dass
SG Berlin
Az.:
S
37
AS
30006112 erklärt WAV2012 Berlin für unwirksam
Das SG Berlin hat mit Urteil vom 22.02.2013 die WAV Berlin – also die Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch – im Rahmen einer inzidenten Normenkontrolle für unwirksam erklärt.
Damit ist die Berechnung der Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger und Grundsicherungsempfänger wohl hinfällig.
Die insofern zuerst relevanten Teile des Urteils (es handelte sich um ein Verfahren mit Klagehäufung)
sind hier abrufbar (Seite 6 ff.)
Urteil des SG Berlin vom 22.02.2013
Damit hat das Gericht im Rahmen einer indirekten Rechtskontrolle die WAV Berlin für nicht anwendbar erklärt.
Das JobCenter kann dieses Urteil noch Berufung einlegen.
Hierneben ist noch der Normenkontrollantrag vor den Bundessozialgericht anhängig.
Liebe Grüße Werner Oetken
SG Berlin
Az.:
S
37
AS
30006112 erklärt WAV2012 Berlin für unwirksam
Das SG Berlin hat mit Urteil vom 22.02.2013 die WAV Berlin – also die Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch – im Rahmen einer inzidenten Normenkontrolle für unwirksam erklärt.
Damit ist die Berechnung der Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger und Grundsicherungsempfänger wohl hinfällig.
Die insofern zuerst relevanten Teile des Urteils (es handelte sich um ein Verfahren mit Klagehäufung)
sind hier abrufbar (Seite 6 ff.)
Urteil des SG Berlin vom 22.02.2013
Damit hat das Gericht im Rahmen einer indirekten Rechtskontrolle die WAV Berlin für nicht anwendbar erklärt.
Das JobCenter kann dieses Urteil noch Berufung einlegen.
Hierneben ist noch der Normenkontrollantrag vor den Bundessozialgericht anhängig.
Liebe Grüße Werner Oetken