selbstst. Weiterbildung und Alg2

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xbodx

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Hallo Miterinander!


Folgendes:

wenn ich (28,Alumna,Alg2..)von der Arge eine Weiterbildung nicht erstattet bekomme...
gibt es ja noch die Option selbst die Weiterbildung zu zahlen...

Jetzt habe ich gelesen die Arge muss es mir erst erlauben:confused:

Ich bin ein freier Mensch, will mein Wissen erweitern und wenn ich mich persönlich weiterbilden will, dann mache ich das auch.

So aber, wenn die ARGE mir das nicht erlaubt...dann streicht sie mir ja das ALG 2 ...:confused:

Aber hat nicht in D jeder das Recht auf Hilfe ?
Z.B. Wer zahlt dann die Unterhaltskosten...wer die Miete, Krankenkasse :confused:
Wohin kann man sich dann wenden, wenn man einen Weiterbildungskurs selbst in Angriff genommen hat?
 

alvis123

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Hi xbodx..

...solange Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, haste Anspruch auf ALGII . Also Fulltime-Weiterbildung geht nicht.

Was Du in Deiner Freizeit machst, geht die ARGE nix an. Weshalb bekommste keinen Zuschuss für die Weiterbildung? Nix beantragt?

MfG
 

xbodx

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Doch beantragt schon, aber wenn er abgelehnt wird...soweit ich das weiß wird immer weniger genehmigt...
also bekommt man keine Hilfe :icon_neutral:wenn man eben nicht zur verfügung steht :icon_kinn:
 

xbodx

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Ja das hört sich schonmal gut an...

Aber was ist man dann eigentlich im System...
Man muss z.b. bei einigen Formularen angeben (z.b. beim Arzt) was man ist....z.b Studentin, Beruf oder eben ALG2 Empfänger...

was bin ich dann...Nichts?
Penner?
Oder berufliche Weiterbilderin die in die Armut fällt, um sein Wissen zu erweitern doch am Essen spart und keine Unterhaltskosten zahlen kann, weil man in D keine Hilfe bekommt.

:icon_kinn:
 
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