Hallo Paulchen,
05.10.12 Widerspruch EGV VA beim Jobcenter ohne begründung
05.10.12 Eilantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung beim SG ohne Begründung
warum keine Begründung, spätestens den Antrag auf "aufschiebende Wirkung" am SG sollte man doch begründen, wie sollen die sonst wissen warum du diese Entscheidung vom Gericht haben willst und warum das besonders EILIG ist ???
Du bist "beschwert" durch diesen VA, weil du diese Maßnahme antreten mußtest, ohne, dass dir der Sinn und die Notwendigkeit überhaupt erklärt wurden.
Wie soll dich sowas in Arbeit bringen, außerdem ist das Alles viel zu unbestimmt in dem VA und hat als "Gesundheits-Maßnahme" da drin sowieso NIX zu suchen.
Wie kommt dein SB dazu dir sowas zu "verordnen", wenn es nicht mal amtsärztliche Feststellungen dazu gibt oder ist der Arzt und Psychologe, dass der sowas beurteilen kann...
Woher soll das Gericht diese /deine Gründe, kennen wenn du dazu nichts schreibst, dabei kommt es nicht auf "Schönheit und gedrechselte Ausdrucksweise an", sondern darauf, dass du dem Gericht erklärst, warum du diese Maßnahmen als ungeeignet ansiehst, dich in Arbeit zu bringen.
Warum es dich (z.B.) eher gesundheitlich belastet da überhaupt dran teilzunehmen, nur weil dein SB das so beschlossen hat, nach seiner persönlichen Diagnose, das Gericht weiß ja auch nicht, ob es im Vorfeld (wenigstens) eine ärztliche Feststelllung dazu gegeben hat.
Wie lautet denn das (oberste)
ZIEL deiner
EGV /VA, es wäre ganz gut wenn du mal meine Fragen dazu beantwortest.
Laufzeit VA, Laufzeit Maßnahme und ob du dort Unterlagen unterschrieben /abgegeben hast und wenn ja welche, oder bist du gar nicht hingegangen.
Du hast durchaus schon Einiges unternommen wie ich auch anerkenne, nur OHNE ausführliche Infos von dir, kann das Gericht auch nichts für dich tun, damit du diese Maßnahme unbeschadet beenden kannst...
10.10.12 Aktenzeichen vom SG bekommen
Hat man dich nicht aufgefordert deinen Antrag noch ausführlicher zu begründen, welche Unterlagen hast du mit eingereicht ???
Stimmen EGV und VA inhaltlich überein, hast du BEIDES beim SG eingereicht ???
16.10.12 JC beantragt beimSg Ablehnung
Das ist normal, mein JC versucht seit gut 1,5 Jahren das SG zu "überzeugen", dass meine Klage abgewiesen werden soll, hat aber noch nicht geklappt, womit begründen die das bei dir konkret ???
22.10.12 Sg verlangt Stellungnahme
28.10.12 Stellungnahme ans SG geschickt
OK, was hast du geschrieben, bist du auf die Argumente des JC eingegangen, hast du deine Argumente (welche genau) vorgebracht /bekräftigt wobei du ja nichts "bekräftigen" kannst, wenn du dich vorher (aus deiner Sicht) noch gar nicht geäußert hattest...
07.12.12 JC verlangt Stellungsnahme schriftlich wegen anhörung Nach § 24 SGB X
Wieso kommt das jetzt direkt zu dir, hat das Gericht denen geschrieben, dass eine Anhörung durchgeführt/nachgeholt werden soll, wozu (zu welchem Sachverhalt) wurdest du jetzt "angehört", zu dem VA, verstehe ich gerade nicht...
13.12.12 Stellungsnahme an JC verschickt mit bitte bis 21.12.12 die entscheidung an mich und SG zuschicken
Welche Stellungnahme , wozu jetzt wieder, zu einem Widerspruch bekommt man keine "Anhörung", du schreibst gerade in Rätseln, kannst du diese Schreiben mal anonym einstellen, da blickt man sonst nicht durch.
Was für ne Entscheidung sollen die (das JC ???) jetzt an dich und das SG schicken, wenn du dem SG was mitteilen willst, dann solltest du das selber machen, frage nach (beim Sozialgericht !!!) warum die "aufschiebende Wirkung" zu deinem Widerspruch noch immer nicht hergestellt wurde, wenn die Maßnahme vorbei ist, nützt dir das dafür nichts mehr...
Frage bisher alles richtig gemacht?
Teilweise, ohne Infos von dir stochert auch das SG nur im Nebel und weiß natürlich nicht, warum du überhaupt die "aufschiebende Wirkung" haben willst...
Die JC streiten immer ALLES ab und wollen, dass die Anträge /Klagen abgewiesen werden...
bekommen langsam kalte füße
weswegen denn aktuell konkret "die kalten Füße", gehst du zu der Maßnahme, was passiert da, bringt es dir überhaupt irgendwas, geht es um Arbeit oder eher nur um Suchtprobleme/"Gesundheits-Maßnahmen", sowas macht man üblicherweise auf eigenen Wunsch, über die Krankenkasse und nicht in irgendwelchen Beschäftigungs-Therapien von JobCenter.
Welche Qualifikationen haben denn die Leute dort überhaupt, die sie befähigen sowas durchzuführen, hat man Arztberichte/andere Gesundheits-Unterlagen /-informationen von dir gefordert , sowas hat alles wenig mit "Arbeits-Vermittlung" zu tun, nur wenn du das jetzt einfach abbrechen würdest, kann man dich sanktionieren, solange der VA nicht aufgehoben oder eben (durch die aufschiebende Wirkung) vom Gericht ausgesetzt ist.
Es sei denn du bist AU-geschrieben vom Arzt, dann brauchst du da natürlich nicht hingehen.
Es ist sehr schwierig dir irgendwie zu helfen, wenn man so wenig Konkretes von den ganzen Umständen weiß.
Keine weiteren unterlagen nuregv als va
hat mein Bearbeiter entschieden (optionkommune)
und wie kommt der da drauf, dass du sowas unbedingt brauchst und dir das in Arbeit helfen kann, auch bei Optionskommunen werden gesundheitliche Dinge üblicherweise durch einen Amtsarzt festgestellt und nicht durch einen Arbeits-Vermittler...
MfG Doppeloma