Hallo,
folgender hypothetischer Fall:
Jemand war kurzzeitig arbeitslos und der Anspruch auf ALG1 wurde festgestellt. Kurz darauf nimmt die Person eine selbstständige Tätigkeit auf. Nach einiger Zeit (innerhalb der Verfallsfrist des ALG1-Abspruchs) wird die Person für längere Zeit arbeitsunfähig und die selbstständige Tätigkeit wird aufgegeben. Lebt der ALG1-Anspruch nun wieder auf, wenn die Person sich arbeitslos meldet, auch wenn die Person aufgrund der AU nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, sodass zumindest für 6 Wochen ALG1 gezahlt wird?
Schon mal danke für eure Antworten!
folgender hypothetischer Fall:
Jemand war kurzzeitig arbeitslos und der Anspruch auf ALG1 wurde festgestellt. Kurz darauf nimmt die Person eine selbstständige Tätigkeit auf. Nach einiger Zeit (innerhalb der Verfallsfrist des ALG1-Abspruchs) wird die Person für längere Zeit arbeitsunfähig und die selbstständige Tätigkeit wird aufgegeben. Lebt der ALG1-Anspruch nun wieder auf, wenn die Person sich arbeitslos meldet, auch wenn die Person aufgrund der AU nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, sodass zumindest für 6 Wochen ALG1 gezahlt wird?
Schon mal danke für eure Antworten!