Hallo,
wir bekommen als Aufstocker ALG II, mein Mann kann auf Grund von 3 kaputten Wirbeln seine Tätigkeit im Baugewerbe nicht mehr ausüben. Zuletzt hatte er eine FAV als Integrationsberater, was ihm sehr gut gefallen hat..Leider wurde nicht mehr verlängert, weil es nur max. 2 Jahre geht.. Ich bin nebenberuflich selbstständig. Nur fällt mir meine Tätigkeit zunehmend schwerer, da ich mit einem schweren Koffer (12-14 kg) die Treppen hoch muß. (Bin mobil tätig) Zusätzlich habe ich eine angeborene Fehlbildung des rechten Knies, was zu Arthrose geführt hat.
Ich bin jetzt 63..würde gerne mein Gewerbe abmelden. Kann mir das das JC untersagen ?
Gruß Usch
wir bekommen als Aufstocker ALG II, mein Mann kann auf Grund von 3 kaputten Wirbeln seine Tätigkeit im Baugewerbe nicht mehr ausüben. Zuletzt hatte er eine FAV als Integrationsberater, was ihm sehr gut gefallen hat..Leider wurde nicht mehr verlängert, weil es nur max. 2 Jahre geht.. Ich bin nebenberuflich selbstständig. Nur fällt mir meine Tätigkeit zunehmend schwerer, da ich mit einem schweren Koffer (12-14 kg) die Treppen hoch muß. (Bin mobil tätig) Zusätzlich habe ich eine angeborene Fehlbildung des rechten Knies, was zu Arthrose geführt hat.
Ich bin jetzt 63..würde gerne mein Gewerbe abmelden. Kann mir das das JC untersagen ?
Gruß Usch