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Hallo,
weil mir etwas unklar ist, frage ich hier mal nach, in der Hoffnung auf schnelle/ informative Antwort
Wir sind 3 Personen (paar + kind) und haben auch einen WBS (3 ZKB 75m²)
Laut KdU Richtlinien in dem Ort wo wir hinziehen wollen, gilt der m² Preis von ca. 4,50.. das wäre ja ca. 340,- Kalt
Nun sind wir bei einer WBG gewesen, die uns einige Wohnunegn in der Umgebung anzubieten hat, mit angemessener größe
die aber alle teuerer sind. ( Warm ab 530,-)
Ist es richtig, dass der am jeweiligen ort geltende Mietspiegel nicht auf sog. Sozialwohnungen (öffentl. geförderte) anzuwenden ist? Wenn ja, Ist das für die Arge dann ok (zahlt sie) , wenn wir uns für eine Wohnung der WBG entscheiden?
Wir sind darauf angewisen, dass die Arge (zumindest noch in dem jahr) die volle Miete übernimmt.
MfG
entchen ( ach ja, wir sind über 25 ;o)
weil mir etwas unklar ist, frage ich hier mal nach, in der Hoffnung auf schnelle/ informative Antwort
Wir sind 3 Personen (paar + kind) und haben auch einen WBS (3 ZKB 75m²)
Laut KdU Richtlinien in dem Ort wo wir hinziehen wollen, gilt der m² Preis von ca. 4,50.. das wäre ja ca. 340,- Kalt
Nun sind wir bei einer WBG gewesen, die uns einige Wohnunegn in der Umgebung anzubieten hat, mit angemessener größe
die aber alle teuerer sind. ( Warm ab 530,-)
Ist es richtig, dass der am jeweiligen ort geltende Mietspiegel nicht auf sog. Sozialwohnungen (öffentl. geförderte) anzuwenden ist? Wenn ja, Ist das für die Arge dann ok (zahlt sie) , wenn wir uns für eine Wohnung der WBG entscheiden?
Wir sind darauf angewisen, dass die Arge (zumindest noch in dem jahr) die volle Miete übernimmt.
MfG
entchen ( ach ja, wir sind über 25 ;o)