Hallo,
folgende Frage:
Das JobCenter schickte mir vor kurzem ein Zusatzblatt zur Prüfung von Unterhaltsansprüchen gegen über meinen Eltern. Habe das ausgefüllt da sonst meine Leistungen eingestellt werden:
Ich bin 20 Jahre alt, habe Schule längst abgeschlossen und suche eine Ausbildung. Beziehe derzeit Arbeitslosengeld 2. Wohne in einer eigenen Wohnung.
Meine Frage:
Sind meine Eltern Unterhaltspflichtig?
habe folgendes Gefunden?
Unterhaltsansprüche
privilegierte volljährige Kindern (§ 1603 Abs.2 S.2 BGB)
Vorraussetzungen dafür:
· bis 21 Jahre und
· befindet sich noch in einer allgemeinen Schulausbildung und
· sie leben im Haushalte der Eltern oder eines Elternteils und
· unverheiratet sind
Für mich hört sich das an als ob meine Eltern nicht Unterhaltspflichtig sind.
Das stand noch in der Rubik U25 , Infos für junge ALG2 Berichtigte:
Zahlt das Amt Dir nur ein gekürztes ALG II , weil das Einkommen oder Vermögen Deiner Eltern angerechnet wird? Oder wurde Dein Antrag auf ALG II ganz abgelehnt, weil Deine Eltern angeblich zuviel verdienen und Dich mit versorgen sollen? Dann solltest Du den Kopf nicht in den Sand stecken und die Entscheidung des Amtes nicht einfach hinnehmen.
Wir empfehlen, wehr dich mit Widerspruch (und Klage). Das ist Dein gutes Recht und gar nicht kompliziert. Und:
Wir sehen ganz gute Chancen, vor Gericht Recht zu bekommen. Voraussetzung ist, dass Du
mindestens 18 Jahre alt bist und nicht mehr zu einer (allgemeinbildenden) Schule gehst
oder
mindestens 21 Jahre alt bist.
Denn dann sind Deine Eltern gar nicht mehr „voll unterhaltspflichtig“ für Dich.
Was meint Ihr?
Danke!
folgende Frage:
Das JobCenter schickte mir vor kurzem ein Zusatzblatt zur Prüfung von Unterhaltsansprüchen gegen über meinen Eltern. Habe das ausgefüllt da sonst meine Leistungen eingestellt werden:
Ich bin 20 Jahre alt, habe Schule längst abgeschlossen und suche eine Ausbildung. Beziehe derzeit Arbeitslosengeld 2. Wohne in einer eigenen Wohnung.
Meine Frage:
Sind meine Eltern Unterhaltspflichtig?
habe folgendes Gefunden?
Unterhaltsansprüche
privilegierte volljährige Kindern (§ 1603 Abs.2 S.2 BGB)
Vorraussetzungen dafür:
· bis 21 Jahre und
· befindet sich noch in einer allgemeinen Schulausbildung und
· sie leben im Haushalte der Eltern oder eines Elternteils und
· unverheiratet sind
Für mich hört sich das an als ob meine Eltern nicht Unterhaltspflichtig sind.
Das stand noch in der Rubik U25 , Infos für junge ALG2 Berichtigte:
Zahlt das Amt Dir nur ein gekürztes ALG II , weil das Einkommen oder Vermögen Deiner Eltern angerechnet wird? Oder wurde Dein Antrag auf ALG II ganz abgelehnt, weil Deine Eltern angeblich zuviel verdienen und Dich mit versorgen sollen? Dann solltest Du den Kopf nicht in den Sand stecken und die Entscheidung des Amtes nicht einfach hinnehmen.
Wir empfehlen, wehr dich mit Widerspruch (und Klage). Das ist Dein gutes Recht und gar nicht kompliziert. Und:
Wir sehen ganz gute Chancen, vor Gericht Recht zu bekommen. Voraussetzung ist, dass Du
mindestens 18 Jahre alt bist und nicht mehr zu einer (allgemeinbildenden) Schule gehst
oder
mindestens 21 Jahre alt bist.
Denn dann sind Deine Eltern gar nicht mehr „voll unterhaltspflichtig“ für Dich.
Was meint Ihr?
Danke!