Maßnahmeträger: Nicht unterschreiben Vertragsfreiheit keine Sanktion für Leistungsbezieher nach dem SGB II SG Ulm Urteil Az S 11 AS 3464 09 ER
Beim Maßnahmeträger nichts unterschreiben das ist wichtig.
Dann bekommen die kein Geld vom Jobcenter
Az: S 11 AS 3464/09 ER Urteil
Nicht unterschrieben beim Maßnahme träger keine Sanktion
Hier bei dem Link kommt als PDF Datei das Urteil
https://www.google.de/url?sa=t&rct=...6PAr1KG24-xtujlMz1E0IfA&bvm=bv.53760139,d.Yms
Maßnahmeträger hat keinen Anspruch auf einen Lebenslauf keine Sanktion für Hartz IV Leistungsbezieher
SG Leipzig ,Beschluss vom 29.05.2012,- S 25 AS 1470/12 ER -
Ein außerhalb des Sozialrechtsverhältnis stehender Dritter, wie hier der Maßnahmeträger, kann nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten Daten erheben und verwerten(§ 4a des Bundesdatenschutzgesetz).
Eine nichterteilte Zustimmung kann im Umkehrschluss nicht dazu führen, den Leistungsempfänger in der Sache dafür zu sanktionieren (so im Ergebnis auch Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 15.02.20 12 - S 107 AS 1034/12 ER - Rdnr. Cool.
S 25 AS 1470/12 ER ? Keine Sanktion, wenn der Leistungsberechtigte einem Maßnahmeträger den Lebenslauf nicht vorlegt. | Amtswillkür im Leipziger Jobcenter
Rechtsnatur einer Zuweisung / rechtliche Stellung eines Maßnahmeträgers
https://www.elo-forum.org/weiterbil...ng-rechtliche-stellung-massnahmetraegers.html
LSG Brandenburg Sinnfreie Maßnahmen in einer EGV Sinnfreie Maßnahmen in einer EGV bei nicht Antritt keine Sanktion berechtigt
Sinnfreie Maßnahmen in einer EGV bei nicht Antritt keine Sanktion berechtigt
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - L 14 B 568/08 AS ER - hat entschieden, dass eine Sanktion wegen des Weigerung eine Maßnahme weiter zu besuchen dann nicht rechtmäßig ist, wenn die betreffende Maßnahme für den Betreffenden nicht zumutbar ist.
Es kommt regelmäßig vor, dass Hilfebedürftige erst einmal eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben müssen in der sie sich verpflichten an einer Maßnahme teilzunehmen. Die Maßnahmen sind dann entweder immer wieder die gleichen oder bringen die Hilfebedürftigen nicht voran.
Dem hat das Landessozialgericht nun eine eindeutige Absage erteilt.
Bürgerservice Berlin - Brandenburg
Dauer einer Maßnahme nach § 45 SGB III beim Maßnahmeträger
§ 45 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
(2) Die Dauer der Einzel- oder Gruppenmaßnahmen muss deren Zweck und Inhalt entsprechen. Soweit Maßnahmen oder Teile von Maßnahmen nach Absatz 1 bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, dürfen diese jeweils die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten.
Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung darf die Dauer von acht Wochen nicht überschreiten. Maßnahmen des Dritten Abschnitts sind ausgeschlossen.
SGB 3 - Einzelnorm
Quelle:
https://www.bfgoe.de/fileadmin/newsletter/pict/2012_07/121114 4_1_Beschluss_AG_Eingliederung.pdf
Praktikum muss bezahlt werden Arbeit ist Arbeit
Ein unentgeltliches Praktikum ist keine angebotene Arbeit im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen,Beschluss vom 12.01.2012,- L 7 AS 242/10 B -
1. Stehen die in einer Eingliederungsvereinbarung geregelten Pflichten des Leistungsberechtigten in keinem angemessenen Verhältnis zu den Gegenleistungen der Behörde, bleibt eine Pflichtverletzung sanktionslos.
2. Ein unentgeltliches Praktikum ist keine angebotene Arbeit im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II.
sozialrechtsexperte: Ein unentgeltliches Praktikum ist keine angebotene Arbeit im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II
Hartz-IV-Empfänger zum Pflege-Praktikum
Kein Geld fürs Pflege-Praktikum
21.10.2011
"Hartz-IV-Empfänger zum Pflege-Praktikum" das fordert aktuell BA-Vorstand Heinrich Alt (BZ vom 20 Oktober 2011). Begründung: Langzeitarbeitslose sollen so prüfen können, ob der Pflegeberuf etwas für sie ist. Geld gibt´s für das Praktikum aber nicht.
Stichwort unbezahlten Praktika
Hartz-IV-Empfänger zum Pflege-Praktikum
Urteil Landesarbeitsgericht
10 Sa 782/07 LArbG 24.04.2008
Der Beklagte macht geltend, er schulde dem Kläger keinen Lohn. Der Kläger sei ihm von der Arbeitsagentur Ludwigshafen vermittelt worden, um ein zweiwöchiges Praktikum abzuleisten. Deshalb sei auch kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen worden. Er habe mit Frau B. A. von der Arbeitsagentur Ludwigshafen vereinbart, dass der Kläger zunächst ein zweiwöchiges Praktikum ableisten solle. Sollte sich nach Ablauf der zwei Wochen ein Arbeitsverhältnis daraus ergeben, so würde das Praktikum auf die Arbeitszeit angerechnet und vergütet werden. Ansonsten erhalte der Kläger vom Arbeitsamt eine Vergütung für die zwei Wochen geleistete Arbeit. Der Kläger habe für zwei Wochen vom Arbeitsamt bezahlt werden sollen, wenn er nicht in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werde. Er habe vermutlich bereits eine Entschädigung über das Arbeitsamt erhalten.
https://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={039D37BC-E20A-498E-BA48-BF2F4C251F7C}