AW: 1 Selbständigkeit länger als 18 Monate und ALG1
Er hatte einen Teilzeitjob musste vor kurzem wegen Krankheit dort aufhören und kriegt nun ALG1.
Achso. Wer ALG bekommt, hat monatlich max. 165,- Erwerbsfreibetrag.
Egal, welches Erwerbseinkommen das ist.
Ist er selbständig weiterhin, kriegt er auch nur die165,- und dazu 30% pauschal als Betriebsausgaben. Sind seine Einnahmen höher, werden sie auf ALG angerechnet. mehr als 165,- +30% pauschal (oder eben mehr nachweislich) gibts von der AfA nicht .
Und wichtig:
Er darf nur
unter 15 Wochenstunden weiterhin selbständig sein.
kommt er auf 15 Std. oder mehr, entfällt sein ALG-Anspruch komplett.
Weil die AfA sagt: nur, wer unter 15 Std. arbeitet, steht auch dem sonstigen Arbeitsmarkt/Vermittlung zur Verfügung.
Deswegen wird die AfA jeden Monat einen Nachweis über die wöchentliche Selbständigkeit mit den Stunden haben wollen. Und jeden Monat gibt es dann einen neuen Bescheid, selbst wenn immer das gleiche drinsteht.
#also nix mit 160,----sondern max. 165,- Frei
#also nix mit umsatzsteuer---sondern 30% der Einnahmen pauschal als Betriebsausgabe, oder eben mehr, dann aber mit richtigem Nachweis(Beleg/Rechnung usw)
#also nix mit weiter selbständig wie bisher---sondern max. 14,99 Std./Woche.
Bis wann er das hinschicken muß?
Er muß der AfA erklären, daß er weiterhin gering als
nebenberuflicher Selbständiger tätig ist.
Dann schickt ihm die AfA jeden Monat so ein Formblatt zur Erklärung über die selbständige Tätigkeit. Das wollen die dann immer bis zum 15. des Folgemonats zurück.
Also für Februar noch der AfA mitteilen, dann bis 15.3. die Einnahmen erklären.
Wer wenig Betriebsausgaben hat, weil er evtl. Freiberufler ist und ohne viel Equipment arbeitet, der ist evtl. besser dran mit pauschal 30%.
Sonst eben wie fürs FA alles genau nachweisen. Macht aber Arbeit;-)
QUOTE=Claudini;1332287]Existenzgründung ist noch nix beantragt wird er aber versuchen da er wohl nichts anderes mehr machen kann, aber das muss auch erst mitm Amtsarzt geklärt werden. Kann er das mit der Existenzgrüdnung jetzt schon beantragen? Btw er kriegt nicht viel ALG1 nur knapp 400 Euro[/QUOTE]
Ohjee.
Existenzgründer sind fast ein Relikt der Vergangenheit. Das wird wohl nichts.
Wenn er nur 400,- ALG bekommt und das bißchen Einnahme, also nicht viel mehr als 600,- mtl. ---und kein Vermögen aus besseren Zeiten hat, ---ohjee.
Hat er schon Wohngeld beantragt?
Sonst wird er wohl zum JC müssen und Alg2 beantragen.
Oder kommt über die Zeit des ALG mit diesem Geld aus.
Mit Alg2 ist das dann alles wieder anders, bitte beachten.