Sich trotz Grusi Verfahren abmelden und Selbständig machen?

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dravenraven

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Moin moin,

Sagen wir, man erhält seit mehreren Jahren Harz 4 und wurde vom Arbeitsamt aufgefordert einen Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt zu stellen, und es ist noch ein Gutachtenverfahren deswegen im Gange. Das obwohl man sich selbst nicht für Erwerbsunfähig hält - der Amtsarzt aber wohl. Sogar obwohl er einen noch nie persönlich zu Gesicht bekommen hat!

Zu diesem Moment bekommnt man noch Leistungen vom Jobcenter. Jetzt ist man allerdings noch vor dem Abschluss dieses Verfahrens durch eine Operation gesund geworden, man braucht jetzt nicht nur keine Grundsicherung , sondern nicht einmal mehr Harz 4 mehr, weil die Einnahmen - die dann mit dem baldigen Arbeitsbeginn generiert werden, hoch genug sein werden.

Ich habe dem Arbeitsamt und Amtsarzt bereits zuvor mehrfach zu widersprechen versucht, mit der einfachen Meldung "Ich bin nicht Erwerbsunfähig." Ich habe aktiv versucht mich gegen das Verfahren der Erwerbsunfähigkeitseinstufung zu wehren, weil ich dem Markt zu gut und zu bald zur Verfügung stehe. Man hat mich natürlich trotzdem gezwungen, aber es erklärt die momentane Situation.

Nun habe ich mich via Schreiben einfach zum 01.04.2020 vom Harz-4 Bezug abgemeldet, den Antrag auf Grusi zurückgezogen und die Schweigepflichtsentbindung gegenüber der Rentenversicherung, die ein Gutachten einholen wollte, zurückgezogen. Für den Zeitpunkt, der bereits außerhalb meiner Harz 4 Zeiten liegen wird, habe ich ein Gewerbe angemeldet und gesinne so meinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Zur Überbrücking im April habe ich mir jetzt bereits ein Darlehen beschafft (mit Darlehensvertrag). Ich habe auch schon feste Aufträge für den April. Ich habe vereinbart, dass ich vom Voraus, am siebten April bezahlt werde. Daher weiß ich auch, dass ich kein Harz 4 mehr brauchen werde.

Anders als die meisten habe ich
- niemals aufgestockt und werde es auch nicht; d.h. während des Harz 4 Bezugs fand keine Tätigkeit statt und es war auch keine angemeldet
- möchte und brauche ich keinen Gründerzuschuss oder sonstige Leistungen

Muss dann von mir noch irgendetwas besonderes erledigt werden, fällt irgendeine Anrechnung meines künftigen Einkommens mit dem jetzigen an; und muss ich dem Arbeitsamt bericht erstatten, was mit mir in der Zukunft sein wird?

Oft wird von den Ämtern bei so einer Abmeldung natürlich ein Arbeitsvertrag verlangt werden; so las ich es zumindest, alles was ich besitzen kann sind aber selbstverständlich eine Gewerbeanmeldung außerhalb der Bezugszeiten, und ein Darlehensvertrag. Meine künftigen Aufträge im April will ich dem Jobcenter schon überhaupt gar nicht mehr vorlegen. Ich möchte auch überhaupt gar nichts einreichen, was ich nicht einreichen muss.

Ich habe mich durch diesen ganzen Erwerbsunfähigkeitsblödsinn ehrlich gesagt sehr gedemütigt gefühlt, und möchte mit diesen Menschen ehrlich gesagt überhaupt *gar nichts* mehr zu tun haben. Was *muss* ich denn von meiner Seite jetzt noch tun? Oder kann ich einfach erklären, dass ich verzichte, und das wars?
 
Hey, willkommen im Forum.
Nun habe ich mich via Schreiben einfach zum 01.04.2020 vom Harz-4 Bezug abgemeldet
Kannst du das beweisen durch einen qualifizierten Sendebericht vom Fax, einem Eingangsstempel auf einer Kopie o.ä. ?
Sonst nochmal nachweisbar einreichen - falls du noch keine Bestätigung bekommen hast...

muss ich dem Arbeitsamt bericht erstatten, was mit mir in der Zukunft sein wird?
Nein, du musst KEINE Gründe angeben oder gar einen Arbeitsvertrag vorlegen. Ab dem 1. Tag, ab dem du keine Leistungen mehr bekommst, geht es das JC NICHTS mehr an, was du machst, verdienst oder o.ä. Du musst auch zu keinen Terminen mehr erscheinen oder sonstiges. Und davor musst du auch keine Angaben machen, da es den Zeitraum des Leistungsbezuges nicht betrifft.
Das "schlimmste" was in deinem Fall passieren kann ist, dass das JC wegen dem Darlehen Stress macht, falls das Geld vor Ende des Leistungsbezuges auf deinem Konto verbucht wird...

So lange keine Post per Einschreiben mit Rechtsfolgebelehrung oder Rückforderungen kommt, kannst du alle Briefe vom JC ignorieren und abheften, sobald du aus dem Bezug bist. Du solltest aber unbedingt einen Nachweis haben, dass du dich "abgemeldet" hast (Eingangsstempel auf Kopie, Sendebericht vom Fax oder Antwortschreiben, aus dem hervorgeht, dass dein Schreiben angekommen ist) oder alternativ der alte Bewilligungszeitraum passend ausgelaufen sein.
Wäre gut, wenn du zumindest die nächsten 3-6 Monate keine Leistungen brauchst, da das JC evtl. versuchen wird dir möglichst viele Steine in den Weg zu legen, wenn dem SB die harte Art "Tschüss" zu sagen nicht gefällt...
 
Das "schlimmste" was in deinem Fall passieren kann ist, dass das JC wegen dem Darlehen Stress macht, falls das Geld vor Ende des Leistungsbezuges auf deinem Konto verbucht wird...

Sogar daran wurde tatsächlich gedacht, es handelt sich um ein Bargeld Darlehen, d.h. eine Buchung darüber wird keine zu finden sein. Wir haben jetzt aber natürlich trotzdem einen schriftlichen Darlehensvertrag, damit man nachvollziehen kann wovon ich lebe, wo ich in den Büchern ja eigentlich "nichts" habe.
 
Ich hoffe es ist okay wenn ich das hier noch weiter fragen möchte:

Kann mich denn jetzt, nach dem Ende des Hartz 4 Bezugs irgendwer aufgrund irgendeiner Rechtsgrundlage verpflichten, wg . den Erstattungsansprüchen gegenüber dem Sozialamt (die dem Jobcenter ehrlicherweise eigentlich sowieso gar nicht zugestanden würden), bei der Begutachtung der Rentenversicherung mitzuwirken?

Nachdem ich ja nun in Arbeit bin habe ich nämlich richtigerweise dem Sozialamt mitgeteilt, dass ich den Antrag auf Grundsicherung wg . Erwerbsunfähigkeit zurücknehme, weil ich nicht erwerbsunfähig sei und ich mich deshalb weigern würde. Das ist natürlich komisch, aber man weiß ja natürlich auch, dass ich vom Jobcenter gezwungen wurde. Das wurde vom Sozialamt (das ja selbst sowieso Widerspruch eingelegt hatte) ohne jede Nachfrage akzeptiert, vom Jobcenter anscheinend nicht.

Wie dem auch sei:
Soweit ich das erkennen kann hätte das Jobcenter mir normalerweise mit Versagung oder Entziehung drohen können, oder sogar in meinem Namen Rechtsmittel (gegen meine Rücknahme) einlegen dürfen, wenn ich aber jetzt ein langfristiges und sicheres selbstständiges Arbeitsverhältnis habe und nicht im Leistungsbezug bin trifft, soweit sich das mir erschließt, überhaupt gar nichts davon zu. Liege ich da richtig?
 
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