( Sozialgericht Berlin – S 37 AS 14128/09 )Die Vermittlung in eine Arbeitsgelegenheit zur Abschreckung und Disziplinierung stelle einen Missbrauch dieses für Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen vorgesehenen Förderinstruments dar. Daher war im hier entschiedenen Fall eine Sanktion wegen Nichtaufnahme der Arbeit rechtswidrig.
Quelle: Rechtsanwalt in Kiel