Battista Montini
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Ist es normal, dass das Grundsicherungsamt jährlich einen:
"Weiterbewilligungsantrag auf Leistungen nach dem SGB XII - Viertes Kapitel-"
einen "Nachprüfungsbogen" verlangen kann?
Soweit bekannt, hat dies doch mal das BSG verneint?
Aber im Kapitel 4 steht aber:
...Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 42 werden in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Kalendermonaten bewilligt ...
Danke im Voraus.
"Weiterbewilligungsantrag auf Leistungen nach dem SGB XII - Viertes Kapitel-"
einen "Nachprüfungsbogen" verlangen kann?
Soweit bekannt, hat dies doch mal das BSG verneint?
Aber im Kapitel 4 steht aber:
...Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 42 werden in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Kalendermonaten bewilligt ...
Danke im Voraus.