Hallo zusammen,
nach achjähriger Beziehnung mit meiner Partnerin haben wir uns im Streit im Februar getrennt.Obwohl wir zusammen lebten war ich an einen anderen Wohnort gemeldet.Meine Partnerin bezog Alg2 Leistungen und verschwieg meine Anwesenheit dem Jobcenter.
Da der streit mit meiner Ex Partnerin nun so eskalierte reagierte ich emotional und unklug und brachte ein Schreiben zum Jobcenter indem hervorging das ich bei meiner Parterin zusammen lebte und diese meine Anwesenheit vor der Arge verschwieg.
Allerdings hatte ich meine Unterschrift vergessen und warf den Brief so in den Postkasten.Ist dieses Schreiben ohne Unterschrift gültig auch wenn nur meine Adresse auf dem Brief steht?
nun meine brennende Frage,in wie fern kann ich zur Beihilfe von Sozialbetrug herangezogen werden auch wenn ich behaupte,das mir der Bezug von ALG 2 Leistungen meiner Partnerin nicht bekannt war sondern erst nach dem Auszug entsprechende Dokumente zu Gesicht gekommen sind.
gibt es eine Verjährung?
Kann ich meine Aussage widerufen?
Was ist wenn keine Zeugen vorhanden sind?
wie soll ich weiter verfahren?
brauche dringend ratschläge,danke im voraus!
nach achjähriger Beziehnung mit meiner Partnerin haben wir uns im Streit im Februar getrennt.Obwohl wir zusammen lebten war ich an einen anderen Wohnort gemeldet.Meine Partnerin bezog Alg2 Leistungen und verschwieg meine Anwesenheit dem Jobcenter.
Da der streit mit meiner Ex Partnerin nun so eskalierte reagierte ich emotional und unklug und brachte ein Schreiben zum Jobcenter indem hervorging das ich bei meiner Parterin zusammen lebte und diese meine Anwesenheit vor der Arge verschwieg.
Allerdings hatte ich meine Unterschrift vergessen und warf den Brief so in den Postkasten.Ist dieses Schreiben ohne Unterschrift gültig auch wenn nur meine Adresse auf dem Brief steht?
nun meine brennende Frage,in wie fern kann ich zur Beihilfe von Sozialbetrug herangezogen werden auch wenn ich behaupte,das mir der Bezug von ALG 2 Leistungen meiner Partnerin nicht bekannt war sondern erst nach dem Auszug entsprechende Dokumente zu Gesicht gekommen sind.
gibt es eine Verjährung?
Kann ich meine Aussage widerufen?
Was ist wenn keine Zeugen vorhanden sind?
wie soll ich weiter verfahren?
brauche dringend ratschläge,danke im voraus!
