Hallo liebe Leidensgenossen!
Auch ich darf mich jetzt zu denjenigen zählen, die eine EGV zugeschickt bekommen haben, bei der ich Eure Hilfe benötige, insbesondere im Hinblick auf begründete Ablehnung.
Sie ist in der Hinsicht seltsam, dass sie eigentlich nur auf den verpflichtenden Besuch einer bestimmten Maßnahme (Vermittlungscoaching JobAkademie) hin abzielt. Also keine Mindestanzahl Bewerbungen etc.
Dennoch bin ich der Meinung, dass die EinV nicht ganz rechtskonform ist:
Sie wurde ohne meine Beteiligung erarbeitet, keiner meiner Vorschlage für sinnvolle Maßnahmen wurde berücksichtigt; es fand kein Profiling statt (notwendig für solch eine Maßnahme ?); die Versendung dieser EinV wurde mir von meinem SB per E-Mail mitgeteilt mit den Worten: "Sollten Sie Probleme mit der Unterzeichnung der EinV haben, werde ich Ihnen diese sowie die damit verbundene Maßnahme per Verwaltungsakt auferlegen." (klingt für mich schon fast nach einer Drohung bzw. Nötigung); in der vorliegenden EinV sind eigentlich nur meine Pflichten geregelt, nicht aber jene des JobCenters; die Maßnahme soll am 11.02. beginnen, 8 Wochen dauern - aber die EinV umfasst einen Zeitraum von 11 Wochen;
die Maßnahme selber ist - mit Verlaub - ein Witz: Ein Bewerbungstraining (habe ich bereits absolviert), man dard einen PC mit Internet für eine Online- Stellensuche nutzen, Anfängerkurs für MS- Office- Anwendungen (ich verfüge nunmal aber über PC- Kenntnisse weit über diesem Niveau) etc... Mit anderen Worten: Nach Absolvierung dieser Maßnahme habe ich keine Qualifikationen erworben, die meine Chancen auf eine entsprechende Stelle erhöhen. Maßnahmen, die das täten, habe ich vorgeschlagen und wurden abgelehnt.
Zu meiner Person: Ich habe Anfang 2012 mein Hochschulsstudium als Magister überdurchschnittlich abgeschlossen. Ich habe dann von Früjahr bis Herbst an meiner Uni als wissenschaftlicher Mitarbeiter gearbeitet. Leider wurde diese Stelle aus Budgetgründen wegrationalisiert. Seitdem bin ich auf der Suche und musste ALGII beantragen, um irgendwie über die Runden zu kommen.
Deswegen meine Frage und Bitte an Euch: Könnt Ihr Euch die EinV mal anschauen und hinsichtlich rechtswidriger Inhalte hin überprüfen ? Ich habe mich zwar etwas eingelesen, bin aber noch unsicher und möchte mich nicht verrennen. Muss ich die Maßnahme antreten, solange die EinV (auch nicht als VA) nicht zustanden gekommen ist ?
Ich wäre Euch sehr dankbar für Eure Hilfe!!
Auch ich darf mich jetzt zu denjenigen zählen, die eine EGV zugeschickt bekommen haben, bei der ich Eure Hilfe benötige, insbesondere im Hinblick auf begründete Ablehnung.
Sie ist in der Hinsicht seltsam, dass sie eigentlich nur auf den verpflichtenden Besuch einer bestimmten Maßnahme (Vermittlungscoaching JobAkademie) hin abzielt. Also keine Mindestanzahl Bewerbungen etc.
Dennoch bin ich der Meinung, dass die EinV nicht ganz rechtskonform ist:
Sie wurde ohne meine Beteiligung erarbeitet, keiner meiner Vorschlage für sinnvolle Maßnahmen wurde berücksichtigt; es fand kein Profiling statt (notwendig für solch eine Maßnahme ?); die Versendung dieser EinV wurde mir von meinem SB per E-Mail mitgeteilt mit den Worten: "Sollten Sie Probleme mit der Unterzeichnung der EinV haben, werde ich Ihnen diese sowie die damit verbundene Maßnahme per Verwaltungsakt auferlegen." (klingt für mich schon fast nach einer Drohung bzw. Nötigung); in der vorliegenden EinV sind eigentlich nur meine Pflichten geregelt, nicht aber jene des JobCenters; die Maßnahme soll am 11.02. beginnen, 8 Wochen dauern - aber die EinV umfasst einen Zeitraum von 11 Wochen;
die Maßnahme selber ist - mit Verlaub - ein Witz: Ein Bewerbungstraining (habe ich bereits absolviert), man dard einen PC mit Internet für eine Online- Stellensuche nutzen, Anfängerkurs für MS- Office- Anwendungen (ich verfüge nunmal aber über PC- Kenntnisse weit über diesem Niveau) etc... Mit anderen Worten: Nach Absolvierung dieser Maßnahme habe ich keine Qualifikationen erworben, die meine Chancen auf eine entsprechende Stelle erhöhen. Maßnahmen, die das täten, habe ich vorgeschlagen und wurden abgelehnt.
Zu meiner Person: Ich habe Anfang 2012 mein Hochschulsstudium als Magister überdurchschnittlich abgeschlossen. Ich habe dann von Früjahr bis Herbst an meiner Uni als wissenschaftlicher Mitarbeiter gearbeitet. Leider wurde diese Stelle aus Budgetgründen wegrationalisiert. Seitdem bin ich auf der Suche und musste ALGII beantragen, um irgendwie über die Runden zu kommen.
Deswegen meine Frage und Bitte an Euch: Könnt Ihr Euch die EinV mal anschauen und hinsichtlich rechtswidriger Inhalte hin überprüfen ? Ich habe mich zwar etwas eingelesen, bin aber noch unsicher und möchte mich nicht verrennen. Muss ich die Maßnahme antreten, solange die EinV (auch nicht als VA) nicht zustanden gekommen ist ?
Ich wäre Euch sehr dankbar für Eure Hilfe!!