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ExUser 57522
Gast
Unglaublich, eine 28 qm Wohnung ist wohl zu groß für einen alleine:
https://www.facebook.com/schindlere...1825.166928520018244/2011032102274534/?type=3
https://www.neues-deutschland.de/ar...er-soll-einziges-zimmer-untervermieteten.html
https://www.facebook.com/schindlere...1825.166928520018244/2011032102274534/?type=3
Das Sozialgericht Berlin überrascht uns doch immer mal wieder mit Kreativität. Hier meint das Gericht im Eilverfahren, dass ein Schüler zur Sicherung seines Lebensunterhalts in Berlin seine Couch als Schlafplatz oder seinen Balkon mit Zelt vermieten könnte. Das sei so üblich. Deshalb sei ein ergänzender Sozialhilfeanspruch über das BAföG hinaus nicht gegeben. - Die Beschwerde ist anhängig.
https://www.neues-deutschland.de/ar...er-soll-einziges-zimmer-untervermieteten.html
Dazu führt das Berliner Sozialgericht noch einen Link zu einer Anzeige auf ibääh Kleinanzeigen an, wo ein Schlafplatz auf einem Sofa für 39 Euro die Nacht angeführt wird. Das Sozialgericht hat diese 39 Euro noch mit einem Ausrufezeichen versehen. »Bei einer dauerhaften Untervermietung eines Schlafplatzes mit Mitbenutzung von Küche und Bad sollten (..) im Bereich von 150-200 Euro monatlich möglich sein«, schreibt es danach.