Hallo @little
du kannst einen Antrag nach § 35 SGB XII Abs.1 stellen.
Bitte, was ist dann bei mir? Habe gestern angefragt und heute kam die Ablehnung. Habe PDF mit beigefügt
Ich hoffe Seepferdchen kann mir da weiterhelfen...
Hallo @little
du kannst einen Antrag nach § 35 SGB XII Abs.1 stellen.
Feststellung der Erforderlichkeit, um die „Bewohnbarkeit“ der Unterkunft zu erhalten
Nach der jüngeren Rechtsprechung des BGH sin
d Mietklauseln unwirkam,die die Mieter in festen zeitlichen Abständen zur Renovierung verpflichten.
Es sind daher zum einen die mietvertragliche Regelung sowie zum anderen die tatsächliche Abnutzung der Wohnung durch Inaugenscheinnahme zu prüfen.
FB IV/73.1 - Örtliche Regelungen EN-Kreis KdU 01.07.2018
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Bei Berücksichtigung der Kosten werden im notwendigen Umfang Kosten für die erforderlichen
Materialien (aktualisierte Erfahrungswerte aus der Sozialhilfe) übernommen:
Sämtliche darin aufgeführten Punkte greifen voll. Keine Chance das ändern zu können.
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