Hallo,
ich hab mal eine Frage, wenn z. B. 2 Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben (ein Pärchen), bekommt ja eine Person die kompletten ALG 2 Bezüge für beide Personen + Kosten der Unterkunft überwiesen.
Muss die Person, die das komplette Geld aufs Konto bekommt der zweiten Person ihre Regelleistung in bar übergeben, oder sind Überweisungen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft gestattet? Wenn ja, wie ist das z. B. wenn eine Person für beide Personen einkauft und man quasi abrechnet, darf man dann z. B. auch Einkäufe per Überweisung erstatten?
Sorry wenn die Fragen etwas blöd sind, aber irgendwie finde ich dazu nicht viel...
Gruß
ich hab mal eine Frage, wenn z. B. 2 Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben (ein Pärchen), bekommt ja eine Person die kompletten ALG 2 Bezüge für beide Personen + Kosten der Unterkunft überwiesen.
Muss die Person, die das komplette Geld aufs Konto bekommt der zweiten Person ihre Regelleistung in bar übergeben, oder sind Überweisungen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft gestattet? Wenn ja, wie ist das z. B. wenn eine Person für beide Personen einkauft und man quasi abrechnet, darf man dann z. B. auch Einkäufe per Überweisung erstatten?
Sorry wenn die Fragen etwas blöd sind, aber irgendwie finde ich dazu nicht viel...
Gruß