SG Augsburg S1 AS 67/05 ER - Jobcenter ist im SGG nicht gebührenf

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ExitUser

Gast
Möglicherweise habe der Gesetzgeber bei Einführung des SGB II und der damit zusammenhängenden Gesetzgebungsverfahren in Bezug auf die Gerichtskosten schlicht vergessen, die Arbeitsgemeinschaften von den Kosten freizustellen.

:lol: :lol: :lol:

Dieser Beschluss ergeht kostenfrei.

... ich hau mich wech vor lachen :mrgreen:
 
:daumen:

Somit verursacht JEDE eingereichte Klage, egal ob sie mit oder ohne Urteil beendet wird, Kosten für die Jobcenter?
 
Nicht darüber lachen. :evil:

Einfach mal an die Pappnase vom Bundesrechnungshof schicken, damit der mal sieht, nicht wir müssen unsere Mietkosten senken, sondern die Legislative soll mal lieber ein vernünftiges Gesetz erlassen, das nicht unsinnigerweise mehr Geld kostet als nötig. :twisted:
 
Re: SG Augsburg S1AS67/05ER Jobcenter sind im SGG nicht gebühren

Ein gesetzgeberisches Versehen bzw. Übersehen (einer Kostenbefreiung) ist nicht erkennbar.

Die geforderten Gebühren sind fällig, weil die zugrunde liegenden Streitverfahren erledigt sind (§ 185 SGG). Die Forderung wurde auch in der Höhe zutreffend und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsvorschrift des § 186 SGG festgestellt.

Dieser Beschluss ergeht kostenfrei. Er ist endgültig (§ 189 Abs. 2 SGG).


Sozialgerichtsbarkeit


So ein pech aber auch !!!!
:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

Alles nur weitere Geldverschwendung !!!
:| :| :| :| :|

Gruss
Rüdiger
 
mUHAHAHA1!!!!!!! :lol:

Darum lenkt also vor Gericht meine Jobcenter immer kurz vor 12 ein, wenn ich eindeutig im Recht bin.
Dürfen dann ja auch noch meine Kosten zusätzlich bezahlen :mrgreen:

( Schade , dass die eigene Anwälte von der Behörde angestellt haben,- sonst könnten die die für sich auch noch bezahlen)
 
aber auch deren Rechtsabteilung muss finanziert werden und verursacht somit Kosten in nicht unerheblichen Maße.

Viel bedauerlicher finde ich es das Hilfeempfänger ihre eigenen Leistungen im täglichen Kampf mit den Behörden nicht nach der RaVo vergütet bekommen.

Stellt euch mal vor wie das aussehen würde wenn jeder seine Prozeßkosten geltend macht und für seine Eigenleistung mal locker ein paar Hundert oder Tausend Euro in Rechnung stellt :D:D:D:D
 
Schade das nicht der entsprechende Sachbearbeiter die Kosten löhnen muß :motz: :motz:
 
Ich habe mir erlaubt, Herrn RA Udo Vetter, der unter lawblog.de einen recht informativen Blog zum Thema Recht unterhält, auf diesen Thread hier hinzuweisen.

Mich würde interessieren wie ein renommierter Jurist solch einen Beschluß kommentiert. ;)
 
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