Also diese Email habe ich heute von meiner Sachbearbeiterin bekommen.. habe extra druck gemacht deswegen vorweg als mail.. per post folgt der noch!
Hallo Herr XY,
die Berechnung haben Sie etwas falsch verstanden. Hier sehen Sie den Heizkostenspiegel für 2018. Links entscheidet man, welche Heizkostenart, in der Mitte rechnet man mit der Gesamtwohnfläche des Hauses. Das wären 101m² bei Ihnen, sodass für ein m² 17,90€ angemessen sind. Dann nimmt man nicht die m², die Sie besitzen, sondern die abstrakt angemessene Quadratmeterzahl für 3 Personen, die liegt bei 75m². Somit kommen wir auf einen Betrag in Höhe von 1.342,50€ jährlich.
Seit September 2017 gibt es eine Bruttowarmmiete. Das bedeutet, dass wenn die Nebenkosten so viel geringer sind, dass die zu hohen Heizkosten auf die Nebenkosten übertragen werden können. Das ist bei Ihnen der Fall. Anfangs wurde vorgegeben, dass man dies erst rückwirkend tut. Deswegen habe ich noch auf Ihre Lohnabrechnung bis Oktober gewartet, damit ich den Zeitraum September 2017 bis November 2017 und Dezember 2017 bis November 2018 festsetzen kann und den Betrag der Heizkosten nachzahlen kann und gleich mit dem Einkommen aufnehmen kann. Nun ist es aber so, dass ich auch zukünftig direkt die Bruttowarmmiete ansetzen kann. Um es alles verständlicher und einfacher auszudrücken ->Das heißt, sie bekommen rückwirkend ab September 2017 bis aktuell und zukünftig ihre kompletten Heizkosten gezahlt, das heißt also das Sie in den nächsten Tagen eine Nachzahlung dafür erhalten werden und zukünftig ihre tatsächlichen Heizkosten berücksichtigt bekommen. Nachteil ist dann , dass bei evtl. Nebenkostenabrechnungen nur noch ein geringerer Betrag übernommen werden kann und evtl. auch eine Ablehnung erfolgen muss, da der Betrag für die zu hohen Heizkosten verbraucht wurde. Aber Sie würden auf jeden Fall dann immer bei Heizkosten und Nebenkosten den vollen angemessenen Betrag ausgereizt bekommen. Alles darüber hinaus müssten Sie dann selber zahlen.
Aber trotzdem kann ich dazu sagen, auch wenn Ihre Heizung älter als 24 Jahre ist und Außenwände nicht isoliert etc… könnte ich nur den angemessenen Betrag übernehmen, da ihre Wohnfläche 91m² beträgt, aber die abstrakt angemessene Wohnfläche für 3 Personen bei 75m² liegt. Das heißt es liegt daran, dass die angemessenen Kosten unter Ihren tatsächlichen Kosten liegen, da ich nur für 75m² anerkenne. (siehe oben die Berechnung der angemessenen Kosten)
Wegen den Stromkosten: Sie erhalten einen Mehrbedarf für die dezentrale Warmwasseraufbereitung. Das ist damit gemeint. Sie heizen nicht direkt über die Heizungsanlage sondern über eine Therme oder ähnlichem. Dann gibt es immer diesen Mehrbedarf (da dann höhere Stromkosten anfallen). Allgemeiner Strom ist als pauschale in den Regelleistungen ja enthalten.
Genau, Winterbrandbeihilfe ist die Beschaffung von Brennholz oder Öl. Wenn Winterbrand gezahlt werden soll, dann müssten sie prozentual angeben, wie viel Sie mit Gas und wie viel mit Holz heizen, dann wären aber wieder weniger Heizkosten für Gas angemessen, da dann nur anteilig das berücksichtigt wird. Für Gas zahlen wir mehr, als für Holz wie sie bei dem Heizkostenspiegel sehen. Sie würden sich also besser stellen, wenn sie 100% mit Gas heizen und den Ofen und die Holzbeschaffung als zusätzlichen „Luxus“ für sich betrachten.
Kosten für Instandhaltung und Reparatur werden übernommen, da haben Sie recht.
Hier zum Beispiel müssten Sie nun bedenken, dass die Differenz bis zur Angemessenheit der Nebenkosten geringer ist, da ich ja die überschüssigen Heizkosten auf die Nebenkosten übertrage. Aber 12 Monate diese Differenz ergibt ja auch schon einen stolzen Betrag den ich dann übernehmen kann. Den restlichen Betrag könnte ich dann als Darlehen zahlen, sofern dies gewünscht ist.
Heizungswartung und Außenrollos in den Schlafräumen fallen hierunter. Im Wohnzimmer nicht, da man sagt, dass im Wohnzimmer nicht zwingend ein Rollo erforderlich ist.
Hierfür müssten Sie Kostenvoranschläge einreichen. Ich kann Ihnen dann genau ausrechnen, was ich als Beihilfe und was als Darlehen bewilligen könnte.
-Ende-