Gurkenbier
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- 6 Januar 2019
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Hallo!
Ich stehe echt vor einem Dilemma!
Ich habe hier schon einige Unterforen durchforstet, bin aber doch nicht fündig geworden (Aktuelles)
Mein Fall:
In 2018 habe ich mehrere Meldeaufforderungen nicht wahrgenommen und habe auch die Anhörungsschreiben unbeantwortet gelassen.
Dadurch wurde ich (meiner Meinung nach zu Recht) jeweils um 10% gekürzt (Slang) Das war für mich auch in Ordnung und habe es
so hingenommen. Dann erhielt ich eine Meldeaufforderung etwa Mitte November 2018, der ich auch nicht nachgekommen bin.
Auf dieser Verfehlung folgte aber weder ein Brief zur Anhörung/Stellungnahme noch ein weiterer Termin.
Nun ist es so, dass ich meinen WBA im Dez. einreichen musste. (Bewilligungszeitraum 0x.01. -31.12.)
EIN BEWILLIGUNGSSCHREIBEN BIS 31.12.2019 liegt nun vor.
Es gab aber keine Überweisung zum Ende des Jahres (weiss nicht genau wann die Überweisung hätte stattfinden müssen)
Fakt:
Es gibt einen Bewilligungsbescheid (noch in 2018 bis Dez. 2019)
Es gab kein Geld Ende 2018
Es gibt bis HEUTE keinen Aufhebungsbescheid
oder andere Aufforderung mich beim JC oder SB zu melden.
Ich weiss eigentlich, dass ich mich sofort beim JC melden sollte, doch warum schreibe ich hier,
wenn es mir nicht so schwer fallen würde dass ich in diesem tollen Forum um Rat frage.
Was habe ICH falsch gemacht?
und
Was haben DIE falsch gemacht?
und
wie kann ich das Wissen in diesem Fall nutzen?
Danke an Alle die mich nicht sofort verurteilen aber auch den anderen...
Gruß
Ich stehe echt vor einem Dilemma!
Ich habe hier schon einige Unterforen durchforstet, bin aber doch nicht fündig geworden (Aktuelles)
Mein Fall:
In 2018 habe ich mehrere Meldeaufforderungen nicht wahrgenommen und habe auch die Anhörungsschreiben unbeantwortet gelassen.
Dadurch wurde ich (meiner Meinung nach zu Recht) jeweils um 10% gekürzt (Slang) Das war für mich auch in Ordnung und habe es
so hingenommen. Dann erhielt ich eine Meldeaufforderung etwa Mitte November 2018, der ich auch nicht nachgekommen bin.
Auf dieser Verfehlung folgte aber weder ein Brief zur Anhörung/Stellungnahme noch ein weiterer Termin.
Nun ist es so, dass ich meinen WBA im Dez. einreichen musste. (Bewilligungszeitraum 0x.01. -31.12.)
EIN BEWILLIGUNGSSCHREIBEN BIS 31.12.2019 liegt nun vor.
Es gab aber keine Überweisung zum Ende des Jahres (weiss nicht genau wann die Überweisung hätte stattfinden müssen)
Fakt:
Es gibt einen Bewilligungsbescheid (noch in 2018 bis Dez. 2019)
Es gab kein Geld Ende 2018
Es gibt bis HEUTE keinen Aufhebungsbescheid
oder andere Aufforderung mich beim JC oder SB zu melden.
Ich weiss eigentlich, dass ich mich sofort beim JC melden sollte, doch warum schreibe ich hier,
wenn es mir nicht so schwer fallen würde dass ich in diesem tollen Forum um Rat frage.
Was habe ICH falsch gemacht?
und
Was haben DIE falsch gemacht?
und
wie kann ich das Wissen in diesem Fall nutzen?
Danke an Alle die mich nicht sofort verurteilen aber auch den anderen...
Gruß