dravenraven
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- 7 Mrz 2020
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Moin moin,
Sagen wir, man erhält seit mehreren Jahren Harz 4 und wurde vom Arbeitsamt aufgefordert einen Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt zu stellen, und es ist noch ein Gutachtenverfahren deswegen im Gange. Das obwohl man sich selbst nicht für Erwerbsunfähig hält - der Amtsarzt aber wohl. Sogar obwohl er einen noch nie persönlich zu Gesicht bekommen hat!
Zu diesem Moment bekommnt man noch Leistungen vom Jobcenter. Jetzt ist man allerdings noch vor dem Abschluss dieses Verfahrens durch eine Operation gesund geworden, man braucht jetzt nicht nur keine Grundsicherung , sondern nicht einmal mehr Harz 4 mehr, weil die Einnahmen - die dann mit dem baldigen Arbeitsbeginn generiert werden, hoch genug sein werden.
Ich habe dem Arbeitsamt und Amtsarzt bereits zuvor mehrfach zu widersprechen versucht, mit der einfachen Meldung "Ich bin nicht Erwerbsunfähig." Ich habe aktiv versucht mich gegen das Verfahren der Erwerbsunfähigkeitseinstufung zu wehren, weil ich dem Markt zu gut und zu bald zur Verfügung stehe. Man hat mich natürlich trotzdem gezwungen, aber es erklärt die momentane Situation.
Nun habe ich mich via Schreiben einfach zum 01.04.2020 vom Harz-4 Bezug abgemeldet, den Antrag auf Grusi zurückgezogen und die Schweigepflichtsentbindung gegenüber der Rentenversicherung, die ein Gutachten einholen wollte, zurückgezogen. Für den Zeitpunkt, der bereits außerhalb meiner Harz 4 Zeiten liegen wird, habe ich ein Gewerbe angemeldet und gesinne so meinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Zur Überbrücking im April habe ich mir jetzt bereits ein Darlehen beschafft (mit Darlehensvertrag). Ich habe auch schon feste Aufträge für den April. Ich habe vereinbart, dass ich vom Voraus, am siebten April bezahlt werde. Daher weiß ich auch, dass ich kein Harz 4 mehr brauchen werde.
Anders als die meisten habe ich
- niemals aufgestockt und werde es auch nicht; d.h. während des Harz 4 Bezugs fand keine Tätigkeit statt und es war auch keine angemeldet
- möchte und brauche ich keinen Gründerzuschuss oder sonstige Leistungen
Muss dann von mir noch irgendetwas besonderes erledigt werden, fällt irgendeine Anrechnung meines künftigen Einkommens mit dem jetzigen an; und muss ich dem Arbeitsamt bericht erstatten, was mit mir in der Zukunft sein wird?
Oft wird von den Ämtern bei so einer Abmeldung natürlich ein Arbeitsvertrag verlangt werden; so las ich es zumindest, alles was ich besitzen kann sind aber selbstverständlich eine Gewerbeanmeldung außerhalb der Bezugszeiten, und ein Darlehensvertrag. Meine künftigen Aufträge im April will ich dem Jobcenter schon überhaupt gar nicht mehr vorlegen. Ich möchte auch überhaupt gar nichts einreichen, was ich nicht einreichen muss.
Ich habe mich durch diesen ganzen Erwerbsunfähigkeitsblödsinn ehrlich gesagt sehr gedemütigt gefühlt, und möchte mit diesen Menschen ehrlich gesagt überhaupt *gar nichts* mehr zu tun haben. Was *muss* ich denn von meiner Seite jetzt noch tun? Oder kann ich einfach erklären, dass ich verzichte, und das wars?
Sagen wir, man erhält seit mehreren Jahren Harz 4 und wurde vom Arbeitsamt aufgefordert einen Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt zu stellen, und es ist noch ein Gutachtenverfahren deswegen im Gange. Das obwohl man sich selbst nicht für Erwerbsunfähig hält - der Amtsarzt aber wohl. Sogar obwohl er einen noch nie persönlich zu Gesicht bekommen hat!
Zu diesem Moment bekommnt man noch Leistungen vom Jobcenter. Jetzt ist man allerdings noch vor dem Abschluss dieses Verfahrens durch eine Operation gesund geworden, man braucht jetzt nicht nur keine Grundsicherung , sondern nicht einmal mehr Harz 4 mehr, weil die Einnahmen - die dann mit dem baldigen Arbeitsbeginn generiert werden, hoch genug sein werden.
Ich habe dem Arbeitsamt und Amtsarzt bereits zuvor mehrfach zu widersprechen versucht, mit der einfachen Meldung "Ich bin nicht Erwerbsunfähig." Ich habe aktiv versucht mich gegen das Verfahren der Erwerbsunfähigkeitseinstufung zu wehren, weil ich dem Markt zu gut und zu bald zur Verfügung stehe. Man hat mich natürlich trotzdem gezwungen, aber es erklärt die momentane Situation.
Nun habe ich mich via Schreiben einfach zum 01.04.2020 vom Harz-4 Bezug abgemeldet, den Antrag auf Grusi zurückgezogen und die Schweigepflichtsentbindung gegenüber der Rentenversicherung, die ein Gutachten einholen wollte, zurückgezogen. Für den Zeitpunkt, der bereits außerhalb meiner Harz 4 Zeiten liegen wird, habe ich ein Gewerbe angemeldet und gesinne so meinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Zur Überbrücking im April habe ich mir jetzt bereits ein Darlehen beschafft (mit Darlehensvertrag). Ich habe auch schon feste Aufträge für den April. Ich habe vereinbart, dass ich vom Voraus, am siebten April bezahlt werde. Daher weiß ich auch, dass ich kein Harz 4 mehr brauchen werde.
Anders als die meisten habe ich
- niemals aufgestockt und werde es auch nicht; d.h. während des Harz 4 Bezugs fand keine Tätigkeit statt und es war auch keine angemeldet
- möchte und brauche ich keinen Gründerzuschuss oder sonstige Leistungen
Muss dann von mir noch irgendetwas besonderes erledigt werden, fällt irgendeine Anrechnung meines künftigen Einkommens mit dem jetzigen an; und muss ich dem Arbeitsamt bericht erstatten, was mit mir in der Zukunft sein wird?
Oft wird von den Ämtern bei so einer Abmeldung natürlich ein Arbeitsvertrag verlangt werden; so las ich es zumindest, alles was ich besitzen kann sind aber selbstverständlich eine Gewerbeanmeldung außerhalb der Bezugszeiten, und ein Darlehensvertrag. Meine künftigen Aufträge im April will ich dem Jobcenter schon überhaupt gar nicht mehr vorlegen. Ich möchte auch überhaupt gar nichts einreichen, was ich nicht einreichen muss.
Ich habe mich durch diesen ganzen Erwerbsunfähigkeitsblödsinn ehrlich gesagt sehr gedemütigt gefühlt, und möchte mit diesen Menschen ehrlich gesagt überhaupt *gar nichts* mehr zu tun haben. Was *muss* ich denn von meiner Seite jetzt noch tun? Oder kann ich einfach erklären, dass ich verzichte, und das wars?