wellwellwell
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Hallo,
das Sozialgericht hat in einem Verfahren von 2006 meiner ARGE folgenden Vierzeiler gesendet:
wird terminvorbereitend um Mitteilung gebeten, nach welchen Kriterien die Beklagte die angemessenen Kosten der Unterkunft für einen 1-Personenhaushalt am Wohnort bzw. im näheren Umfeld des Klägers ermittelt hat. Ferner wird um Nachweis gebeten, dass kostenangemessener Wohnraum zur Verfügung stand, der den angesetzten Kriterien genügte.
Ja und nun gehen die Fragen los.
Was versteht unter „am Wohnort bzw. im näheren Umfeld“ genau?
Ich wohne nun mal in bester Lage in meinem Stadtteil.
Wie viel Kilometerumkreis sind das?
Wenn ich einen Umkreis von ca. 10 Kilometern von meiner Wohnung ziehe, dann dürfte die ARGE nicht gut dastehen. Wenn aber ein Umkreis von 50 Kilometer gezogen wird, dann gibt es mit Sicherheit auch passende Wohnungen nach dem Mietspiegel meiner ARGE .
Ich bin der Meinung, selbst wenn nach der Kaltmiete die Wohnung nicht angemessen ist, muss erst noch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgenommen werden um festzustellen, das die Wohnung angemessen ist oder nicht. Einfach nur nach dem Mietspiegel zusagen die Kaltmiete ist zu hoch, reicht nicht.
Für Anregungen, Tipps, Hinweise, Links zum Thema bin ich dankbar.
Gruß
wellwellwell
das Sozialgericht hat in einem Verfahren von 2006 meiner ARGE folgenden Vierzeiler gesendet:
wird terminvorbereitend um Mitteilung gebeten, nach welchen Kriterien die Beklagte die angemessenen Kosten der Unterkunft für einen 1-Personenhaushalt am Wohnort bzw. im näheren Umfeld des Klägers ermittelt hat. Ferner wird um Nachweis gebeten, dass kostenangemessener Wohnraum zur Verfügung stand, der den angesetzten Kriterien genügte.
Ja und nun gehen die Fragen los.
Was versteht unter „am Wohnort bzw. im näheren Umfeld“ genau?
Ich wohne nun mal in bester Lage in meinem Stadtteil.
Wie viel Kilometerumkreis sind das?
Wenn ich einen Umkreis von ca. 10 Kilometern von meiner Wohnung ziehe, dann dürfte die ARGE nicht gut dastehen. Wenn aber ein Umkreis von 50 Kilometer gezogen wird, dann gibt es mit Sicherheit auch passende Wohnungen nach dem Mietspiegel meiner ARGE .
Ich bin der Meinung, selbst wenn nach der Kaltmiete die Wohnung nicht angemessen ist, muss erst noch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgenommen werden um festzustellen, das die Wohnung angemessen ist oder nicht. Einfach nur nach dem Mietspiegel zusagen die Kaltmiete ist zu hoch, reicht nicht.
Für Anregungen, Tipps, Hinweise, Links zum Thema bin ich dankbar.
Gruß
wellwellwell