Sind Vermittlungsvorschläge auch Bewerbungsnachweise?

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Rimaldino

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Hi, freue mich dieses Forum gefunden zu haben.
Ich wollte euch fragen, ob ihr mir helfen könnt beim verstehen der EGV etc.
Da steht drauf, dass ich 5 Bewerbungsnachweise zeigen soll, aber meine Sachbearbterin schickt mir manchmal 5 (mal mehr mal weniger) pro Monat.
Kann ich dieses Vermittlungsvorschläge eintragen und ihr schicken oder muss ich bei den Bewerbungsnachweisen meine 5 eintragen plus die Vermittlungsvorschläge die ich von meiner Sachbearbeiterin per Post bekomme?
 

Couchhartzer

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Sind Vermittlungsvorschläge auch Bewerbungsnachweise?
Vermittlungsvorschläge sind genau das, was der Name dieses Begriffes bereits aussagt - erstmal nur Vorschläge.

Wenn du dann aber auch so einen Vorschlag eine Bewerbung verfasst und absendest, dann wird das natürlich zur Eigenbemühung, denn dein SB (und auch sonst kein Anderer) macht ja nicht diese Bewerbung und damit diese Bemühung für dich, sondern selbstverständlich ausschliesslich nur du selber, in eigener Bemühung.


Und Bewerbungsnachweise, sind auch nur genau das was dieser Begriff aussagt, nämlich Nachweise über deine von dir selber getätigten Bewerbungen, die du als Nachweis zur Erfüllungen eines Bestandteiles einer EGV führst.
 

0zymandias

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Ja.

Aber schau mal nach, ob die Vermittlungsvorschläge (VV ) wirklich VVs sind.

Wenn es eine Stelleninformation ist, ohne Rechtsfolgenbelehrung (RFB ), und mit dem Text derart "dieses Angebot wird nicht von der Agentur für Arbeit betreut", dann muss darauf keine Bewerbung erfolgen.
 
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Du mußt dich grundsätzlich auf alle zumutbaren VV bewerben, die eine Rechtsfolgenbelehrung haben.

Nachtrag: 0zymandias war schneller...
 

Rimaldino

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Okay, sagen wir mein SB schickt mir 10 VV mit RFB und ich muss laut EGV 5 Bewerbungsnachweise dem SB schicken.
Wie soll ich dann vorgehen?

1. Ich bewerbe mich auf alle 10 VV und trage diese auch in den Bewerbungsnachweisen ein

2 Ich bewerbe mich auf 10 VV und trage in den Bewerbungsnachweisen 5 davon ein

3 Ich bewerbe mich auf 10 VV und trage 10 in den Bewerbungsnachweisen ein plus meine eigenen die ich selbst gefunden habe, also insgesamt 15.

Will das genau verstehen, damit ich nicht in eine Falle tappe und mein SB mich sanktioniert.

und noch by the way eine frage: Kann mein SB auch bei den VV stellen anrufen und nachfragen, ob ich mich da beworben habe etc. es gibt doch sowas wie ne Schweigepflicht oder fällt es da weg?
 
E

ExitUser

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Die Lösung: Nr. 1.

Zudem beantragst du für alle VV die Bewerbungskosten + die Kosten für die Rücksendung des jeweiligen Antwortbogens (Porto + Briefumschlag).
 

0zymandias

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[...]
und noch by the way eine frage: Kann mein SB auch bei den VV stellen anrufen und nachfragen, ob ich mich da beworben habe etc. es gibt doch sowas wie ne Schweigepflicht oder fällt es da weg?

Bei einem VV dürfte der Anruf wohl möglich sein, da es auch entsprechende Rückmeldebögen gibt.

Beispiel eingestellt von User Regensburg in Link : Bild.

Ansonsten nicht, da es eine Datenschutzverletzung wäre.
 

Rimaldino

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Dieser Bogen der dabei ist habe ich nie zurück gesendet und habe deswegen nie Probleme bekommen.
Habe einfach immer die ganzen VV in den Bewerbungsspiegel eingetragen plus meine 5 Eigenbemühungen und das wars.
Das ist mir neu, dass ich diesen Bogen an mein SB schicken muss...
Seltsam...
Ein Bogen für die Kosten der Bewerbungserstattung habe ich nicht erhalten.
WIe genau kann ich den beantragen. Werde mich dann in Zukunft bei Leihfirmen nur per Post bewerben, da ist die chance höher nicht angenommen zu werden.
Was soll ich eigentich meinen SB sagen, wenn der mich fragt: WIeseo bewerben sie sich bei Leihfirmen per Post? Bewerben sie sich per email oder Fax, da besteht eine höhere Chance angenommen zu werden. Der wird es wohl merken, warum ich mich bei der Leihfirma per Post bewerbe..
Was soll ich dem dann antworten? Der ist ja nicht doof, dass merkt doch jeder blinde..
 

Echogamer

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Ein Bogen für die Kosten der Bewerbungserstattung habe ich nicht erhalten. WIe genau kann ich den beantragen.

Der Antrag (z.B. für die Erstattung von Bewerbungskosten) nennt sich:

"Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget für die Anbahnung einer versicherungspflichtigen Arbeit bzw. einer Ausbildung (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 44 SGB III) "

Beim Antrag kann man ankreuzen dass man die Übernahme der Kosten für Bewerbungen beantragt.

Den Antrag würde ich mir entweder direkt beim nächsten Termin vom Sachbearbeiter ausdrucken lassen oder ansonsten nachweislich schriftlich stellen (z.B. per Fax mit qualifiziertem Sendebericht, persönliche Abgabe beim JC gegen Empfangsbestätigung etc.).


Nachtrag:
Einen Antrag für die Erstattung der Bewerbungskosten kann man aber auch erstmal formlos stellen.
 
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Imaginaer

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Dieser Bogen der dabei ist habe ich nie zurück gesendet und habe deswegen nie Probleme bekommen.
Habe einfach immer die ganzen VV in den Bewerbungsspiegel eingetragen plus meine 5 Eigenbemühungen und das wars.
Das ist mir neu, dass ich diesen Bogen an mein SB schicken .

Habe selbst bisher die Verpflichtung gehabt die Antwortbögen zurückzuschicken. Siehe hier im Anhang auf Seite 3. Dient wohl eher dafür da die AG ´s häufiger melden das keine Bewerbung einging. Arbeitsvermittler will nur sehen das man sich beworben hat. Meldet ein AG das, dann steht Aussage gegen Aussage. Im Zweifel für den Gebeutelten ELO. Komischerweise tauchen hin und wieder dann die Bewerbungen doch auf. Unorganisierter Arbeitgeber halt.

Schicke das per Fax (7 Cent) und hab Ruhe. Außerhalb der EGV bzw. dessen ersetzenden VA können die mich mal. :icon_razz:
 

0zymandias

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[...]
Das ist mir neu, dass ich diesen Bogen an mein SB schicken muss...
Seltsam...
[...]

Nein, musst Du nicht.

Der Bogen oben ist der Rückmeldebogen für den Arbeitgeber.

Bei der Bewerbungskostenerstattung reicht erst einmal ein formloser Antrag.
Das JC ist dann gegebenenfalls in der Verantwortung, den Ablauf in die richtigen Bahnen zu lenken und wenn nötig Formulare zu verteilen.
 
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