu "revanchieren"
und möglicherweise schnell die Maßnahme beenden zu können.
Aber gundsätzlich ist das Grundproblem, dass die EinV überhaupt unterschrieben wurde -und hier dazu mit Sanktion gedroht hat. Das war ein Bluff -auf den kein Elo mehr reinfallen sollte.
Das perfide von Mittagessen in Maßnahmen ist, dass die meistens zum einem Lehrmodul "Informationen über die Grundlagen
gesunder Lebensführung"
gehören. da steht dann in den Maßnahmen dazu drin. Beispiel:
" Hierbei soll den Teilnehmern
eine gesunde Ernährung auch ohne finanziellen Mehraufwand nahe gebracht werden. Dies schließt in der
Regel das tägliche Zubereiten sowie die gemeinsame Einnahme von Mahlzeiten einschließlich der damit verbundenen Vorarbeiten (z.B. Gerichtauswahl, preisgünstig einzukaufen) ein.
An der Vor- und Zubereitung sollen Teilnehmer im Wechsel beteiligt werden. Quelle: Maßnahme Aktivierungshilfe der BA für die Bedarfsträger über bund.de
Ja -und wo bitte steht hier was von vorheriger Information über Hygienevorschriften?
Ich selbst habe das bislang in keiner der von der BA ausgeschriebenen und vergebenen Maßnahmen bislang gefunden.
Somit ist eigentlich anzunehmen -dass das schlichtweg niemanden interessiert -auch in anderen Maßnahmen nicht.
Deshalb sehe ich hier eine wirkliche Chance, wo man ansetzen könnte., um die Maßnahme vielleicht auch so schnell beenden zu können.