Da ich keine EGV habe, aber mir quasi rechtsverbindlich (kein VA) übermittelt wurde, dass ich jede Ortsabwesenheit anzuzeigen und zu genehmigen lassen habe zusammen mit entsprechender Rechtsfolgebelehrung (das kam so nebenbei als "Beiblatt" mit dem vorläufigen Bescheid), habe ich erstmal Widerspruch eingelegt.
Dieser Widerspruch ist nun schon wieder gut 1,5 Monate her und bisher erhielt ich nur ein Schreiben, dass der Widerspruch in der Bearbeitung sei.
Ich erwarte irgendwann gegen Ende des Bewilligungszeitraumes eine Ablehnung au den üblichen Gründen, worauf ich auch erneut Klage einreichen werde.
Außerdem habe ich eine laufende Klage gegen das Jobcenter gegen zwei Punkte meiner letzten EGV (die inzwischen abgelaufen und somit ungültig ist):
* Zum einen, dass ich angeblich verpflichtet bin, meinen Sachbearbeiter bei allen "größeren" Investitionen um Erlaubnis zu fragen, der dann über die Notwendigkeit entscheidet -> Dieser Punkt ist ohnehin rechtswidrig, siehe mein Urteil vom 11.11.2011, auch wenn das Jobcenter das mal wieder ignoriert
* Zum anderen ist der Punkt der Ortsanwesenheit in Frage gestellt mit der Begründung, dass ich dem ersten Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe, weswegen die Ortsanwesenheitspflicht überhaupt notwendig sein soll. Das heißt, da der Punkt entfällt (da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe), gibt es auch keine erklärbare Notwendigkeit zur Ortsanwesenheit bzw. Ortsabwesenheit. Diese Verantwortung obliegt alleine mir und bedarf meiner Rechtsauffassung nach keiner Genehmigung, da die Begründung der Notwendigkeit entfallen ist.
Derzeit wird geprüft, ob Prozeßkostenhilfe bewilligt wird, da ich in dieses Verfahren natürlich meine Anwältin wieder mit reinholen möchte. Die soll an dem Verfahren schließlich mitverdienen, sie brachte mich schließlich auch auf diese Idee und die Erfolgschancen sehe ich sehr hoch.
Der Teilsieg wäre eh schon sicher, da im ersten Teil das Jobcenter ohnehin gegen das Gerichtsurteil verstösst, das klar und deutlich aussagte, dass der Mitarbeiter im Jobcenter definitiv NICHT vorab bei Investitionen um Erlaubnis gefragt werden muss.
Kurzum:
Darüber gibt es in der Rechtsprechung bisher noch keine Urteile, ich arbeite aber dran
Hallo Patenbrigade,
ich bin ein seit 2 Jahren freier Kfz-Sachverständiger. Habe praktisch immer einen Bereitschaftsdienst: warte auf die Anrufe von Unfallgeschädigten. Aus der "Bedürftigkeit" bin noch nicht ganz raus, fehlen noch ein paar Hunderter und trotzdem machen die so ein Theater, möchten, dass ich noch eine gerinfügige Beschäftigung suche.
Ich bin zwar nicht Patenbrigade.... aber WOLLEN können die erstmal viel. WOLLEN tu ich auch viel... BEKOMMEN aber nicht.
Wenn Du so ausgelastet bist, dass Du gar keine Zeit für eine weitere geringfügige Beschäftigung hast, dann ist das so.
Ein weiteres Beschäftigungsverhältnis macht schließlich nur dann Sinn, wenn es Verbesserungen für Dich bringt bzw. mit Deiner Haupttätigkeit zu vereinbaren ist.
Grundlage ist hier nicht die Verbesserung der Situation für das Jobcenter... sondern es geht um DEINE Verbesserung. Das begreifen die nur meist allzu schwer.
Mein Sachbearbeiter kam mir auch schon mit einem Schriebs für das Arbeitsamt Mitte, ich solle mich doch bitte dort vorstellen und mich für eine geringfügige Beschäftigung zur Verfügung stellen.
Der Brief landete bei mir direkt in der Rundablage, ich hab gar nicht die Zeit für sowas.
Und nur deswegen, dass sich die Situation für das AMT verbessert? Sicher nicht. ICH habe doch nix davon, da ich Gewinne verzeichne würde ich bei einem geringfügigen Nebenerwerb quasi 100% an das Jobcenter anrechnen lassen müssen.
Was hätte ich davon?
Mal abgesehen von noch mehr Arbeit und weniger Zeit für meine Selbständigkeit? Gar nix.