Sind Hartz4-Empfänger zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet?

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LoteHana

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Ich habe ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, in dem Sie sich beklagen, daß ich für 2021 keine Steuererklärung abgegeben habe. Sie drohen mit einem Verspätungszuschlag von bis zu 25000,-€, sofern ich zur Abgabe verpflichtet bin. Ich habe aber 2021 das ganze Jahr über nur Hartz4 bekommen und war eigentlich der Meinung, daß ich dann keine Steuererklärung abgeben muß, da ich ja gar keine Steuern zahlen mußte. Ich dachte auch, daß die das wissen müßten, da das doch jetzt alles automatisch übermittelt wird. Dieses Schreiben verunsichert mich nun aber. Muß ich da doch irgendwas ausfüllen? Oder denen einen Beleg schicken?
 
Den Brief habe ich auch gekriegt. Schon öfter. Ich antworte, daß ich das ganze Jahr Alg 2 bezogen habe und füge einen Beleg bei.
 
Solange du nicht Selbstständig, Gewerbetreibend oder Landwirt bist, ich gehe jetzt mal nicht davon aus da du ja selbst schreibst du warst 2021 das ganze Jahr über Hartz 4 beziehend, nein bist du nicht dazu verpflichtet und kannst es dir jedes Jahr neu aussuchen.

Anders ist der Fall natürlich wenn du 2020 eine Steuererklärung abgegeben hast aufgrund der oben genannten 3 Dinge, also weil Selbständig, Landwirt oder Gewerbetreibend.

Ansonsten würde ich denen einfach kurz mitteilen das du nicht Steuererklärungspflichtig bist, da du eben weder Selbstständig, Gewerbetreibend oder Landwirt bist. Sollten se das anders sehen möge man dir bitte die Grundlage entsprechend mitteilen.
 
Bei mir ist es genau andersrum gewesen. Ich hatte bisher immer eine Steuererklärung abgegeben auch wenn ich nur Hartz4 hatte.
Irgendwann hatte das Finanzamt die Nase voll und hat dann in einem Bescheid mitgeteilt, dass ich keine Erklärung abgeben muss wenn ich nur Hartz4 beziehe.
(zusätzlich auch noch Fett mit Edding markiert)
 
Wir mussten auch immer eine Steuererklärung abgeben, trotz H4.
Dieses Jahr hatte ich beim Finanzamt angerufen und bekam die Auskunft,
ich sollte einen formlosen Antrag auf Befreiung der Steuererklärungspflicht
stellen.
Das habe ich auch getan, bekam als Antwort ein Schreiben, das unsere
Steuer-Nr. gelöscht wurden und wir keine Erklärung mehr abgeben müssen.
 
@LoteHana du musst die Elster (Steuersoftware) installieren und einen Key anfordern, danach, wenn der Key per Post eingetroffen ist, das Formular online ausfüllen.

Oder du rufst beim Finanzamt an erklärst die Sachlage, und reichst eventuell den aktuellen Bescheid vom AMT ein, danach sollte es auch erledigt sein. Das sagt dir aber der Mensch am Telefon was er benötigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte seinerzeit, als man noch diese bunten Karten vom Finanzamt bekam, die von den letzten Jahren gesammelt im Kuvert mit kurzer Notiz, dass ich seit Jahren nur ALG II beziehe, in den Briefkasten meiner Gemeinde geworfen. Diese haben die Karten dann entweder ans Finanzamt geschickt oder selber angerufen. Seitdem habe ich nix mehr vom Finanzamt gehört (nur mal diese Steuernummer, die alle bekommen haben, geschickt bekommen).
 
du musst die Elster (Steuersoftware) installieren
Die Elster-Software gibt es schon lange nicht mehr. Das geht jetzt alles Online. Dort gibt man seine Daten ein. Als Arbeitnehmer ist es etwas komplizierter als vorher mit der Software. Aber auch bei der Onlineeingabe wird direkt die Erstattung angezeigt.
 
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