Hallo arbeitslos61,
werde zum 01.07.16 arbeitslos und habe 45 Jahre gearbeitet,
nun möchte ich ALG1 beziehen und dann nahtlos mit 63 in Rente gehen.
Hast du das genau so offen schon bei der AfA angekündigt, dass du (eigentlich) an Vermittlung in andere Arbeit kein Interesse mehr hast, sondern nur noch ALGI beziehen möchtest bis du mit 63 in vorgezogene Altersrente gehen kannst ???
Das ist zwar durchaus nachvollziehbar für Viele hier in deinem Alter aber das erzählt man keinem SB von der AfA, denn dort soll man wieder in Arbeit gebracht werden und das endet erst wenn du tatsächlich in Rente gehen kannst und nicht nach 45 Arbeitsjahren.
Der Betreuer beim A-Amt (Jobvermittler) hat bereits den dritten Termin (2 schon wahrgenommen), vereinbart und will "die berufliche Reha / Teilhabe am Arbeitsleben" besprechen.
Warum hast du schon so viele Termine wenn du erst ab 01.07. arbeitslos bist, brauchst du bis dahin nicht mehr arbeiten, dass du deine zeit bei der AfA (Agentur für Arbeit) verbringen kannst, vielleicht solltest du mal noch etwas "Urlaub" einfordern, falls du bereits freigestellt bist, noch bezahlt dich die AfA schließlich nicht.
Wie kommt der überhaupt darauf, dass du eine "berufliche Reha" nötig hast, wenn du nach 45 Arbeitsjahren gerade erst arbeitslos geworden bist ... so frisch auf dem Arbeitsmarkt braucht man doch keine "berufliche Reha" ...
Da sollten sich doch die AG alle 10 Finger abschlecken dich mit deiner umfassenden Berufserfahrung einstellen zu wollen oder gibt es relevante gesundheitliche Probleme, die eine berufliche Änderung notwendig machen würden ???
Das stellt in der Regel aber der ärztliche Dienst der AfA dann fest und "regt vielleicht an" über eine "berufliche Reha" ( LTA) nachzudenken, Arbeitsvermittler haben dafür eher nicht die erforderlichen medizinischen Kenntnisse das überhaupt beurteilen zu können.
Jobs hat er nicht, aber nach 45 Arbeitsjahren ist das auch nicht nötig.
Das verstehe ich nicht, der Arbeitsmarkt schreit doch förmlich nach Menschen wie dir, vermutlich doch mit guter Ausbildung und jahrzehntelanger Berufserfahrung, verabschiede dich davon, dass du nach 45 Jahren eine Vermittlung nicht mehr "nötig" hast, dafür wird dieser "Gutmensch" bezahlt, dich wieder in Arbeit zu bringen.
Ist die Reha abzuwehren? - macht das Sinn, eine Reha 2 Jahre vor Rente zu beginnen? kann man das so aussprechen / begründen?
Du solltest erst mal Informationen dazu verlangen warum der SB dich überhaupt meint "rehabilitieren" zu müssen, wenn du nach 45 Arbeitsjahren frisch arbeitslos wirst, aber auch erst ab dem 01.07.
Reha-Maßnahmen zu beantragen ist in der Regel freiwillig und eine LTA mit 61 tatsächlich ein schlechter Scherz von deinem SB, falls du dir da eine Fortbildung / Umschulung vorstellst kannst du das schon vergessen, das bezahlt auch die DRV nicht mehr so kurz vor der Altersrente ...
Deutsche Rentenversicherung - Berufliche Rehabilitation (LTA)
Da kannst du alles nachlesen was es zu dem Thema bei der DRV so gibt ...
In der Regel wird ab 50 + X als LTA-Leistung nur noch ein finanzieller Zuschuss für einen AG bewilligt, der bereit wäre dich einzustellen, damit ist die AfA dann raus aus irgendwelchen "Eingliederungshilfen" und wird dich damit immer an die DRV verweisen, jedenfalls wenn dir eine solche LTA bewilligt wird.
Stehen keine gesundheitlichen Gründe dagegen, dann hast du Anspruch darauf von der AfA in deinen bisherigen beruflichen Bereich wieder vermittelt zu werden, ein Antrag auf LTA bei der DRV ist dann völlig überflüssig, zudem stellst du einen solchen Antrag freiwillig oder gar nicht ...
§ 9 SGB IX Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten
An die AfA hast du zunächst mal vorrangig einen Anspruch auf Vermittlung in Arbeit, dabei hat man natürlich (eventuelle) gesundheitliche Einschränkungen zu beachten (die sind aber im erforderlichen Fall vom ÄD zu klären und nicht vom Arbeitsvermittler) und im übrigen die Zumutbarkeit nach § 140 SGB III ebenfalls einzubeziehen.
§ 140 SGB III Zumutbare Beschäftigungen
Welche Taktik sollte man an den Tag legen?
Auf Arbeitsvermittlung bestehen, dabei immer den § 140 SGB III im Auge behalten und nicht davon reden, dass man meint eine Vermittlung sei nicht mehr nötig weil man schon lange genug gearbeitet habe, du darfst ziemlich sicher davon ausgehen, dass er auch dann
NICHTS für dich finden wird.
Sich nicht vom SB "fürsorglich" in die Behinderten- und Reha-Ecke schieben lassen, wenn man da nicht hingehört, für diesen Personenkreis gibt es noch schwerer Arbeit als für (gesunde) Arbeitslose in deinem Alter, der will dich schon an die "Reha-Abteilung" los werden, ehe du überhaupt wirklich Arbeitslos und Leistungsberechtigt bist.
Es gibt keinen Grund für einen solchen Antrag, schon gar nicht ehe der "Zauber" bei der AfA wirklich los geht und das ist ab dem 01.07. erst der Fall.
Wenn du mal eine "Auszeit" nehmen möchtest, dann solltest du wirklich eher mal eine medizinische Reha beantragen, das kann jeder machen um seine Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wieder zu verbessern und irgendwelche altersbedingten Gesundheitsprobleme finden sich dafür schon.
Das machst du aber bitte mit deinem Hausarzt (und direkt über die DRV) klar und nicht mit dem "Arbeitsvermittler" der AfA, das hat der auch nicht gemeint mit LTA, damit will der dich bloß als "untauglich für die normale Vermittlung" abstempeln und soweit musst du dich ja nicht freiwillig degradieren lassen ...
Deutsche Rentenversicherung - Medizinische Rehabilitation
Anschließend landest du dann vermutlich schnell in der Sonderbetreuung "
INGA", wo du mit "Sport und Spiel" auf ein "gesundes Rentenalter" vorbereitet wirst ... das macht zwar auch keinen Sinn für dich aber du bist beschäftigt, unter Aufsicht und offiziell nicht mehr arbeitslos (weil aus der Statistik).
Du solltest wirklich nicht mehr alleine zu solchen Terminen gehen und auf keinen Fall irgendwelche Anträge (auf was auch immer) stellen oder sonst irgendwas unterschreiben, außer dem regulären Formular-Antrag auf ALGI.
Nur der Antrag auf ALGI ist wichtig und die Lohnbescheinigung von deinem AG, sonst
NICHTS ...
Deine Pläne solltest du besser für dich behalten, die AfA ist nicht dafür zuständig, dir jetzt den ungestörten Weg in die Rente ab 63 zu bereiten ... die werden aber auch niemals zugeben, dass sie gar nicht in der Lage sind dich wieder in vernünftige Arbeit (gemäß § 140 SGB III) zu vermitteln ...
Die werden dich nicht mal dazu informieren, dass es diesen § überhaupt gibt ... der wenigstens im ALGI noch verhindert, dass du dich "unter Wert" verkaufen musst ... also unterschreibe auch keine EGV (Eingliederungsvereinbarung) in der du dich verpflichtest "Alles" zu machen was es so geben könnte am Arbeitsmarkt ... zudem stehen da gerne Maßnahmen drin, die man dir nicht anders "aufzwingen" kann weil sie eigentlich freiwillig sind ...
MfG Doppeloma