Das Ganze wird also nicht bei Eintritt der Arbeitslosigkeit stattfinden, sondern erst bei Auslaufen des Alg1. Und dann kommt das hin mit dem SGB II.
Rutschen in Hartz iV verhindern? In dem Zusammenhang stellt sich die Frage: Was ist mit den Aufstockern, welche neben ALG I noch ALGI II beziehen.?
Immer noch berechtigt für einen Platz in der "Oberliga" der Erprobung Grundeinkommen?
Oder eher für einen Platz via Teilhabegesetz -analog zu SGB II?
Oder beides?
Oder gleich dazu auch noch für eine Maßnahme, wo dann der Träger entscheiden soll - ob Anschluß via Arbeitsplatz nach 16 e SGB II oder vielleicht doch sogar "Übergabemanagement" des Teilnehmers stattdessen an die Akteure des Bundesprogramms rehpro, sofern der Elo gesundheitliche Probleme hätte.
Denn nicht zu vergessen: Daneben wurde auch noch zeitgleich eine anderes Programm auf den Weg gebracht :
https://www.modellvorhaben-rehapro....g_Arbeitshilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=5 Auch mit Förderung auf 5 Jahre ausgeschrieben. Förderung von 10.000 Personen in 150 Modellprojekten und Befragung von 1000 Personen zusätzlich , inkl 100 Studien dazu -aber vollkommen unausgegoren, was die Umsetzungsvorgaben im Detail angeht. Trotzdem hoch brisant und mit sehr weitreichenden Geheimhaltungsverpflichtungen der Auftragnehmer innerhalb eines Werkvertrags- Formulars mit der BRD -vertreten durch das BMAS.
Ziel : Vermeidung , Reduzierung von Übertritten in Erwerbsminderungsrente.
Aber: Das einzig konkrete im Bezug darauf ist vorerst die drohende Abschiebung dahin für ALG II er , wenn sie z.B. der Maßnahme GO in Hannover zugewiesen werden, die dort am 21.01.2019 starten soll., laut Info der mir vorliegenden Leistungsbeschreibung zur Ausschreibung.
Dies nur mal angegänzend angemerkt, für alle gesundheitlich angeschlagenen Alg I Aufstocker, welche nicht in Berlin wohnen, was auch noch denkbar wäre, dann aber sicherlich nicht mehr nur in Hannover. Es gibt nämlich einen Trend der Arbeitsagenturen, kooperative Maßnahmen mit den Jobcentern in 2019 zu veranstalten bzw. auszuschreiben.