Hallo liebes Forum,
ich habe jetzt lange gelesen . . .
Frage:
in meinen Unterlagen steht :
Kosten für Unterkunft und Heizung werden 342,-- nach SGB-II vom Amt für Familie, Jugend, Senioren Ludwigsburg - bewilligt - ich solle aber mein ALG-II neu-beantragen . . . (Fortzahlungsantrag) - Weiterbewilligungsbescheid - von der Agent.f.Arb. usw. usw.
Bekomme ich jetzt beides ? :kinn:
Oder ist das ein-und dasselbe ?? :kinn:
(denn die Brutto miete ist beinahe doppelt so hoch ...)
P.s: Mietbescheinigung ist durch ...
liebe grüsse
Caro :shock:
ich habe jetzt lange gelesen . . .
Frage:
in meinen Unterlagen steht :
Kosten für Unterkunft und Heizung werden 342,-- nach SGB-II vom Amt für Familie, Jugend, Senioren Ludwigsburg - bewilligt - ich solle aber mein ALG-II neu-beantragen . . . (Fortzahlungsantrag) - Weiterbewilligungsbescheid - von der Agent.f.Arb. usw. usw.
Bekomme ich jetzt beides ? :kinn:
Oder ist das ein-und dasselbe ?? :kinn:
(denn die Brutto miete ist beinahe doppelt so hoch ...)
P.s: Mietbescheinigung ist durch ...
liebe grüsse
Caro :shock: