Hier ein kleiner Vorgeschmack auf unseren nächsten Rechtsprechungsticker!
Sozialgericht Mannheim, Beschluss vom 27. Juni 2013 - S 6 AS 1847/13.ER
Leitsätze - Dr. Manfred Hammel, Caritasverband für Stuttgart e. V
Ein SGB II-Träger darf eine bereits abgeschlossene und weiterhin geltende Eingliederungsvereinbarung nicht durch einen nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II erlassenen Verwaltungsakt ergänzen, ändern oder ersetzen, auch wenn dieses Jobcenter einen solchen Schritt für erforderlich hält (wie LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2012 Az.: L 5 AS 2097/11 B ER).
§ 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II ist lediglich heranziehbar, sofern keine Eingliederungsvereinbarung besteht. Eine einmal abgeschlossene Vereinbarung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II gilt bis zum Ablauf der Befristung (§ 15 Abs. 1 Satz 3 SGB II).
Quelle: Sozialrechtler Dr. Manfred Hammel von der Caritas
Anmerkung: Ebenso – LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.03.2012, - L 5 AS 509/11 B ER
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock, alias Willi 2- Autor des Rechtsprechungstickers von Tacheles.
Sozialgericht Mannheim, Beschluss vom 27. Juni 2013 - S 6 AS 1847/13.ER
Leitsätze - Dr. Manfred Hammel, Caritasverband für Stuttgart e. V
Ein SGB II-Träger darf eine bereits abgeschlossene und weiterhin geltende Eingliederungsvereinbarung nicht durch einen nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II erlassenen Verwaltungsakt ergänzen, ändern oder ersetzen, auch wenn dieses Jobcenter einen solchen Schritt für erforderlich hält (wie LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2012 Az.: L 5 AS 2097/11 B ER).
§ 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II ist lediglich heranziehbar, sofern keine Eingliederungsvereinbarung besteht. Eine einmal abgeschlossene Vereinbarung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II gilt bis zum Ablauf der Befristung (§ 15 Abs. 1 Satz 3 SGB II).
Quelle: Sozialrechtler Dr. Manfred Hammel von der Caritas
Anmerkung: Ebenso – LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.03.2012, - L 5 AS 509/11 B ER
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock, alias Willi 2- Autor des Rechtsprechungstickers von Tacheles.