SG Leipzig: Lebenslauf geht Massnahmeträger einen Feuchten an

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götzb

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sozialrechtsexperte: SG Leipzig stärkt Datenschutz für SGB II- Empfänger- Hartz IV - Empfänger müssen beim Maßnahmeträger - keinen - Lebenslauf vorlegen

SG Leipzig stärkt Datenschutz für SGB II- Empfänger- Hartz IV - Empfänger müssen beim Maßnahmeträger - keinen - Lebenslauf vorlegen


SG Leipzig ,Beschluss vom 29.05.2012,- S 25 AS 1470/12 ER -


Ein außerhalb des Sozialrechtsverhältnis stehender Dritter, wie hier der Maßnahmeträger, kann nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten Daten erheben und verwerten(§ 4a des Bundesdatenschutzgesetz).


Eine nichterteilte Zustimmung kann im Umkehrschluss nicht dazu führen, den Leistungsempfänger in der Sache dafür zu sanktionieren (so im Ergebnis auch Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 15.02.20 12 - S 107 AS 1034/12 ER - Rdnr. 8).


Die armen Massnahmeträger; :icon_klatsch:
 
Und ich wohlkonditionierter ELO hab' meinem MT im April/Mai dieses Jahres immerhin noch Einsicht gewährt in meinen Lebenslauf (dann aber wieder eingesteckt). Tststs... da war ich doch gewissermaßen immer noch zu zuvorkommend ...
 
Die armen Massnahmeträger; :icon_klatsch:

- Hier in Kassel bei TBW wird als erstes der Lebenslauf neu gestylt..
-der Hartz-Makel wird übertünscht und der Eindruck lückenloser Beschäftigung wird konstruiert

-Ich habe es am eigenen Leibe erlebt, Ratz-Fatz gabs Vorstellungstermine und Einstellungsversprechungen als Freier Handelsvertreter... Rentabiltätsplan über IHK erstellt... Eingliederungsgeld + 2000 € nicht rückzahlbarer Zuschuß..

-das Problem war nur, die Firma rührte sich dann nicht mehr, kein Lehrgang, kein Vertrag, Rückabwicklung der Selbstständigkeit, peinlich peinlich..

- Für meine Frau konstruierte die TBW einen Lebenslauf, der war auch nur vom Allerfeinsten... als ich dem Berater vorwarf das sei Betrug meinte der das sei doch alles nicht Realität sondern meine Frau müsse das passende herausfiltern...
-Auch SB ´chen im Jobcenter fand das alles doch garnicht schlimm, Hauptsache Arbeit...

-Jedenfalls wenn wir noch mal bei diesem Ü50 -Club landen, dann kommt das Urteil auf den Tisch..
 
Das mit dem Lebenslauf frisieren habe ich auch erlebt.
Nachdem ein Teilnehmer auch kein Foto von sich hatte, kamen die mit der Knipse und machten Bilder für die Bewerbung.
Aber das war noch nicht gut genug: Mit einer Bildbearbeitung haben die auch noch Falten, Ohren und Nase retuschiert. Der TN erkannte sich nicht wieder.
 
Das mit dem Lebenslauf frisieren habe ich auch erlebt.
Nachdem ein Teilnehmer auch kein Foto von sich hatte, kamen die mit der Knipse und machten Bilder für die Bewerbung.
Aber das war noch nicht gut genug: Mit einer Bildbearbeitung haben die auch noch Falten, Ohren und Nase retuschiert. Der TN erkannte sich nicht wieder.
Warum läßt man das zu?
 
Hallo Gabba,

eine Entscheidung eines SG ist für ein anderes SG zwar tatsächlich nicht bindend, aber es wird sich trotzdem mit den Argumenten auseindersetzen. Dazu muss es die Entscheidung der Kollegen aber auch kennen. Deshalb solltest du den einschlägigen Beschluss auf jeden Fall zitieren und deinem SG im Volltext vorlegen. Das macht dem Gericht weniger Arbeit und zeigt ihm, dass du für deine Sache "kämpfst".

Richter lassen sich gern von den Argumenten anderer Richter beeinflussen.
 
- Hier in Kassel bei TBW wird als erstes der Lebenslauf neu gestylt..
-der Hartz-Makel wird übertünscht und der Eindruck lückenloser Beschäftigung wird konstruiert
der maßnahmeheini kann mir doch nicht vorschreiben wie ich meinen lebenslauf gestalte. gibt es da auch sowas wie negativ-lebenslauf? ich hab anstatt aufzulisten von maßnahmen reingeschrieben 2003-2012 arbeitssuchend, verschiedene maßnahmen vom arbeitsamt.
das entspricht doch der tatsache und mit welcher begründung kann man mich dazu zwingen das anderst zu schreiben??? der maßnahmeheini wollte, daß ich die familienpause verlängere um arbeitssuchend streichen zu können. das hab ich nun wieder zurückgeändert, denn lügen muß ich nun ja nicht...
ach ja, die dozentin von der maßnahme möchte meinen lebenslauf sehen und ich hab auf meinem lebenslauf als erstes das bild mit edding durchkreuzt und mit edding quer übers blatt geschrieben 1. weitergabe an dritte verboten 2. datenerfassung durch maßnahmeträger verboten 3. abspeichern im JobCenter in Deutschland - alle Infos in der Jobbörse von JobCenter.de nur intern, anonym :icon_dampf:
sie darf das blatt ankucken, aber nicht behalten.
zu schräg oder okay???
 
Damit wären wohl alle Vermittlungscoaching-Maßnahmen, die die Arbeit des Fallmanagers ersetzen sollen, zum scheitern verurteilt. Wenn der Maßnahmeträger den Lebenslauf nicht sehen darf, wie will er dann jemanden vermitteln?
 
@xavier123,

ich denke, hier sind Maßnahmen wie 1-OY-Job gemeint.

Das hiesige Kommune, das sich großzügig mit OY-Jobber einzudecken pflegt, verlangte sogar eine komplette Bewerbung ! + einem handschriftlichen Brief, um zu sehen, ob man eine ordentliche Schrift hat......

Aufgaben: Tee-Kaffee-Küche sauber machen, das Zeug's zubereiten, MA-Schreibtische abwischen, Abfalleimer leeren, Botengänge im Haus und ähnliche anspruchsvolle Herausforderungen. (In dem Fall SozJuA)

Die Stelle (1-OY-Job) bekam seinerzeit ein studierter, arbeitsloser, Sozialpädagoge.........

Es gibt hier sogar 1-OY-Angebote, da teilte das JC mit, man müsse dafür ein Pol.Führungszeugnis vorlegen.....:icon_eek:.

Berenike
.
 
Die Angaben zu dem Beschluss sind etwas dünn. Die von Dir beschriebenen EEJs sind leicht abzuwehhren, da sie nicht zusätzlich sind. Bei einem Vermittlungscoaching wäre möglicherweise ein neues Schlupfloch eröffnet.
 
Xavier123,

ich hab's ja auch nicht gemacht.

Beim SoJu habe ich nach der Zusätzlichkeit gefragt und mir wurde ein Tag später mitgeteilt, dass man sich für einen anderen "Bewerber" entschieden habe.

Von meinem pAp habe ich höflich gefordert, er möge mir die "Sache mit dem Führungszeugnis" schriftlich mitteilen. Auch warum und weshalb.

Das war auch erledigt.

Berenike
.
 
Hallo,

hatte diese Woche zwei Gespräche mit Jobcenter-Leitern.
Diese mussten mir klipp und klar sagen, dass es eine VERTRAGSFREIHEIT gibt.
Und ich habe ihnen klipp und klar verklickert, dass es ein Bundes- und ein Landesdatenschutzgesetz gibt. :biggrin:
Zusammenfassendes Ergebnis:
Unterschreibe KEINE Verträge mit DRITTEN. :icon_twisted: So bist du sorgen- und sanktionslos. Die mögen dich nie wieder haben.

Es gibt kein Gesetz, dass dich zwingt, persönliche Daten - wie Lebenslauf, AG -Zeugnisse usw. - dem Jobcenter zu zeigen, zu geben, zu verzigfachen, zu archivieren.... :icon_evil:
Das ist NICHT leistungsrelevant.

Wer Probleme damit hat, sich das zu merken, soll sich einhämmern, dass auch HAUSFRAUEN / LEBEDAMEN / LEBENSKÜNSTLER / ARME POETEN / SELBSTSTÄNDIGE... ein Recht auf H4-Regelsatz haben. Kapiert? :biggrin:

Finde den eleganten Grat zwischen "was ZEIGE ich den Jobcenter Schergen" und "was mache ich sanktionslos". Wenn trotzdem rechtswidrige Sanktion folgt (ist z.Z. Standard), prompt ne EA aufschiebende Wirkung, zusammen mit Widerspruch gegen Jobcenter. Geht fix und Geld ist schnell wieder drauf. Deren Klagestatistik ist versaut :icon_sad: und bald lassen sie diesen bösen Trick bei euch sein. :biggrin:

Gruß
 
Also da ich gerade dieses Thema besetze - wie verhält es sich mit dem o.a. Urteil, wenn es sich um eine Bewerbungstrainings-bzw. daraus resultierend eine Vermittlungsmaßnahme handelt?
Wie soll da Vermittlung stattfinden ohne einen LL dort zu hinterlegen?

Und das war auch die genaue Frages meines SB im JC !

Wie stellen Sie sich das vor? Das ist ja unerhört!
Sie geben doch auch bei allen anderen Bewerbungen ihren LL ab.
Warum dann nicht auch bei dieser Maßnahme?

Nun, wie könnte man da weiter verfahren?
 
Es geht ja hier um die Erhebung von Daten Dritter und die Weitergabe.

Im Unterschied dazu, ob Du bei der Maßnahme selber erstellst und weiterleitest (an den Arbeitgeber).
 
Entschuldigung espps,

ich kann zwar diene Zeilen lesen - jedoch der Sinn will sich mir nicht erschließen?

Was wolltest Du konkret damit sagen?
 
Ah, ja.

Ich soll, lt. meinem SB eine vollständige Bewerbungsmappe dem MT übergeben, damit dieser dann in der Lage ist, für mich pot. AG zu finden.

Sonst könnte ja der MT nichts für mich tun.

Soll ich nun oder sollte ich auf Datenschutz verweisen?
 
Du musst dem Maßnahmeträger Deinen Lebenslauf nicht geben, bewerben kannst Du Dich auch alleine und dann natürlich Deinen Lebenslauf mitschicken. Die Arbeitgeberdaten kann der Maßnahmeträger Dir ja geben. Da würde mich doch interessieren, wie viele Arbeitgeberkontakte der MT wirklich hat.:icon_twisted: Das müsste er nämlich offenlegen, wenn Du die Bewerbungen selber absenden willst.
 
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