Hallo an Alle,
vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen?! Ich habe heute ein Schreiben vom Jobcenter bekommen mit dem ich überhaupt nicht klar komme
. In dem Schreiben steht das ich Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII habe und ich diese umgehend beim Sozialamt Beantragen soll.
Aktuell bekomme ich nur ALG II (SGB II) und die Miete bezahlt, wurde mir auch schon für 2013 bewilligt.
Ich habe mal gehört wenn ich ALG II bekomme dann kann ich nicht Sozialhilfe kriegen oder ist das falsch?? SGB XII heißt doch Sozialhilfe oder vertue ich mich da auch??
Ich bin 31 Jahre und bin auch nicht Verheiratet und habe auch keine Kinder.
In dem Schreiben wurde mir auch eine Kopie mitgeschickt das auch schon an das Sozialamt weitergeleitet wurde in dem drinsteht:
Hiermit zeige ich Ihnen an, das ich für (steht mein Name) Leistungen nach dem SGBII zahle. Nach meinen Feststellungen hat die genannte Person einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII.
Hiermit mache ich meinen Erstattungsanspruch nach §§ 102 ff SGB X geltend und weise drauf hin, das dieses Schreiben gleichzeitig als Antragsstellung nach § 5 Abs. 3 SGB II gilt.
Mich wundert diese Schreiben
da ich auch schon längere Zeit ALG II bekomme und warum gerade jetzt.
Ich würde mich sehr freuen wenn mich da mal jemand „Aufklären“ könnte und danke euch schon mal in voraus.

vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen?! Ich habe heute ein Schreiben vom Jobcenter bekommen mit dem ich überhaupt nicht klar komme

Aktuell bekomme ich nur ALG II (SGB II) und die Miete bezahlt, wurde mir auch schon für 2013 bewilligt.
Ich habe mal gehört wenn ich ALG II bekomme dann kann ich nicht Sozialhilfe kriegen oder ist das falsch?? SGB XII heißt doch Sozialhilfe oder vertue ich mich da auch??
Ich bin 31 Jahre und bin auch nicht Verheiratet und habe auch keine Kinder.
In dem Schreiben wurde mir auch eine Kopie mitgeschickt das auch schon an das Sozialamt weitergeleitet wurde in dem drinsteht:
Hiermit zeige ich Ihnen an, das ich für (steht mein Name) Leistungen nach dem SGBII zahle. Nach meinen Feststellungen hat die genannte Person einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII.
Hiermit mache ich meinen Erstattungsanspruch nach §§ 102 ff SGB X geltend und weise drauf hin, das dieses Schreiben gleichzeitig als Antragsstellung nach § 5 Abs. 3 SGB II gilt.
Mich wundert diese Schreiben

Ich würde mich sehr freuen wenn mich da mal jemand „Aufklären“ könnte und danke euch schon mal in voraus.

