Lebensgefährte muss nicht für fremde Kinder einspringen
Bekommt eine Mutter wegen des Einkommens ihres Lebensgefährten keine Leistungen der Arbeitsagentur, kann sie dennoch Sozialgeld für ihr Kind beanspruchen. Voraussetzung: Ihr Partner ist nicht der Vater und muss daher sein Einkommen nicht für den Unterhalt des Kindes einsetzen.
(Sozialgericht Oldenburg, S 45 AS 100/05 ER ) (veröffentlicht 16.01.2006)
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