Selbstständigkeit aus ALG 2

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Baluh

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ALG 2 , Teilhabe am Arbeitsleben, Selbstständigkeit

Hallo Zusammen,

Ich Plane in die Selbständigkeit zu gehen und bräuchte noch ein bisschen Hilfe .

Ich bin seit Januar 2012 Unfall bedingt Arbeitslos und durch den Unfall entstandenen Körperlichen Einschränkungen nur noch schwer in den Arbeitsmarkt vermittelbar.

Aus dem Grund plane ich ein 1 Mann Unternehmen in der Hundebetreuung zu gründen.

Am Anfang sollte es ein Kleinunternehmen werden bis ich mir einen gewissen Kundestamm aufgebaut habe. Ziel ist es irgendwann bis max. 10 Hunde zu betreuen.

Bin gerade dabei ein Businessplan zu schreiben.

Vielleicht kann mir jemand sagen, was ich alles beantragen (Einstiegsgeld, Gründungzuschuss usw.) könnte und wo?

Ich habe einen Reha Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit bekomme aber ALG 2

Bin mir nicht sicher ob ich beim IAG oder Agentur für Arbeit Anträge stellen muss...

Wer kann helfen?
 
E

ExitUser

Gast
AW: ALG 2 , Teilhabe am Arbeitsleben, Selbstständigkeit

Hallo Baluh,

wer oder was ist die IAG?
Du musst dich an den zuständigen Kostenträger wenden. Oft gibt es da eine Arbeitsteilung. Die Rehastelle übernimmt die Antragsformalitäten und die Grundsicherungsstelle die Kosten. Bei der Rentenversicherung bestehen keine Ansprüche?

Unter § 33 SGB IX findest du möglichen Leistungen.

Du solltest dich da gut beraten lassen und auch Austausch mit anderen suchen, die das bereits gemacht haben. Ich denke, das ist eine eher seltene Rehaleistung und daher könnte ich mir vorstellen, dass viele Berater damit nicht sehr vertraut sind.

Viel Erfolg!
 

Baluh

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AW: ALG 2 , Teilhabe am Arbeitsleben, Selbstständigkeit

Das IAG = Integrationscenter für Arbeit - Das Jobcenter Gelsenkirchen

danke für die Infos. Dann werde ich mich mit den Anträgen an meinen Reha Vermittler beim Arbeitsamt wenden.

Bei der Rentenversicherung besteht kein Anspruch.

ich mss mich jetzt eh noch weiter schalu machen, weil ich für mein Vorhaben umziehen müsste. Fraglich ob ich wegen Selbstständikeit eine Umzugsgenehmigung bekomme. Damit das IAG die Kosten für eine neue Wohnung übernimmt.
 

flandry

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AW: ALG 2 , Teilhabe am Arbeitsleben, Selbstständigkeit

Kannst du von der Betreuung von 10 Hunden überhaupt leben?
Das bedeutet 4.000 Euro Umsatz im Monat.
 
E

ExitUser

Gast
AW: ALG 2 , Teilhabe am Arbeitsleben, Selbstständigkeit

Fraglich ob ich wegen Selbstständikeit eine Umzugsgenehmigung bekomme.

Bist du Leibeigene(r) des JC , dass du die brauchst? :wink:
Möglicherweise meinst du die Zustimmung. Die brauchst du, wenn du Umzugskosten o.ä. geltend machen möchtest. Ich denke, dass wird nicht leicht, wie du richtig vermutest.

Umziehen darfst du, solange du es dir leisten kannst, auch ohne die Zustimmung.
 

Baluh

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Hallo Zusammen,

ich arbeite gerade an meiner Selbstständigkeit als Hundesitter und habe noch ein paar Fragen.

Für den Start habe ich gedacht, erst mal in meiner privat Wohnung Hunde zu betreuen, um kosten zu sparen. Allerdings habe ich Erfahren, das dies nicht einfach so möglich ist.

Für mein Vorhaben müsste ich also ein extra Gewerberaum anmieten oder ein Gewerberaum mit angrenzender Wohnung.

Nur wie soll man so was aus ALG 2 Bezug anstellen?

Soweit ich richtig informiert bin hat man als ALG2 Bezieher die Möglichkeit Einstiegsgeld und Investitionszuschuss zu beantragen.

Weiß jemand, ob man den Investitionszuschuss auch für die Anmietung von einem Gewerberaum nutzen kann oder dient der nur für Sachleistungen?
 
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Gast
Soweit ich richtig informiert bin hat man als ALG2 Bezieher die Möglichkeit Einstiegsgeld und Investitionszuschuss zu beantragen.
Einstiegsgeld ist eine Kann-Leistung und beträgt wohl maximal 50% des ALG II -Regelsatzes. Wenn Du also Single bist wären das maximal 208 Euro, die bewilligt werden könnten. Voraussetzung ist halt, dass Du ein tragfähiges Konzept entwickelst und einen Businessplan schreibst.

Ob Du von dem Einstiegsgeld zusätzliche Räume für dein Vorhaben anmieten kannst, hängt stark von deiner Wohnregion ab.

In meiner Region habe ich mich auf einer Gründermesse über Investitionszuschüsse informiert. Dort bekommt man wenn ich mich recht erinnere 20% der Investitionssumme erstattet.

Kombinieren könnte man das eventuell in die Richtung, dass Du einen Raum anmietest und den ggf. renovierst. Achte da aber auf die Dauer des Mietverhältnisses, da Einstiegsgeld befristet gewährt wird.
 

vidar

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Moin @Baluh,

So einfach mal die jetzige angemietete Wohnung für die Ausübung einer Hundesitter - Selbständigkeit zu verwenden geht nicht. Hierfür bedarf es mindestens der Zustimmung deines Vermieters. Auch die weiteren Mietparteien des Hauses werden bestimmt hierzu noch befragt werden. In wie Weit von dir hier ggf. auch noch gesetzliche Vorgaben/Richtlinien für eine gewerbliche Hundebetreuung bezüglich der (Gewerbe) Raumvoraussetzungen einzuhalten wären, solltest du im Vorwege auch schon mal mit dem örtlichen Ordnungsamt abklären. Eine Kontaktaufnahme zum Tierschutzverein würde ich dir ebenfalls empfehlen.

Nach meiner Einschätzung sehe ich dein Vorhaben als äußerst kritisch an. Für mich ist es nicht nachzuvollziehen, wie du durch eine Hundebetreuung künftig einen Gewinnertrag erzielen würdest, mit dem du momentan deine Selbständig beim JC begründen könntest, damit du dich mittels deiner Selbständigkeit kurz- oder mittelfristig (1 Jahr) aus dem Leistungsbezug verabschieden könntest.

Ansonsten verweise ich auf die Anmerkungen von @Linuxfan.
 
E

ExUser 2606

Gast
Noch ein Wort zu Anträgen: es ist nicht schlimm, wenn du Anträge bei einem nicht zuständigem Leistungstraeger stellst. Dieser muss sie an die zuständige Stelle weiterleiten. Alst Antragsdatum gilt dann der Eingang beim ersten Leistungstraeger.
 
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