SGB II: Mindestanforderungen für Darlehen unter Freunden

Leser in diesem Thema...

Da ja immer mal wieder der Hinweis mit Darlehensverträgen kommt, wenn sich ein Elo tatsächlich Geld leihen muss, poste ich mal diese Entscheidung:

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.04.2018 - L 7 AS 167/16

https://www.rechtsindex.de/sozialrecht/6135-sgb-ii-mindestanforderungen-fuer-darlehen-unter-freunden

Erforderlich sei, dass sich die Darlehensgewährung anhand der tatsächlichen Durchführung klar und eindeutig von einer verschleierten Schenkung oder einer verdeckten Unterhaltsgewährung abgrenzen lasse. Als Indizien müssten mindestens Darlehenshöhe, Rückzahlungsmodalitäten und der Zeitpunkt des Vertragsschlusses erkennbar sein.

Es sei nicht ausreichend, wenn bei einer im Verhältnis zur finanziellen Leistungsfähigkeit exorbitant hohen Darlehenssumme letztlich Zeit und Höhe der Tilgung im Belieben der Kläger stünden.
 
Oben Unten