Liebe Forummitglieder,
vor etwa sieben Monaten habe ich mich als Hartz IV- Empfänger selbständig gemacht und beziehe zusätzlich Einstiegsgeld von 50% der Leistungen.
Da der alte Hartz IV – Beschluß im April ausgelaufen war, habe ich zur Bedarfsermittlung eine Gewinn- und Ausgabenermittlung vorgelegt.
Daraufhin wurde mir für das nächste halbe Jahr ab April 2007 weiterhin Hartz IV gewährt.
Nun habe ich aus mir unverständlichen Gründen von der Arbeitsvermittlungsstelle (nicht Genehmigungsstelle) der ARGE ein Schreiben erhalten, indem ich für heute zu einem persönlichen Termin eingeladen wurde.
Den Termin habe ich heute wahr genommen und bin von einer Mitarbeiterin nebst Kollegin empfangen worden, die laut beider Aussagen noch nicht lange bei der ARGE beschäftigt sind.
Zu allererst wurde mir ein Fragebogen für Selbständige vorgelegt, den ich innerhalb von 14 Tagen ausgefüllt zurück bringen soll. Darin wird verlangt, dass ich eine Gewinn- und Verlustrechnung abgebe.
Des weiteren wurde angekündigt, dass ich eine Fortbildungsmaßnahme besuchen soll, wenn die Gewinn- und Verlustrechnung eine selbständige Existenz nicht zu erkennen gibt. Dazu wurde mir eine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt, die ich noch nicht unterschrieben habe.
Weiterhin wurde ich aufgefordert, eine Bewerbung zu schreiben und diese innerhalb 14 Tagen an eine von der ARGE ausgesuchte Firma zu versenden.
Allgemein sei angemerkt, dass ich davon ausgehe, dass meine Selbständigkeit in etwa vier Monaten Früchte tragen wird, so dass ich davon ausgehe, ab diesem Zeitpunkt nicht mehr auf Hartz IV angewiesen zu sein.
Nun meine Fragen:
1. Hartz IV wurde mir auf Grund einer vor ca. 1 Monat vorgelegten Gewinn- und Verlustrechnung für die Dauer von weiteren 6 Monaten bewilligt.
Ist es erlaubt, dass ich innerhalb der Bewilligungsphase nochmals eine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben muss?
2. Muss ich mich während dem Aufbau der Selbständigkeit auf eine Arbeitsstelle bewerben?
3. Darf die ARGE mir trotz Selbständigkeit eine Fortbildungsmaßnahme aufzwingen, bei deren Dauer ich die Selbständigkeit nicht weiter ausführen kann?
Vielen Dank für eure Hilfe
Lexa
vor etwa sieben Monaten habe ich mich als Hartz IV- Empfänger selbständig gemacht und beziehe zusätzlich Einstiegsgeld von 50% der Leistungen.
Da der alte Hartz IV – Beschluß im April ausgelaufen war, habe ich zur Bedarfsermittlung eine Gewinn- und Ausgabenermittlung vorgelegt.
Daraufhin wurde mir für das nächste halbe Jahr ab April 2007 weiterhin Hartz IV gewährt.
Nun habe ich aus mir unverständlichen Gründen von der Arbeitsvermittlungsstelle (nicht Genehmigungsstelle) der ARGE ein Schreiben erhalten, indem ich für heute zu einem persönlichen Termin eingeladen wurde.
Den Termin habe ich heute wahr genommen und bin von einer Mitarbeiterin nebst Kollegin empfangen worden, die laut beider Aussagen noch nicht lange bei der ARGE beschäftigt sind.
Zu allererst wurde mir ein Fragebogen für Selbständige vorgelegt, den ich innerhalb von 14 Tagen ausgefüllt zurück bringen soll. Darin wird verlangt, dass ich eine Gewinn- und Verlustrechnung abgebe.
Des weiteren wurde angekündigt, dass ich eine Fortbildungsmaßnahme besuchen soll, wenn die Gewinn- und Verlustrechnung eine selbständige Existenz nicht zu erkennen gibt. Dazu wurde mir eine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt, die ich noch nicht unterschrieben habe.
Weiterhin wurde ich aufgefordert, eine Bewerbung zu schreiben und diese innerhalb 14 Tagen an eine von der ARGE ausgesuchte Firma zu versenden.
Allgemein sei angemerkt, dass ich davon ausgehe, dass meine Selbständigkeit in etwa vier Monaten Früchte tragen wird, so dass ich davon ausgehe, ab diesem Zeitpunkt nicht mehr auf Hartz IV angewiesen zu sein.
Nun meine Fragen:
1. Hartz IV wurde mir auf Grund einer vor ca. 1 Monat vorgelegten Gewinn- und Verlustrechnung für die Dauer von weiteren 6 Monaten bewilligt.
Ist es erlaubt, dass ich innerhalb der Bewilligungsphase nochmals eine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben muss?
2. Muss ich mich während dem Aufbau der Selbständigkeit auf eine Arbeitsstelle bewerben?
3. Darf die ARGE mir trotz Selbständigkeit eine Fortbildungsmaßnahme aufzwingen, bei deren Dauer ich die Selbständigkeit nicht weiter ausführen kann?
Vielen Dank für eure Hilfe
Lexa