:klatsch: dem kann ich mich nur anschliessen!
Wenn man die Urteile zu den eheäLG aufmerksam liest....
die meisten Begründungen decken sich in den Kernaussagen!
Also kann man nur den Betroffenen Mut machen, für noch mehr Einzelfallentscheidungen zu sorgen, bis die ARGEn begreifen,
was eine eheäLG ist und was nicht! :|