Quelle: Beck Aktuell
Das Sozialgericht Dresden hat einer portugiesischen Mutter, die die sich mit einer anderen Frau um die Mutterschaft eines Babys streitet, per Eilbeschluss Arbeitslosengeld II zugesprochen. Das Jugendamt hat die Portugiesin wegen der ungeklärten Mutterschaft verpflichtet, das Land derzeit nicht mit dem Kind zu verlassen. Bis zur Klärung der Mutterschaft habe die Frau Anspruch auf Alg II, so das SG. Schließlich müssten sie und ihr Kind ja von etwas leben können (Beschluss vom 19.03.2009, Az.: S 38 AS 915/09 ER , nicht rechtskräftig).