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grahan
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SGB ausgetrickst - Weihnachtsbeihilfe doch möglich?
Man wird sich sicherlich wundern, wie es sein kann, das eine Weihnachtsbeihilfe doch möglich sein soll, obwohl die Sozialgesetze dieses nicht vorsehen und jede Form der finanziellen Unterstützung zudem als Einkommen definieren, die dem Leistungsempfänger anzurechnen ist.
Ist also eine Weihnachtsbeihilfe prinzipiell möglich oder schon vom Gedanken her nicht zu verwirklichen?
Zu diesem Thema wurde der Sozialticker auf einen Artikel in der HL-Live aufmerksam gemacht, indem ein recht interessanter Vorschlag beschrieben steht, wo es heisst:
Der Antrag fordert, der Bürgermeister möge sich dafür einsetzen, dass die ARGE Lübeck Kindern und Jugendlichen, die in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II (Hartz-IV -Leistungen) leben oder mit einem entsprechend niedrigen Einkommen ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen, eine Weihnachtsbeihilfe gewährt werde. Die Tilgungsraten für die als Darlehen gewährteWeihnachtsbeihilfen werden auf Null gesetzt.
Quelle: HL-Live - Fordert die Stadt die ARGE zum Rechtsbruch auf ?
Mit einem solchen “Darlehen”, dass quasi nicht zurück zu zahlen ist, hätte man den Sozialgesetzen ein Schnippchen geschlagen. Nun wurde dieser Fall in den Medien bekannt und dürfte mit Sicherheit nicht mehr zum Zuge kommen, aber der Grundgedanke der sich hinter dieser Verfahrensweise verbirgt, dürfte mit Sicherheit für viel Aufsehen sorgen.
Wenn der Gedanke, die Weihnachtsbeihilfe, endlich auch als Bestandteil des SGB II sein würde, dann müsste man sich nicht solch’ doch recht zwiespältigen Methoden bedienen. Zudem würde es dann für alle bundesweit Betroffenen auch eine gewisse Rechtssicherheit geben, entsprechende Beihilfen zu erhalten.
Also lieber den politischen Druck erhöhen und allen Betroffenen ein gesegnetes Weihnachtsfest gönnen.
Quelle: SGB ausgetrickst - Weihnachtsbeihilfe doch möglich? - Der Sozialticker

