Seltsame Aufforderung bekommen, dazu weitere Fragen

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Humbida

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Hallo, ich bin ü30 Jahre und gucke hier schon einige Monate rein, doch jetzt habe ich selber ein Problem. Ich beziehe leider Hartz 4 , also kein ALG I oder Aufstocker.
Seit mitte des Jahres bin ich in einer Umschulung dank des Bildungsgutscheins. Eine EGV liegt nicht vor.
Aufgrund plötzlicher gesundheitlicher Probleme mit meiner Psyche, ich habe wirklich alles versucht, musste aber letztendlich doch in eine Tagesklinik und bin dadurch auch krankgeschrieben.

Gestern hatte ich Post vom JC im Briefkasten in dem folgendes sinngemäß steht:

'Sie können aus gesundheitlichen nicht an der Maßnahme teilnehmen und das Maßnahmeziel sei in Frage gestellt.'

'Sollte ich mich nicht zum genannten Termin (welcher in ~20 Tagen ist), wird die Maßnahme am Folgetag beendet.'
Damit wird wohl der Bildungsgutschein gemeint?

Nun etwas, was ich gar nicht verstehe, da ich doch aufgrund von Hartz 4 gar kein Krankengeld bekomme.
'Sollten ich weiterhin krank sein, soll ich mich umgehend mit meiner Krankenkasse in Verbindung setzen um ggf. Krankengeld zu erhalten'
Ist das nur ein Überbleibsel eines Bausteins? Für mich ergibt er keinen Sinn, da ich von der Krankenkasse die Kostenübernahme der Klinik habe und Krankengeld nicht bekommen würde, oder doch?

weiter
'es wird ggf. die Bewilligung der Leistungen gem. §48 SGB x i.V.m. § 330 Abs. 3 SGB III für diese Maßnahme aufgehoben. Vorher habe ich die Möglichkeit nach § 24 SGB X mich bis zum -.12.17 schriftlich oder persönlich zu den Umständen zu äußern. Es sei jedoch nicht verpflichtend mich zu äußern.'
Dazu sei gesagt, das Jobcenter hat das Original der Aufnahmebescheinigung.

'Wenn ich mich nicht innerhalb der Frist melde, wird nach Aktenlage entschieden, ggf. muss ich mich erneut arbeitslos melden' Ist das eine Drohung? Ich werde daraus einfach nicht schlau, wieso erneut arbeitslos melden? Wird mir hier eine Sanktion angedroht oder ist das auch wieder der Rest eines Bausteins?

Die nächste Seite beinhaltet einzig und allein einen Auszug aus dem SGB :
§ 24 SGB X Anhörung Beteiligter
Hier

Ich hoffe so sehr dass ihr mir sagen könnt, was man von mir will, ich bin momentan einfach fertig und der Brief hat mich nochmal runtergezogen.
Ich wurde ja nicht freiweillig krank.
 
@ Humbida,

um was für eine Maßnahme geht es? Könntest du bitte diesen Brief und alle anderen relevanten Unterlagen zu dieser Maßnahme hier in anonymisierter Form hochladen? Eventuell kann man in diesen Unterlagen Fehler finden, die bei einer Abwehr von Nutzen sein können.
 
@ Humbida,

um was für eine Maßnahme geht es? Könntest du bitte diesen Brief und alle anderen relevanten Unterlagen zu dieser Maßnahme hier in anonymisierter Form hochladen? Eventuell kann man in diesen Unterlagen Fehler finden, die bei einer Abwehr von Nutzen sein können.
Fachinformatiker mit IHK Abschluss, also eine richtige Ausbildung.
Ich habe nur einen Vertrag mit der Umschulung indem steht, dass die Umschulung beendet wird, wenn die Zahlung eingestellt werden.
Aber wieso abwehr? Wird mir durch diesen Brief eine Sanktion angedroht? Weswegen, ich bin doch krankgeschrieben.
 
Es sieht für mich aus den wenigen Infos so aus, als ob durch eine längere Erkrankung das ZIEL der Umschulung infrage gestellt ist.

Du sollst eine Stellungnahme abgeben ... ob du dauererkrankt bist, die Umschulung wieder aufgreifst, oder ob die Bewilligung zur Umschulung dann aufgehoben wird.

Der Rest sind halt Infos für den, den es betrifft.
Sie wollen schlicht wissen, wie es weiter geht!
 
Es sieht für mich aus den wenigen Infos so aus, als ob durch eine längere Erkrankung das ZIEL der Umschulung infrage gestellt ist.

Du sollst eine Stellungnahme abgeben ... ob du dauererkrankt bist, die Umschulung wieder aufgreifst, oder ob die Bewilligung zur Umschulung dann aufgehoben wird.

Der Rest sind halt Infos für den, den es betrifft.
Sie wollen schlicht wissen, wie es weiter geht!
Hallo, was hättest du gerne für Infos?
Ob ich länger krank bin, weiß ich nicht, das wird man mir bestimmt am Ende der Zeit in der Tagesklinik sagen können.

Doch Krankengeld und Arbeitslos melden, ich verstehe diese Punkte nicht, die dort angesprochen werden.
Ich schreibe mal nieder:
Sollten Sie weiterhin ar beitsunfähig erkrankt sein setzen Sie sich bitte umgehenmd mit ihrer Krankenkasse in verbindung um ggf. krankengeld zu beantragen
Wieso das? Krankengeld von der Krankenkasse, ist das nicht nur bei ALG 1 so?

Wenn ich innerhalb der angegebenen Frist keine Rückmeldung von Ihenn erhalte, werde ich nach aktenlage entscheiden. Ggf. müssen sie sich dann erneut arbeitslos melden.
das hört sich für mich wie eine Drohung an?!
 
Da steht ja "gegebenenfalls" in dem Schrieb, also vermute ich ein Standardschreiben das "für alle Fälle" zutrifft.
Aber zeigt das hier ruhig mal.

Wenn dir an der Umschulung gelegen ist solltest du dich informieren ob etwas gegen einen Abbruch der Umschulung unternehmen kannst, wäre ja denkbar, da ja auch Azubis ihre Ausbildung verlängern können, falls es "noch nicht gereicht" hat.
 
Es gibt ja auch Fälle, die aufstockend Leistungen aus dem ALG II bekommen - zu Leistungen aus ALG I und an Umschulungen teilnehmen.
HIER kann es dann "ggf." nötig sein, zu erfragen, ob einem bei neuerer Krankheit nicht wieder Leistungen aus dem KG zustehen würden.
Wenn das bei dir nicht der Fall ist, kannst du das ignorieren.
 
'es wird ggf. die Bewilligung der Leistungen gem. §48 SGB x i.V.m. § 330 Abs. 3 SGB III für diese Maßnahme aufgehoben

Das klingt aber nach der Agentur für Arbeit und nicht nach dem JC . War der Bildungsgutschein über die Agentur oder übers JC ? Wer steht als Absender im Briefkopf?

Ich hoffe so sehr dass ihr mir sagen könnt, was man von mir will, ich bin momentan einfach fertig und der Brief hat mich nochmal runtergezogen.

Na ja, das ist alles schon logisch. Das ist eine komplette Ausbildungen, du musst Prüfungen nach irgendeiner Prüfungsverordnung ablegen und da gilt, wie in jeder normalen Ausbildung, dass man nur soundsoviel Fehltage haben darf, sonst wird man nicht zur Prüfung zugelassen. Und wenn du die Tage jetzt schon erreichst, dann ist der Verbleib in der Maßnahme rausgeschmissenes Geld, weil du keinen Abschluss erwerben kannst.
 
Aber zeigt das hier ruhig mal.
Ok, mache ich morgen, wenn ich in ruhe denken kann.


Wenn dir an der Umschulung gelegen ist solltest du dich informieren ob etwas gegen einen Abbruch der Umschulung unternehmen kannst, wäre ja denkbar, da ja auch Azubis ihre Ausbildung verlängern können, falls es "noch nicht gereicht" hat.
Ich bekam schon von der Umschulung gesagt, der Vertrag wurde schon seitens des Jobcenters zurückgezogen...jetzt stehe ich wieder bei null und das nur wegen meiner psyche, dabei hatte ich so große Hoffnung und endlich ein Ziel.
Und ich weiß nicht wirklich was jetzt passiert, kann mir etwas passieren? Ich wurde krank und dafür kann ich doch nichts, muss ich mit Sanktionen rechnen?


Das klingt aber nach der Agentur für Arbeit und nicht nach dem JC . War der Bildungsgutschein über die Agentur oder übers JC ? Wer steht als Absender im Briefkopf?
Jobcenter

Na ja, das ist alles schon logisch.
Ja, ich kann das JC bzw. den SB voll verstehen.
 
Leider habe ich sehr starken Schlafmangel dadurch hatte ich vergessen etwas zu fragen.
Soll ich meinem SB genau schreiben, mit dem Antwortschreiben, was ich für Probleme habe und was ich genau mache, also dass ich in der Tagesklinik bin und weswegen?
Meine Hoffnung wäre eine erneute Möglichkeit die Umschulung anzufangen wenn ich wieder gesund bin, aber es sieht nicht gut aus, ich weiß nicht wie ich es formulieren muss.
Ich muss gleich los, ich lade die Dokumente noch später hoch.
Danke für eure Teilnahme!
 
Ja - natürlich ist das eine Anhörung - denn das JC müsste ja handeln, wenn du zu der Umschulung nicht mehr in der Lage bist.

Ich würde dies an deiner Stelle nicht ignorieren - sonst ist der Zug abgefahren, wenn du wieder "gesünder" bist, sondern teile dem JC mit (vielleicht auch persönlich?) was derzeit bei dir los ist und "sondiere" mal, was es für Möglichkeiten gibt!
Ob die Art der Umschulung es hergibt, dass du z.B. später wieder einsteigen kannst ... oder ob man wiederholen kann etc.

Vielleicht kann hier auch gerade von der Tagesklinik der Soziale Dienst helfen! Die kennen solche Problematiken allgemein - sprich erstmal mit denen - dann das Thema Umschulung und kann-ich-da-wieder-einsteigen ... mit dem JC klären.
 
Ich bin so dumm, es steht ja im Titel dass es sich dabei um eine Anhörung handelt.
Aber vielen Dank für dein Kommentar! Ich werde in der Klink Montag nachfragen und hoffen dass man mir etwas helfen kann.
Die Umschulung würde ich wirklich sehr gerne weiterführen wenn es mir besser geht, ich weiß selber nicht wie lange es dauern wird, aber in der Klinik hat man mir die Hoffnung gegeben, dass es heilbar ist.
 
Das ist der richtige Ansatz!

Versuche in ein Gespräch zu gehen und optimistisch in die Zukunft zu schauen - das JC kann ja nicht "tatenlos" bleiben, wenn eine Umschulung - aus welchen Gründen auch immer - abgebrochen oder unterbrochen wird. Da bedarf es einiger Gespräche und Infos, damit auch für dich klar wird, welche Perspektiven du unter Umständen hast und wie es dann mal weiter geht.
 
Vielleicht bringt auch anwaltliche Hilfe etwas. Als ich Umschulung machte, gab es bei der IHK auch Informationen zu umschulungsbegleitenden Hilfen. Vielleicht ist man da als Umschüler ja nicht ausgeschlossen von diesen oder anderen Möglichkeiten.

Ich habe auch die Latte an Fehltagen bei meiner Umschulung gerissen.
Das hat das JC aber nicht gemerkt oder sie haben drüber weg gesehen.
Ich habe meine Krankmeldungen aber auch nur im Betrieb und/oder in den Berufsschule abgegeben. Und die haben es vielleicht nicht weitergereicht ans JC .
 
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