Separate Zuweisung

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Yahweh

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Hallo,

hab nun neben einer EGV per VA eine separate Zuweisung zu einer Trainingsmaßnahme zur Unterstützung meiner Bewerbungsbemühungen erhalten.

Gegen den VA habe ich bereits Widerspruch eingelegt und die Zuweisung schriftlich abgelehnt. Antrag auf aufschiebende Wirkung läuft beim SG .

Nun meine Frage: Sollte ich an der Maßnahme teilnehmen!? Bin vor zwei Monaten mit Studium fertig geworden und habe durch diverse Praktika, auch bei DAX Unternehmen, gelernt mich zu bewerben... Einen Nebenjob habe ich bei einem Träger des öffentlichen Recht. Man kann also davon ausgehen, dass ich weiß wie man sich bewirbt.
Mittlerweile an die 50 Bewerbungen verschickt... Es kommt zur Zeit nur nicht viel bei rum...

Soll ich es drauf ankommen lassen oder besser zurückstecken!? Morgen gehts mit der Maßnahme los, die aufschiebende Wirkung wird erst in frühstens einer Woche durch sein...

Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
 

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ich würde hingehen und dann vor Ort Vorlagen (natürlich)nicht unterschreiben,bzw.der Jobcenter/Jobcenter die Weitergabe deiner persönl.Daten untersagen!

Damit solltes du raus sein.
 
Ich hoffe das du nur die Durchschrift erhalten hast und "nicht" auf der Zweiten Ausfertigung was unterschrieben hast, dann haste gute Karten. Wenn auf deiner Ausfertigung keine Rechtsfolgebelehrungen drauf stehen kann nicht sanktioniert werden wenn du da nicht hin gehst.
Und eine Zuweisung darf nicht durch eine EGV per VA ersetzt werden wenn die gleiche Massnahme in der EGV drinn steht.

Ließ dir mal meinen Fall durch, ich hatte genau sowas. https://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung/36228-egv-per-va-inkl-seperater-zuweisung.html

...und vom Gericht recht bekommen. :icon_daumen:
 
Hallo nochmal,

also auf meiner ausgehändigten Zuweisung gibt es keine Rehtsfolgebelehrung. Und auf der, die die Jobcenter behalten hatten, wollten die zwar, dass ich dort Unterzeichne. Dies hatten die damit begründet, dass ich sonst keine Fahrtosten beantragen könnte. Ein Trick, oder!? Hatte deren Kopie der Zuweisung jedenfalls auch nicht unterzeichnet.

An sich müßte ich doch nur noch auf die aufschiebende Wirkung warten, da meine EGV per Va noch gültig ist, oder!?
 
Hallo nochmal,

also auf meiner ausgehändigten Zuweisung gibt es keine Rehtsfolgebelehrung. Und auf der, die die Jobcenter behalten hatten, wollten die zwar, dass ich dort Unterzeichne. Dies hatten die damit begründet, dass ich sonst keine Fahrtosten beantragen könnte. Ein Trick, oder!? Hatte deren Kopie der Zuweisung jedenfalls auch nicht unterzeichnet.

An sich müßte ich doch nur noch auf die aufschiebende Wirkung warten, da meine EGV per Va noch gültig ist, oder!?

Na klar war das ein Trick, haste Dir die Mühe gemacht und meinen Thread durchgelesen ? Da stehen alle Antworten auf deine Fragen.:icon_daumen:
Sollte dennoch was unklar bleiben dann frage konkret nach und mache konkrete Angaben zur EGV per VA , am besten hier einstellen, sonst kann man Dir nicht richtig helfen.
 
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