Sinnlose Maßnahme! Pünktlich erscheinen zum Mittagessen... Schlimmer als Kindergarten!

Leser in diesem Thema...

Tiger81

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
25 Jul 2013
Beiträge
20
Bewertungen
4
Hi Zusammen!
Und zwar bin ich seit heute in einer Maßnahme, die mir als sinnlos erscheint... habe das meiner SB schon gesagt! Aber sie meinte, wenn ich die Maßnahme nicht antrete drohen mir Sanktionen.
Als ich heute bei der Maßnahme war wurde mir mitgeteilt, das ich immer Montag- Donnerstag von 12.00Uhr - 16.15Uhr (wegen Teilzeit) 6 Monate lang erscheinen sollte.
Soweit so gut...
Als die mir aber sagten das ich pünktlich um 12.00Uhr da sein solle weil wir dann alle zusammen Mittagessen wollten, dachte ich, ich bin im Kindergarten...
Man wird ja behandelt wie ein Kind!
In der EGV steht Teilzeit also 15 Std. und in dem Angebot vom Jobcenter steht Teilzeit (15 Std.) mit langsamer Steigerung!
Kann ich da gegen was tun?

Anbei mal eine Kopie
 

Anhänge

  • EGV.pdf
    49,3 KB · Aufrufe: 295
  • Seite 1.pdf
    21,1 KB · Aufrufe: 266
  • Seite 2.pdf
    51,9 KB · Aufrufe: 260
Zuletzt bearbeitet:

faalk

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
18 Dez 2014
Beiträge
1.781
Bewertungen
2.314
AW: Sinnlose Maßnahme!

Du warst also schon beim MT. Wurden dir dabei irgendwelche Verträge vom MT vorgelegt, die du unterschreiben solltest?
 

Solanus

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
8 Aug 2006
Beiträge
2.550
Bewertungen
2.333
15 Wochenstunden auf 4 Tage verteilt, macht 3,75 Stunden pro Tag. Dazu bist Du verpflichtet, alles darüber ist freiwillig.

Also von 12:30 bis 16:15 Uhr wäre die verpflichtete Zeit, Alternativ 12:00 bis 15:45 Uhr.

Mal abgesehen, 4x die Woche ein kostenloses Mittag, spart am Monatsende eine Menge Geld, wär es nicht mag, auch iO. Ich würde es mitnehmen.

Frage doch mal den MT ob die Mittagszeit mit zur Maßnahmezeit zählt und ob du dann um 15:45 Uhr schon gehen darfst.
 

Texter50

Super-Moderation
Mitglied seit
1 Mrz 2012
Beiträge
7.660
Bewertungen
8.670
Es soll auch Leute geben, die selber bestimmen möchten, ob und was und wann sie ihr Mittachessen haben wollen.
Aus ner Wundertüte jetzt das Ziel fürs Leben zu schwurbeln, das geht mir dann doch ein wenig weit. :icon_stop:
Besonders dann, wenn die Schreiber selber mit Wundertüten vielleicht nix mehr zu schaffen haben? :doh:

Weiter gehts hier nicht alleine ums Essen, sondern um Unklarheiten ausser EGV ? :peace:
 

DoppelPleite

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
16 Dez 2015
Beiträge
1.233
Bewertungen
1.729
Zusammen zu essen mit anderen Arbeitslosen, bringt nachweislich in feste Arbeit! Daran gibt es nichts zu rütteln.
Aber definitiv, könnten die mir gegenüber diesen Fraß alleine essen. Eine Beschwerde der Unzumutbarkeit noch oben rauf.

Alternativ gibt es noch zur Zeitverschwendung noch eine Bestellung für ein 3 Gänge Menú und Verlangen nach den Ober!

Die müssen doch spinnen die Römer :first:
 

Tiger81

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
25 Jul 2013
Beiträge
20
Bewertungen
4
Hallo Tiger81,


Wenn Leute länger arbeitslos sind, dann sind sie meistens auch sozial eher wenig unter Leuten. Gemeinsames Essen gibt auch wieder ein Zugehörigkeitsgefühl. Am Arbeitsplatz oder beim Termin JC /AfA musst Du auch pünktlich sein.

Gruß

Ja, das verstehe ich ja... Da ich aber selber zwei Kinder habe, bin ich ständig unter Leuten und kenne auch sehr gut geregelte Zeiten... da das meine Kiddis ja lernen sollen!
 

Tiger81

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
25 Jul 2013
Beiträge
20
Bewertungen
4
Mir geht es einfach darum, das solch eine Maßnahme sinn machen sollte... Mittagessen tue ich mit meiner Familie bzw. Frau und Kindern! Ich meine es gibt vielleicht welche, die keine geregelten Zeiten kennen... aber das trifft bei mir nicht zu!
Habe ja schon vorgeschlagen das ich lieber ein Praktikum oder ähnliches machen würde, wurde aber erstmal abgeblockt...
 
E

ExitUser

Gast
Dem Angebot der Maßmahme kann man ja nicht allzuviel entnehmen.
Haben die denn genau gesagt, was dort alles ablaufen wird?
Im Grunde benommen, ist es ja noch nicht einmal eine richtige Zuweisung zur Maßnahme gewesen.
Hast Du die EGV unterschrieben?
 

Tiger81

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
25 Jul 2013
Beiträge
20
Bewertungen
4
Dem Angebot der Maßmahme kann man ja nicht allzuviel entnehmen.
Haben die denn genau gesagt, was dort alles ablaufen wird?
Im Grunde benommen, ist es ja noch nicht einmal eine richtige Zuweisung zur Maßnahme gewesen.
Hast Du die EGV unterschrieben?

Ja, habe die EGV unterschrieben... da mir direkt mit Sanktionen gedroht wurde!
Anbei mal der Flyer vom BT
 

Anhänge

  • Flyer.pdf
    113,7 KB · Aufrufe: 242
Z

ZarMod

Gast
Der TE möchte überhaupt nicht an der Maßnahme teilnehmen, muss aber, da der SB Sanktionen angedroht hat.
Androhungen von Sanktionen müssen nicht zwingend zum Stuhlgang beim MT führen. :icon_wink:
Ja, habe die EGV unterschrieben... da mir direkt mit Sanktionen gedroht wurde!
Eine EGV ist ein öffentlich rechtlicher Vertrag, welchen man verhandeln darf, aber nicht unterschreiben muß.
Lese Dich dazu bitte nochmal in dieses Thema ein:
Eingliederungsvereinbarung (EGV) – Was man darüber wissen sollte

Selbst wenn Du der Maßnahme durch Unterschrift auf der EGV zugestimmt hast,
ist das kein Freibrief für Rechtswidrigkeiten, wie in der vorliegenden Zuweisung:

1. Ist die Übernahme der Fahrtkosten nicht zugesichert.
2. Wird zur Annahme von Arbeitsangeboten durch den MT verpflichtet.
3. Soll der Teilnehmer die AUB (entgegen geltendem Recht) dem MT vorlegen.

Du hast die Möglichkeit, der Zuweisung zu widersprechen, was i.d.R. einen ablehnenden Widerspruchbescheid erzeugt,
weil die JC die Zuweisung nicht als VA anerkennen. Dieser Widerspruchbescheid ist rechtsmittelfähig
und Du könntest nun mittels Klage die Zuweisung als VA feststellen lassen und gleichzeitig dessen Inhalt angreifen.

Trotztdessen mußt Du im Rahmen Deiner Mitwirkungspflicht weiterhin an der Maßnahme teilnehmen, denn der Widerspruch entfaltet keine aW.
Den Widerpruch würde ich in jedem Fall schriftlich nachweisbar beim JC einreichen, damit hast Du für spätere Eventualitäten etwas in der Hand.
Auch einer Datenweitergabe durch den MT an Dritte würde ich widersprechen. Hier die anzupassenden Muster:

Widerspruch gegen Maßnahmezuweisung - Schikanierter
Widerspruch - Datenweitergabe MT Fensterbrief

Ein Antrag auf aW beim SG macht solange keinen Sinn, wie Du noch nicht unmittelbar rechtlich beschwert bist (z.B. Sanktion).
Das weitere Vorgehen hängt von verschiedenen Umständen und Deinem Verhalten ab.
Lies dazu bitte die ausführlichen Hinweise: Das Verhalten gegenüber Maßnahmenträgern (MT)

Sollte die Nichtunterschrift zum Maßnahmeausschluß führen, lasse Dir das möglichst schriftlich beim MT bestätigen
und beschwere Dich anschließend schriftlich nachweisbar beim JC , daß man Dir eine Teilnahme verweigert.
Wirst Du nun sanktioniert, kannst Du durch Antrag auf aW beim SG gegen Sanktion und rechtswidrige Zuweisung vorgehen.
 

Vidya

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
15 Apr 2016
Beiträge
1.032
Bewertungen
925
Finde ich klasse, den so hast du schon gleich eine warme Mahlzeit am Tag und diese scheint in deiner Maßnahme mit enthalten zu sein... und ich denke, der Träger hat sich dabei etwas gedacht.

Wahrscheinlich hat hier das Jobcenter zu allererst an die Bereinigung seiner Statistik gedacht. Denn bei einer Maßnahme ab 6 Monaten wird man in der Statistik der BA für dieses Zeit als unterberschäftigter Arbeitnehmer geführt.

Der Träger denkt nur daran, seine Verträge einzuhalten -auf Teufel komm raus. Denn die Vorgaben der Eingliederung liegen bei den meisten Maßnahmen nur bei 10 bis höchstens 30 Prozent.

Ob der Träger wirklich an alles gedacht hat? Zum Bespiel daran, ob jeder der Beteiligten an der Zubereitung des Mittagessens auch einen gültigen Gesundheitspass nebst Infektionsschutzbelehrung besitzt?

Ich würde mich zu Tode ekeln -solange das nicht geklärt ist. Und keinen Bissen anrühren. Und auf eine sofortige Klärung bzw. den Nachweis dessen vom Träger fordern. Sollte er das nicht können oder wollen -so würde ich sofort das Gesundheitsamt informieren. Würde aber vorher noch Fotos der Teilnehmer bei der Zubereitung des Essens machen -vielleicht unter einem Vorwand.

Möchte sehen -ob der Träger das dann noch so klasse findet. Als Teilnehmer solch einer ungeklärten Gefahr ausgesetzt zu sein -das ist überhaupt nicht klasse. Manchem mag das ja auch egal sein, sollte es aber nicht. Denn auch in der Arbeitswelt müsste man sich auch daran halten. Und die Teilnehmer sollten sich an deren Bedingungen und Gesetzen orientieren. Sollte sich der Träger darum bisher noch keine Gedanken gemacht haben -so fände ich das glattweg unverantwortlich.

Ob man sich nun selbst gleich darum kümmert oder dies dem Träger überlässt -das muss jeder selbst wissen. Ich könnte mir jedoch vorstellen, das man denjenigen aus der Maßnahme nimmt oder vielleicht gleich die ganzer Maßnahme für beendet erklärt ,sofern das Gesundheitsamt da noch eingeschältet würde.

Eine Möglichkeit -sich hier auf legale Weise zu "revanchieren"
und möglicherweise schnell die Maßnahme beenden zu können.

Aber gundsätzlich ist das Grundproblem, dass die EinV überhaupt unterschrieben wurde -und hier dazu mit Sanktion gedroht hat. Das war ein Bluff -auf den kein Elo mehr reinfallen sollte.

Das perfide von Mittagessen in Maßnahmen ist, dass die meistens zum einem Lehrmodul "Informationen über die Grundlagen gesunder Lebensführung"

gehören. da steht dann in den Maßnahmen dazu drin. Beispiel:

" Hierbei soll den Teilnehmern
eine gesunde Ernährung auch ohne finanziellen Mehraufwand nahe gebracht werden. Dies schließt in der
Regel das tägliche Zubereiten sowie die gemeinsame Einnahme von Mahlzeiten einschließlich der damit verbundenen Vorarbeiten (z.B. Gerichtauswahl, preisgünstig einzukaufen) ein. An der Vor- und Zubereitung sollen Teilnehmer im Wechsel beteiligt werden.

Quelle: Maßnahme Aktivierungshilfe der BA für die Bedarfsträger über bund.de

Ja -und wo bitte steht hier was von vorheriger Information über Hygienevorschriften?

Ich selbst habe das bislang in keiner der von der BA ausgeschriebenen und vergebenen Maßnahmen bislang gefunden.

Somit ist eigentlich anzunehmen -dass das schlichtweg niemanden interessiert -auch in anderen Maßnahmen nicht.
Deshalb sehe ich hier eine wirkliche Chance, wo man ansetzen könnte., um die Maßnahme vielleicht auch so schnell beenden zu können.
 
Zuletzt bearbeitet:
E

ExitUser

Gast
@ Gast:

Na ja, wenn ihr es als "umerziehen" nennt, das ein MT so ein Angebot anbietet, ...ok.


Ich z.B. koche immer abends zusammen mit meiner Lebensgefährtin. Mittags essen wir nichts.
Und leider ist es so, dass das Mittagessen dort so gut wie immer von Maßmahmeteilnehmern gekocht wird.
Weiß ich, ob ein frustrierter Teilnehmer aus Wut ins Essen spuckt?
Nein, meine eigenen Angwohnheiten, wie abends zu essen, werde ich nicht für einen MT ablegen.
 
E

ExitUser

Gast
@ luna,

Frage, hast Du schon an Maßnahmen teilgenommen?
Meine Lebensgefährtin hat zwei hinter sich. Und beide waren so "sinnvoll", dass sie nach der ersten psychisch stark angeschlagen war, und die zweite abgebrochen werden musste, weil sie völlig fertig war.
Und hier lese ich auch fast täglich Erfahrungsberichte, die die Erfahrungen meiner Lebensgefährtin wiederspiegeln.

Für mich sind die Maßnahmen ein Versuch der Einschüchterung und dem Gefüge machen. Nichts anderes wird damit bezweckt.
 

Heidschnucke

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
15 Sep 2007
Beiträge
832
Bewertungen
818
Also ob die Maßnahme Sinnlos ist möchte ich nicht bewerten, aber ein pünktliches erscheinen finde ich schon gebührt der anstand,
aber um gemeinsam zum Mittag essen finde ich dann doch sehr suspekt. Ich würde mich da auch weigern, nicht das ich was gegen das pünktliche Erscheinen hätte, aber ich habe gewisse Essgewohnheiten und Gepflogenheiten die ich nicht aufgeben bzw. ändern werde.
Nicht nur das ich z.B. aus gesundheitlichen Gründen auf eine gewiss Ernährung angewiesen bin, auch esse ich nichts was mir nicht bekannte Personen zubereitet haben.
Und ich werde mich dazu auch nicht nötigen oder zwingen lassen. Unsere Mitbürger des Muslimischen Glaubens werden auch nicht gezwungen z.B. Schweinefleisch zu essen.
 

0zymandias

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
31 Jul 2012
Beiträge
8.115
Bewertungen
18.955
[...]
Gemeinsames Essen gibt auch wieder ein Zugehörigkeitsgefühl. [...]

Da muss man aber schon vorsichtig sein.
Ein Zugehörigkeitsgefühl zu Sozialpädagaunern und Dummzenten kann zu suizidalen Tendenzen führen.

[...]
Am Arbeitsplatz oder beim Termin JC /AfA musst Du auch pünktlich sein.
[...]
Müssen ist so ein schönes Wort.
Das JC muss rechtskonforme Einladungen verschicken und die Möglichkeit einräumen, einen verspäteten Termin noch am selben Tage nachzuholen.
Arbeitgeber müssen Lohn zahlen.
Was liefert denn der MT dem Elo, um irgendetwas von ihm fordern zu können?

Und noch 'n Apropos: Welcher verhaltensoriginelle Milliardär bezahlt eigentlich die Mittagessen, die Aufsicht und die Fahrtkosten für rund sechs Monate Hallenhalligalli?
(Das Essen sofortement in Arbeit führt, habe ich dabei selbstverfreilich gleich geglaubt.
Man sehe sich nur Reiner Calmund an. Da gibt es auch nichts zu rütteln.
Höchstens zu schwabbeln.)
 
Zuletzt bearbeitet:

Solanus

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
8 Aug 2006
Beiträge
2.550
Bewertungen
2.333
Ich finde es ehrlich grenzwertig, was manche hier als Argumente ins Feld führen, warum sie niemanls nie nicht irgendwo etwas essen, was sie nicht selbst zu bereitet haben.

Dabei ist vom TE nicht mal ausgeführt wurden, dass man gezwungen wird das Essen des MT zu sich zu nehmen. Es steht nur "gemeinsames Mittagessen", das kann auch bedeuten, dass man sein Stullenpaket auspackt, seine Salatschüssel mit bringt und gemeinsam jeder sein eigenes Essen ißt.

Aber wichtig ist natürlich erstmal sich aufzuregen und ein Fass aufzumachen.
 

Vidya

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
15 Apr 2016
Beiträge
1.032
Bewertungen
925
Dabei ist vom TE nicht mal ausgeführt wurden, dass man gezwungen wird das Essen des MT zu sich zu nehmen. Es steht nur "gemeinsames Mittagessen", das kann auch bedeuten, dass man sein Stullenpaket auspackt, seine Salatschüssel mit bringt und gemeinsam jeder sein eigenes Essen ißt.Aber wichtig ist natürlich erstmal sich aufzuregen und ein Fass aufzumachen.

Sorry, @Solanus, aber wer die Inhalte der REZ Maßnahmen der BA kennt, der weiß, dass der Träger verpflichtet wird -von seinem Auftrageber BA -für die Teilnehmer ein Mittagessen auszurichten - meist selbst zubereitet und frisch eingekauft. Es ist Bestandteil der Maßnahme bzw. ein Modul, welches der Auftraggeber vom Träger fordert und ihm dafür auch Geld bezahlt hat, welches er dafür auch verwenden muss. Vorher geben die Träger bei Geboten für die ausgeschriebenen Maßnahmen auch Beträge mit an, für die sie Essen ausrichten werden.

Also nichts mit Stullenpaket usw. Jedenfalls könnte es offizell als Vertragsvergehen gewertet werden, wenn es beim "Stullenpaket" bliebe. Sicherlich muss niemand dort essen -aber zumindest muss es ihm angeboten werden. Und ohne Gesundheitspass muss und darf auch niemand eigentlich dort Essen zubereiten bzw. kann man sich davon aus wichtigem Grund distanzieren.

Soviel dazu. Es geht hier ganz einfach auch um den würdelosen und irrwitzigen Umgang mit erwachsenen Menschen in Modulen von Maßnahmen , dessen Module mit einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt überhaupt nichts zu tun haben.

Und das ist allemal Kritik wert. Verstehe jetzt Deine Aufregung deswegen gerade überhaupt nicht .
 

Solanus

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
8 Aug 2006
Beiträge
2.550
Bewertungen
2.333
Sorry, ....
Und das ist allemal Kritik wert. Verstehe jetzt Deine Aufregung deswegen gerade überhaupt nicht .

Sorry @Vidya, ich verstehe Deine Anmache und Aufregung noch viel weniger.

Ich schrieb doch ganz klar und eindeutig
...Dabei ist vom TE nicht mal ausgeführt wurden, dass man gezwungen wird das Essen des MT zu sich zu nehmen

das bedeutet, für Dich zur Erklärung, dass man keinesfalls gezwungen wird, dort zu Essen. Jeder darf selbst entscheiden, ob er beim MT das Essen des MT verzehrt oder ob er sein eigenes Stullenpaket rausholt und dies im Rahmen eines gemeinsamen Essens zu sich nimmt....und die Frage, ob es würdelos ist eine "Einladung" zum gemeinsamen Essen auszusprechen, liegt ja wohl im Auge des Betrachters, kann also auch nicht Gegenstand einer Diskussion sein.

Einzig der Zeitrahmen, der bisher noch nichtmal ansatzweise betrachtet wurde, kann Gegenstand einer Auseinandersetzung sein.

Wenn seitens des Auftraggebers (JC ) 15 Wochenstunden angesetzt sind, dann sind 15 Wochenstunden erst einmal Pflicht. Alles was darüber hinaus geht ist freiwillig und kann nicht angewiesen werden. Genau das ist der wunde Punkt. Hier werden von 12 Uhr bis 16:15 Uhr an vier Tagen 17 Wochenstunden vom MT gewünscht und dazu gibt es keine Rechtsgrundlage.

Ausschließlich dies und der Inhalt der Maßnahme sind zu bemängeln und nicht Essen welches freiwillig angeboten wird, bei dem es nicht mal den Zwang zum Essen gibt.

Also bleib mal schön auf dem Boden der Tatsachen und fahr Dich wieder runter.
 

Vidya

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
15 Apr 2016
Beiträge
1.032
Bewertungen
925
Sorry @Vidya, ich verstehe Deine Anmache und Aufregung noch viel weniger.Also bleib mal schön auf dem Boden der Tatsachen und fahr Dich wieder runter.

Ich bleibe auf dem Boden der Tatsachen, die ich Dir schilderte. Und daran ist nichts grenzwertiges und es war auch keine "Anmache" und ich bin auch nicht aufgeregt. . Wie bist Du denn drauf, mir solch einen Blödsinn zu unterstellen?

Von Deiner Darstellung distanziere ich mich mal gleich und widerspreche Deiner falschen Darstellung meiner Intentionen oder Verdächtigungen..

Ich wollte Dich nur informieren - wozu der Träger laut Vertrag verpflichtet sein könnte und dass das nichts mit Eingliederung zu tun hat und das ich die vorherigen Argumente anderer User durchaus gerechtfertigt finde. Mehr nicht.

Was wenn sich ein Teilnehmer weigert für andere Essen zuzubereiten?

Hatte ich schon beantwortet, aber gerne nochmal:

Wenn er keinen Gesundheitspass hätte -dann wäre es sogar seine Pflicht. Er hätte dann nicht einmal das Recht die Küche zu betreten. Und wenn dort niemand einen hätte, dann würde ich dort -in diesen Räumlichkeiten -auch kein Stullenpaket auspacken wollen. Kann ich auch niemanden zu raten.

In welcher Form wird gegen welche Verträge verstoßen, wenn der Teilnehmer

nicht an dem Maßnahme Modul insgesamt teilnimmt -also sich zumindest ein Essen anbieten lässt -solange noch kein Gesundheitsamt da war -meinethalben.

Das muss nicht so gewertet werden -KANN aber so vom Träger interpretiert werden -wenn er das dem Jobcenter meldet -zum Beispiel.

Und für den Träger - weil der das versprochene und von der BA vertraglich geforderte Modul in der Maßnahme nicht vertragsgemäss umgesetzt hat.

Immer unter der Prämisse, dass das jemand zur Sprache bringt, bzw. meldet und das so im Detail in den Verträgen zur Umsetzung festgeschrieben wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:

Heidschnucke

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
15 Sep 2007
Beiträge
832
Bewertungen
818
Ich finde es ehrlich grenzwertig, was manche hier als Argumente ins Feld führen, warum sie niemanls nie nicht irgendwo etwas essen, was sie nicht selbst zu bereitet haben.

.

@ Solanus es hat schon ein Grund warum ich so handeln muss, das ganze heiß Allergie und Kreuzkontamination, ich mach das nicht zum Spaß und glaub mir bitte es ist sehr aufwendig und nicht immer einfach, vor allen wenn man nie weiß wann was zu schlägt!
 

Pixelschieberin

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
2 Jul 2011
Beiträge
4.811
Bewertungen
11.129
Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.
Ich empfinde das Angebot als patronisierend.
Nicht im Sinne von beschützend, sondern von unabgestimmt die Verantwortung/Betreuung an sich reißend.
Wie früher diese vom Arbeiterchor lauthals besungene Partei.
Die, die immer Recht hatte.
Die hat auch stets beschieden, was für den Bürger gut sei.

Wahrscheinlich deutelt jeder in den Begriff "Würde" etwas anders hinein.
Meine wäre dadurch angetastet, mich mit Fremden an einen Tisch zu ZWINGEN.
Das Augenmerk meiner Kritik liegt auf der Freiwilligkeit, Kontakte zu knüpfen.
Es wird nicht besser, wenn der Veranstaltung ein Pseudo-Sozial-Etikett des "Miteinanders" aufgeklebt wird.
Mit wem ich Kontakt haben will, habe ich mir schon als Kleinkind selbst ausgesucht.

Ob ich teamfähig, lösungsorientiert oder sonstwas bin, muß ich DIESEN Träger-Hanseln auch nicht vorturnen.
Meine Prüfer sitzen an Fachhochschulen und in der IHK.
Dort werden nämlich keine Phantasie-Zertifikate gemalt. Wie die von den Trägern mit den neunmalklugen Namen.
Nicht nur ich habe Prüfungen vor ganz anderen Komitees abgelegt.
Klippschulveranstaltungen wie die mir bisher unterbreiteten Maßnahmen, sind für viele "Kunden" nichts anderes als sinnlose Geldverschwendung und dienen der Demütigung und dem Zurecht-Stutzen.
Wie anders ist es zu verstehen, zu "Modulen" verdonnert zu werden, deren Inhalte vom vortragenden Dozenten nicht verinnerlicht wurden.
DVDs von Sammy Moloch zu Körpersprache angucken?
DER "Freud" wird mir nie mehr aus dem Kopf gehen!


Wenn jemand Bevormundungen dieser Art nicht so schlimm findet, finde ich das befremdlich.
Es kommt mir vor als ob der Übergriff gar nicht realisiert wird.
Mittagstisch-Plapper-Kontakte suche ich mir lieber selber aus.
Selbst in der Werkskantine kann ich frei den Katzentisch wählen, sollte mir danach sein.
Essensaufnahme ist m. E. Privatsache.

Mittagstisch mit fremden Leuten als willkommener Zuschuß zum Regelsatz?
Ich gehöre nicht zu den Leuten, die kalte Buffets stürmen, weil es dort gar lecker Zeugs umsonst gibt.
So hungrig kann ich gar nicht sein, um mich um vermeintliche Delikatessen zu rangeln.
Das finde ich ebenso würdelos.

Da es bei dem Budget finanziell klemmt, streife ich mit aufmerksamen Blicken durch die Natur und sammle dort, was die freundliche Dame mir in den Weg hängt.
Durch solch freigiebige Angebote bräuchte ICH keine Extra-Verköstigung über den Umweg eines Trägers.
 

AnonNemo

0
Super-Moderation
Mitglied seit
28 Apr 2013
Beiträge
3.704
Bewertungen
6.865
lunalilli meinte:
Nur, es war der erste Tag gestern und gleich sagen "die Maßnahme sei sinnlos UND dann gibt es auch noch Mittagessen".... das finde ich etwas überzogen.
Du rätst also, dass man sich die Sache erst anzusehen hat, damit eine fundierte Meinung darüber gebildet werden kann?

Ich hoffe, du diskutierst nie über Prostitution, Drogenkonsum, (tödliche) Autounfälle usw. ohne vorher ausgiebige Selbststudien darüber gemacht zu haben.
Ja, ich weiß ist ein sehr derber Vergleich ... wenn ich aber auf der sanften Schiene argumentiere wirkt es nicht so doll :wink:

lunalilli meinte:
Wie heißt es so schön "sprechenden Menschen kann geholfen werden"
Wie heißt es in den US-Krimis immer so schön?
Was sie sagen kann, und wird, vor Gericht gegen Sie verwendet werden.
~> Bei den MTs sitzen professionelle Worte-im-Mund-Herumdreher!

Gast meinte:
Für mich sind die Maßnahmen ein Versuch der Einschüchterung und dem Gefüge machen.
Bestimmt wird die entspannte Atmosphäre während der Zubereitung und dem Essen vom MT-Psychologen genutzt um weitere Vermittlungshemmnisse zu entdecken, welche dann in der nächsten Maßnahme - am besten, weil man den Teilnehmer schon kennt, beim selben MT - zu beheben sind.

Nachtrag:
erwerbsuchend meinte:
In welcher Form wird gegen welche Verträge verstoßen, wenn der Teilnehmer lieber sein eigenes Essen essen will,
In dem Fall wird gegen keinen Vertrag verstoßen.

Was @Vidya sagen wollte:
Die BA hat den MT verpflichtet den Teilnehmern ein Essen anzubieten. Dabei wurde ein Preis vereinbart, welchen der MT auch erhält ... z. B. 5EUR jeden Tag.

Geht der MT her und bietet den Teilnehmern ein Stullenpaket für 1EUR an wäre DAS ein Vertragsbruch.

Klar, fährt der MT ein 3-Gänge-Menü für 20EUR auf und der Teilnehmer isst SEIN Stullenpaket ...

Vidya meinte:
wozu der Träger laut Vertrag verpflichtet sein könnte
Hier sehe ich ein Problem:
Wo kann ich diesen Vertrag einsehen? ~> Weder BA noch MT werden den vorlegen!
Das bedeutet aber auch; ICH kann nicht prüfen, ob der MT seinen Vertrag mit der BA einhält.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben Unten