SG-Gutachten nach Aktenlage

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Muzel

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Ich habe jetzt wegen der Erhöhung meines GdS Klage beim SG eingereicht. Kann mir einer sagen, ob es beim SG üblich ist, dass persönliche Begutachtungen durchgeführt oder dass Gutachten nach Aktenlage in der Regel gefertigt werden?
 

Doppeloma

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Hallo Muzel,

Ich habe jetzt wegen der Erhöhung meines GdS Klage beim SG eingereicht. Kann mir einer sagen, ob es beim SG üblich ist, dass persönliche Begutachtungen durchgeführt oder dass Gutachten nach Aktenlage in der Regel gefertigt werden?

Wenn das SG ein Gutachten anordnet, weil die vorliegenden gesundheitlichen Akten und/oder Vorgutachten NICHT ausreichen, dann wirst du zum Gutachter geschickt, die wären ja AUCH nicht besser als die anderen, wenn dann wieder nur einer nach "Papier" über deine Gesundheit entscheidet.

Ich WAR ja gerade bei ZWEI Gutachtern, diese Untersuchungen wurden vom SG angeordnet und die Gutachter vom Richter /Gericht ausgesucht.

Da ging es zwar um meine EM-Rente, aber ich denke mal das wird in deinem Falle auch nicht anders sein, wenn der Richter das für seine Entscheidungsfindung für erforderlich hält.

Liebe Grüße von der Doppeloma
 

Anna B.

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Hallo,

ich hatte nach einem "Verschlimmerungsantrag" einen GdB von 40 zuerkannt bekommen (vorher waren es 30)...
mein Anwalt hat Klage eingereicht...ich mußte zu einem Gutachter... (Gutachter vom Sozialgericht)
dann bekam ich einen Ausführungsbescheid vom Versorgungsamt (die hatten einen Teil der Klage anerkannt) und ich bekam einen GdB von 50 unbefristet...
die Merkzeichen, die mein Anwalt noch als Antrag mit in die Klage aufgenommen hatte, hätten dann vor dem Sozialgericht noch besprochen werden sollen...
wir haben aber nach dem Ausführungsbescheid dann die Klage zurückgezogen...


im übrigen war ich in einer Woche montags beim orthop. Gutachter durch die DRV und donnerstags beim orthop. Gutachter durch das Sozialgericht..2 verschiedenen Orthopäden in einer Woche...

der 1. von der DRV...nix Rente..arbeiten soll se
der 2. vom SG....upps...auf jeden Fall 50..das geht ja gar nicht anders..hat alle Erkrankungen und Einschränkungen erkannt und anerkannt...

Gutachten 1..10 Minuten

Gutachten 2....45 Minuten...

ein Schelm, wer böses dabei denkt..
 

Muzel

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Eine Mitarbeiterin vom "Weißen Ring" hatte mir Hoffnung gemacht nicht zum Gutachter zu müssen. Aber vielleicht ist es besser, wenn eine Ladung bekommt.
 
E

ExitUser

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Doppeloma und Muzel: Jeder Gutachter kann so oder so sei. Allerdings ist die Tragweite der Begutachtung so groß, dass ich daran erinnern möchte, dass mit ein wenig Geschick der für die persönlichen Beschwerden passende Gutachter (ejjj, hauptsächlich Männerdomäne, geht garnich!) auch selbst mitgefunden werden kann.

Muzel, ich denk an Dich. Harte Arbeit, aber wird schon!
 

Sinuhe

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Bei mir hat das SG wegen meiner Klage auf Anerkennung eines schweren BSV durch die Berufsgenossenschaft eine Untersuchung in einer Klinik angeordnet.
Die dauerte von 10:00 - 17:00 inkl.MRT.
Das GA selbst umfaßte dann 23 Seiten und kam zum dem Schluß,es handelt sich um eine schicksalshafte Erkrankung.Schön für die BG,die übrigens die Techniche Seite meiner Klage schon anerkannt hatte.
Mein Fehler war damals,mich nicht sofort hinzulegen und auf den Notarzt zu warten,statt die Zähne zusammen zu beissen und trotzdem weiterzuarbeiten.

Wegen der Klage auf Feststellung einer EM-Rente schickte mich das SG zu einem GA im Bundeswehr KH,der stellte dann innerhalb von 10 Minuten meine Erwerbsfähigkeit fest.
 

Muzel

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Meine Rä muss erst einmal ihre Begründung schreiben. Vorher wollte sie mit mir am 12.4. sprechen. Ich bin gespannt, ob sie wieder eine Ausrede hat, warum der Termin platzt.
 
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