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ExitUser
Gast
Möglicherweise habe der Gesetzgeber bei Einführung des SGB II und der damit zusammenhängenden Gesetzgebungsverfahren in Bezug auf die Gerichtskosten schlicht vergessen, die Arbeitsgemeinschaften von den Kosten freizustellen.
:lol: :lol: :lol:
Dieser Beschluss ergeht kostenfrei.
... ich hau mich wech vor lachen :mrgreen: