@sunny2007 : "Es bleibt die Frage: Was ist besser, 1. eine eigene ausgearbeitete Version an die
Arge zu schicken oder 2. unter Vorbehalt zu unterschreiben?"
sowohl als auch. Wer keine Änderungswünsche ( so tat ich es ) bzw. einen Gegenvorschlag macht, der wird hinterher nur schlecht bis gar nicht an der nicht stattgefundenen Verhandlung herümnörgeln können und kann dann auch nicht jammern wenn ein
VA kommt.
Das
EGV 's nie freiwillig unterschrieben werden, hat sich auch bei so ziemlich allen SGs herumgesprochen und wird ohnehin berücksichtigt.
"unter Vorbehalt" würde ich eine
EGV grundsätzlich unterzeichnen, denn dies eröffnet einfach einen tollen Hinterausgang
mehr - ungeachtet aller anderen Schwachstellen die eine
EGV so oder so schon hat.
"Vorbehalte" haben heisst ja konkret einfach nur : "also ich bin mir nicht so sicher, ob ich wirklich das alles so will" ... ,
§ 154 BGB sagt zu sowas : "fehlende Beurkundung" = Klopapier. Das ist der ganze "Trick", der hinter dieser Empfehlung steckt.
Die Strategie dieses Forums hier, diverse "Bedingungen" einzubauen, ist sicher nicht komplett verkehrt - am besten nimmt man "das beste aus beiden Strategien".
Die Verwaltung der Argen ist einfach zu stur, dem etwas entgegenzusetzen, daher die hohen Erfolgsraten in EGV -Angelegenheiten. VAs unterschreibt man ohnehin niemals gar nicht, sondern geht dagegen in
Widerspruch und Klage, wir reden hier von den "freiwilligen" Vertrags-EGVs !
Aber es gibt viel mehr an EGVs auszusetzen, wie hier geschrieben. Im Grunde genommen heisst es für jeden eHB, so viele Bruchstellen wie möglich in einer
EGV zu haben :
Die "Zutaten", um eine EGV im Handumdrehen wegzuklagen sind : 1. Unbestimmtheit der Massnahme, fehlendes Profiling, fehlende Strategie
2. Ortsabwesenheitsregel und "vorab" abmelden beim
pap 3. Universal-Rechtsfolgenbelehrung ohne Individual-Bezug zur
EGV 4. am besten noch lauter "kann","sollte","maximal","vielleicht","auf Antrag" ..
dazu dann noch "unter Vorbehalt" , ein Mindestlohn, Zusagen zu Kostenerstattung, Nachbesserungsfristen für alle Beteiligten und fertig ist das explosive Gemisch.
Die juristischen Einzelheiten zum Vorbehalt und die bisherige Rechtsprechung zu
EGV generell kann man halt bei Der_Arge nachlesen, aber der Hintergrund des ganzen ist eben, dass man eben nur unterschreibt, um nicht sanktioniert zu werden und
gleichzeitig den Vertragscharakter der EGV ad absurdum führt, denn es handelt sich eben um einen Zwang mit völlig ungleichen Waffen
Arge vs eHB .
Das ist zwar ab diesem Jahr sowieso nicht mehr möglich, aber wer weiss.. sicher ist sicher, manche
Arge in Hintertupfingen sanktioniert evtl trotzdem.
Allerdings darf man einer "unter Vorbehalt" EGV auch nicht folgen, also man muss so tun, als gäbe es die EGV nicht und man tritt jegliche Massnahme natürlich auch nicht an . "Mitmachen" wäre nämlich Vertragserfüllung, das ist die böse Falle, "wozu klagen sie denn dann =?!"
Die Sanktionen kommen dann natürlich , das muss einkalkuliert werden, dies ist aber gut für den Kläger, denn so wird das Gericht sehr eilig und der effektive Rechtschutz tritt ratzfatz ein.
( Normales Klageverfahren dauert ewig- teils jahrelang , dieses hier "nur" von Ende Oktober 08 bis Anfang Februar 09, wobei
EA und Klage gleichzeitig gestellt wurde .. diese Eile eben nur weil die
Arge gewagt hatte zu sanktionieren, ansonsten würde das ganze noch immer dahindümpeln )
Meine 30% hatte ich nach etwa 3 Wochen zurück, sogar schon seitens der Widerspruchsstelle.. die bekamen dann doch kalte Füsse, weil die Sache ja bei Gericht lag.. Es gibt jedenfalls keine rechtlich intakten EGVs in diesem Lande, ich kenne keine einzige. Die Damen und Herren der
Arge wissen das natürlich auch, dürfen aber naturgemäss nichts dazu sagen ..
Also es muss jendefalls schon vorher entsprechend alles versucht werden, so nach dem Motto "gib der Behörde eine Chance" - Angst davor zu haben, dass die auf eure Ideen eingehen, ist doch unangebracht, weil die
Argen immer wieder stur behaupten, sie könnten dieses und jenes gar nicht ändern, und
genau dagegen muss man dann angehen - denn sie könnten sehr wohl ( Microsoft Word ist auf den NT und XP-PCs der
Argen installiert, Schreibschutz kann entfernt werden usw. ), und auch der Richter wird der
Arge dann sagen, dass diese "Unflexibilität" nicht zu euren Lasten gehen kann.
Im Handyvertrag kann ich ja auch Streichungen vornehmen.. wenn ich dann kein Handy erhalte ist das Verhandeln halt gescheitert . Und bei der
Arge erhalte ich dann leider keine Massnahme..
Nie vergessen : die EGV will ja ein Vertrag sein. Sorgt dafür, dass sie es sind. Aber zu euren Bedingungen .
Wenn die Arge daraus ein "Diktat" machen will, hilft eben leider nur die EGV vom nächsten Richter zerreissen zu lassen.
Obige Zutaten sollten dann drin sein, und es wäre gut, wenn man der Arge vorher Gelegenheit gab, diese Zutaten darauszuholen, was sie aber ohnehin nie tun. - das ist die Strategie der Elo-Vorlage, nämlich "inakzeptable" Bedingungen einzubauen; diese Strategie gemixt mit dem Vorbehalt = voila. Diese Klagen sollen ja auch den Irrsinn der ganzen
Hartz IV Politik vor Augen führen, je mehr Gerichte mit diesem Schwachsinn sich auseinandersetzen müssen, umso besser.
Bezugnehmend auf "Sollen Rechtsfolgen im Gegenvorschlag stehen" ? : Bei Gegenentwurf würde ich schreiben:
nur "Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des SGB II ". Soll das Amt doch selber draufkommen, was in die
RFB reinsoll oder eben nicht.
Da sie es nicht wissen,können oder wollen : ist dies ja Angriffspunkt 2 und genau dem wird vor Gericht später höchste Bedeutung zuteil.
Die Vorsitzende hat klipp und klar zum Ausdruck gebracht, dass die Bestimmtheit der RFB bindend für die Argen sei, nachdem das BSG im Dezember 08 entsprechend geurteilt hat ( im Wege der Urteilsbegründung zu 30 Std Ein-Euro-Job ).
Wörtlich in der Verhandlung "Seit Dezember will es das BSG so !" .. Die Damen der
Arge kamen dabei ins Stottern, zu Recht natürlich.
Diese Anforderung an Belehrungen gilt also bundesweit, daher sind die RFBs pauschal allesamt zu vieldeutig, wenn die unverändert benutzt werden.
Nutzt dies zu euren Gunsten aus -
indem zB erklärt wird, dass man die RFBs wegen ihrer Fülle an Möglichkeiten schlichtweg nicht verstehen kann ..